Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

CPostler
Beiträge: 19
Registriert: 3. Jan 2018, 18:50
Behörde: Deutsche Post AG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

dibedupp hat geschrieben: 8. Jun 2018, 19:01 500 Millionen reichen für ca. 1700 - 1800 Beamte. So ungefähr.
Könnte reichen.

Wenn ich bedenke, dass die Masse der verbeamteten Zustellkräfte nicht gehen dürfen - gute Zustellkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt schwer zu bekommen.

Die Postbeamten, die 2016 gehen konnten, und nicht gegangen sind, werden jetzt das schlechtere ER Angebot auch nicht annehmen.

Bleiben die Jahrgänge 1962 und 1963 und die Postbeamten, die eventuell von der Postbank zurückkommen - und von denen werden auch nicht alle das ER Angebot annehmen.
CPostler
Beiträge: 19
Registriert: 3. Jan 2018, 18:50
Behörde: Deutsche Post AG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

Deshalb sollten sich Postbeamte über 60 überlegen, ob es nicht besser ist, bei vollen Bezügen weiter zu arbeiten, als sich 1000 ehrenamtliche Stunden zu suchen, die man dann vielleicht nicht findet.
Besonders wenn man mit 63 Jahren wegen Schwerbehinderung oder mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen kann, dürfte der ER Ruhestand für viele Postbeamten über 60 Jahre unattraktiv sein.

Und wenn "ab 58 Jahre" stimmt, dann würde der gleiche Personenkreis wie 2016 angesprochen.
Und von denen konnte 2016 fast jeder gehen (außer Zusteller), wenn er wollte. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass diejenigen, die nicht gegangen sind, jetzt viele in den ER Ruhestand gehen wollen.
collo
Beiträge: 4
Registriert: 27. Dez 2017, 13:38
Behörde: Post

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von collo »

CPostler, so stimmt das nicht. Gehen durfte bei der Post nur, wer im Überhang war und zu diesem Zeitpunkt nicht auf einem Ahp o.ä. beschäftigt war, sprich, wer däumchendrehend im Büro saß. Es handelte sich um relativ wenige Fälle, z.B. bei der SNL PeP konnte man die Personen an einer Hand abzählen, obwohl die quasi ein Sammellager überzähliger Beamter ist.

Aus einem Vortrag der zuständigen AbtLn aus der Zentrale im Sommer letzten Jahres, war die Post auch nicht bereit, eine größere Anzahl in den ER gehen zu lassen. Man sei von den Magenta-Kollegen geradezu bedrängt worden mitzumachen.

Scheinbar hat sich jetzt die Meinug im Posttower dazu gedreht. So wie ich das lese, darf jetzt wohl jeder gehen, der die Bedingungen erfüllt:

- Mit 55 und im Überhang = eR
- Mit 58 und in einer indirekten Funktion = VR

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob auch 55jährige in indirekten Funktionen in den eR gehen dürfen. Würde aber keinen Sinn machen, dass nicht zu machen.
Huschteguzzle
Beiträge: 21
Registriert: 19. Aug 2013, 22:06
Behörde:

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Huschteguzzle »

- Mit 55 und im Überhang = eR
- Mit 58 und in einer indirekten Funktion = VR

Für einen Vorruhestand ohne soziales Engagement gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Hier müssten erst neue Regelungen geschaffen werden. M.E. gilt nun die eR-Regelung auch für 58 jährige in indirekten Bereichen, ein Einsatz im Überhang scheint nicht erforderlich zu sein.

Die Post hat versäumt gescheite Altersteilzeit-Regelungen zu schaffen. Früher machten 90 Prozent beim alten Blockmodell mit, nun höchstens 10 Prozent beim verdi-Modell mit Lebenarbeitszeitkonten, etc.. Man könnte hier nochmals nachlegen und mehr zahlen und weniger Ansparung verlangen.

