Ruhestand für Beamte ab 2017

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Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Ich stelle mir jetzt nur die Frage, wann man endgültig weiß, ob man gehen kann oder nicht. Wie sind da die Fristen. Die Hängepartie ist nicht so schön
willi62
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Antrag auf ER

Beitrag von willi62 »

Ich habe einen Antrag auf Engagierten Ruhestand zum 31.03.2018 gestellt und noch keine Rückmeldung erhalten. Vorsorglich habe ich mit Ablauf des 12.01.2018 hilfsweise einen Antrag zum 30.04.2018 gestellt. Nun kommt die Rückmeldung, dass man nur einen Antrag stellen darf. Ist das korrekt?
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Mir wurde heute per E-Mail mitgeteilt, dass ich zum 28.02.18 zurruhegesetzt werde.
Hatte meinen Antrag am 27.10.17 gestellt und dies war die erste schriftliche Info dazu.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Telekomklausi hat geschrieben: 18. Jan 2018, 20:16 Mir wurde heute per E-Mail mitgeteilt, dass ich zum 28.02.18 zurruhegesetzt werde.
Hatte meinen Antrag am 27.10.17 gestellt und dies war die erste schriftliche Info dazu.
Freue mich für dich und für alle anderen, die gern gehen möchten und das auch dürfen. Genießt die Zeit! Wünsche alles Gute!
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo zusammen,
Mir ist der Zeitplan schon bekannt. Die Aussage, dass man ca. 2 Monate vorher informiert wird (danke dibedupp), wurde aber so nicht kommuniziert und hilft jetzt natürlich weiter. Wäre schön, wenn man schneller wüsste, ob dem Antrag stattgegeben wird. Aber wenn es so ist......
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Bruddler, Du sprichst mir aus der Seele.

Ich könnte, gelinde ausgedrückt, da auch einen Kropf bekommen.

Ich habe wohlweislich der Bewerbung auf eine BFD-Stelle meinen Antrag zum Juni gestellt. Dann anschließend höre ich, der Vorgesetzte bekommt ca. 4 Wochen vor Zuruhesetzung per Mail die Mitteilung, das der Antrag in Bearbeitung ist. Und ca. 2 Wochen vor Zuruhesetzung bekommt man die Urkunde zugesandt.
Gleichzeitig soll man aber, wie Du schreibst, das Engagement nicht auf die lange Bank schieben und man empfiehlt, dies sofort nach Beginn des ER abzuleisten. :roll:

Abgesehen von Urlaub und Überstunden die man noch abwickeln muss, passt das alles nicht. Da wird den Kollegen, die freiwillig das Unternehmen verlassen wollen und noch ein Engagement antreten müssen, dieser saubere Abschluss eines Lebensabschnittes noch unnötig erschwert.

Anfang Juni ist für mich Schicht im Schacht, ab da habe ich Urlaub und Überzeit. Und eine BFD-Stelle habe ich auch schon.
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo Telekommi,
Wieso weißt du denn schon heute, dass für dich im Juni Schluss ist. Hast du darüber schon eine offizielle Info?
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Weil ich zum 30.06. den Antrag gestellt habe und mein Vorgesetzter diesen bearbeitet und weitergegeben hat.
Und von HR habe ich die Info über meinen Vorgesetzten erhalten, der Antrag ist bearbeitet und wartet auf Budgetfreigabe zur Weitergabe/endgültigen Bearbeitung DTSE.

Dibedupp: Du kannst da ja nix für......
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Wäre aber das erste Mal.

Wie ich schon schrieb, die ganzen Jahre als man einen Antrag gestellt hatte und konnte einfach so gehen, war immer noch Budget da.
Dieses Jahr angeblich rennen die Beamten, die unbedingt noch ein Engagement machen wollen, der T die Bude ein :D

Sogar 2016, als die Regelung zu den alten Bedingungen ausgelaufen ist und es immer wieder hieß, keine Verlängerung absehbar, kam im September eine Info, man kann, auch wenn man älter als 55 ist, noch einen Antrag stellen, da noch Budget da ist. Zuerst hieß es, wie in diesem Jahr, nur bis Juni möglich.
Daher, nur ruhig Blut.

Außerdem könnte ich dann gar nicht mehr, da ich, wenn ich meine letzte Schicht mach, meinen kompletten Laptop platt mache und alles lösche, inkl. Outlook PST-Ordnern.
Da müsste ich bei 0 anfangen :D :D :D
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Und genau das ärgert mich. Mein Vorgesetzter hat meinen Antrag auch weitergegeben. Und dann hört man nichts mehr. Ich finde nicht, dass das ok ist. Eigentlich müsste man ja jetzt sagen können, wir haben bis jetzt 300 Anträge und die können dann auch gehen egal zu welchem Stichtag. Und wer jetzt den Antrag stellt, geht vielleicht leer aus. Nach dem Motto first in first out. So stellt man den