Es gibt nach einer Abfrage in unserer Abteilung wohl gar nicht so viele Personen, die am ER interessiert wären. Da wäre mit einer besseren Altersteilzeit-Regelung wohl mehr zu erreichen.
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Huschteguzzle hat geschrieben: 9. Jun 2018, 13:57 Es gibt nach einer Abfrage in unserer Abteilung wohl gar nicht so viele Personen, die am ER interessiert wären. Da wäre mit einer besseren Altersteilzeit-Regelung wohl mehr zu erreichen.
Ne kleine Standort-Konsolidierung und du behauptest das GEGENTEIL....
Shoto
Beiträge: 31
Registriert: 29. Jun 2017, 07:06
Behörde: Telekom

Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Shoto »

Was bringt es der Telekom mit der Bugettzuweisung 2019 bis Anfang Januar 2019 zu warten, woraus sich ja nur ein Antragsstau Anfang 2019 ergibt.

Wäre es nicht besser das Bugett für 2019 nach Möglichkeit schon eher zu erteilen?

Es wäre auch für die Kollegen, die es bearbeiten sollen eine Arbeitserleichterung.
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

collo hat geschrieben: 9. Jun 2018, 12:00 Scheinbar hat sich jetzt die Meinug im Posttower dazu gedreht. So wie ich das lese, darf jetzt wohl jeder gehen, der die Bedingungen erfüllt:

- Mit 55 und im Überhang = eR
- Mit 58 und in einer indirekten Funktion = VR

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob auch 55jährige in indirekten Funktionen in den eR gehen dürfen. Würde aber keinen Sinn machen, dass nicht zu machen.

Das interessiert die BANSTPT vermutlich nicht, wer wo seine Meinung dreht.
Es gibt ein Gesetz, in dem die Regelungen klar festgelegt sind. Dieses Gesetzt gilt bis Ende 2020. Ab 2021 kann es natürlich anders sein, aber bis dahin sind die Bedingungen wie geschrieben.
Heisst: ab 55 in den ER mit Engangement bzw. unter Erfüllung der gesetzten Möglichkeiten. Was anderes ist nicht machbar.
Und da wacht die BANST drüber.......
Sollte bei der Karte 1000 Stunden nur 10 nachher fehlen gibt es -10,8%.
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Könnte ja durchaus sein, dass man nach der Hälfte der Zeit erkrankt (schwerwiegender meine ich...) und deswegen nicht weitermachen/fertigmachen kann.
Aber der Gesetzgeber will den Vorruheständler nicht besser stellen als den aktiven Beamten, der wegen Krankheit in DDU gehen muss und deswegen 10,8% Verlust hat.
Ist auch meiner Meinung nach korrekt so.
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Telekommi hat geschrieben: 10. Jun 2018, 16:11 Aber der Gesetzgeber will den Vorruheständler nicht besser stellen als den aktiven Beamten, der wegen Krankheit in DDU gehen muss und deswegen 10,8% Verlust hat.
Ist auch meiner Meinung nach korrekt so.
Der DDU'ler bekommt bis zum 60 Lj. eine Hinzurechnung, die etwa den Betrag der 10,8% ausmacht. Der "gescheiterte" ER'ler steht dann also (unverschuldet) schlechter da - bis zum Lebensende.
Shoto
Beiträge: 31
Registriert: 29. Jun 2017, 07:06
Behörde: Telekom

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Shoto »

Servus Siggi09,

seit wann soll es eine Hinzurechnung geben?

Grüsse Shoto
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Shoto hat geschrieben: 10. Jun 2018, 17:44 Servus Siggi09,

seit wann soll es eine Hinzurechnung geben?

Grüsse Shoto
Diese Hinzurechnung gab es schon immer, zumindest kenne ich es nicht anders.

Ja, da hat der Siggi natürlich recht. Da steht der aktive Beamte natürlich besser da.
Wenn ein Beamter in DDU geht bekommt er die noch fehlenden Jahre bis zum 60ten Lebensjahr zu 2/3 ruhegehaltsfähig hinzugerechnet.

Beispiel: Beamter, Alter 51, geht in DDU und hat 30 Dienstjahre. Bekommt von den fehlenden 9 Jahre bis zum 60zigsten noch 2/3, d.h. 6 Jahre dazu, macht dann 36 Jahre. Vom Ruhegehaltssatz werden dann die 10,8 abgezogen.
Shoto
Beiträge: 31
Registriert: 29. Jun 2017, 07:06
Behörde: Telekom

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Shoto »

Danke Telekommi für die ausführliche Erklärung. War mir nicht bekannt.

Beste Grüsse Shoto
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31. Dez 2016, 08:59
Behörde: DTAG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

dibedupp,
nee, das reicht natürlich nicht.
Siggi meinte glaube ich, dass man dem ER'ler die 10,8 abzieht, aber dem DDu'ler vorher noch was zurechnet, bevor man ihm die 10,8 abzieht. Daher steht er besser da. Wieviel muss man dann genau ausrechnen...
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 10. Jun 2018, 18:14 Wenn och mit 55 wegen DU in den Ruhestand gehe, werden mir 3,3 Dienstjahre hinzugerechnet. Und die sollen die 10,8 % ausgleichen?
Ja, in etwa. Rechne es aus. Die knapp 6% beziehen sich auf das letzte Bruttogehalt und gehen mit ein in das Ruhegehalt, die 10,8% werden vom ermittelten Ruhegehalt (so bei 63% vom Bruttogehalt) abgezogen. Hält sich etwa die Waage.
Siggi09
Beiträge: 845
Registriert: 29. Jun 2017, 16:56
Behörde: PNU

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Teamplayer hat geschrieben: 11. Jun 2018, 10:32 Am besten lässt man sich vor dem ER eine Versorgungsberechnung
erstellen - sollte dann zeitnah gemacht werden.
Vielleicht mit dem Hinweis von zwei Berechnungen, einmal mit dem
Antrag auf ER und einmal, wenn zum gleichen Zeitpunkt eine DDU
eintreten würde...
Als ob man sich frei zwischen Beidem entscheiden könnte. DDU setzt
doch irgendwie krank sein voraus, oder nicht?
Ich weiß jetzt aber nicht, ob das vom Pers.-Bereich auch so gemacht
wird - da kennt sich dibedupp ja besser aus und kann mal schreiben,
ob beide Rechnungen erstellt werden bzw. erstellet werden können.
Theoretisch berechnen lässt sich das natürlich (kann man auch selbst machen,
wenn man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt), aber ob es sich so
"planen" lässt?
Fakt ist, dass man mit ER in jedem Fall besser steht als mit DDU. Hier
ist wären ca. 6 % der Unterschied - ich lasse jetzt mal eine unterschiedliche
Lohnsteuer außen vor, da diese Summen nicht ins Gewicht fallen.
Mit ER ist es meist wohl etwas besser, dafür muss man die Bedingungen
aber auch erfüllen und hat das Risiko, dass man das evt. nicht kann. Dann
nämlich ist ER lebenslang! deutlich schlechter. Wenn man krank ist, hat man auch
vor der Zurruhesetzung wegen DU entsprechend lange Ausfallzeiten (und
damit schon früher "frei"). Jedenfalls ist der Unterschied zwischen DDU und ER
durch die Hinzurechnung bei DDU (fast) vernachlässigbar, wenn es nicht auf die
letzten ~50 EUR / Monat ankommt. 6% (die 3,33 Jahre der Hinzurechnung von
55 - 60) mehr Ruhegehalt (65% statt 59%) auf z.B. 3000 EUR = 1950 EUR. Minus
10,8% = ~1740 EUR. Beim ER 59% Ruhegehalt von 3000 EUR = 1770 EUR ohne Abzug.
Der ER ist in diesem Beispiel 30 EUR/Monat besser. Verliert man die 10,8% liegt
man bei 1579 EUR.
Und wenn einer die Voraussetzungen für den ER nicht erfüllt, hat er
drei Jahre lang keinen Abzug bekommen ...
Die drei Jahre spielen kaum eine Rolle, wenn man danach womöglich über 30 Jahre
die 10,8% verliert.

Bei DDU bleibt das "Risiko" der Reaktivierung und wenn mich nicht alles täuscht, gibt
es auch unterschiedliche Möglichkeiten des Hinzuverdienstes. Dürfte bei DDU
geringer ausfallen, schließlich ist man ja nicht ohne Grund in DDU.
Antworten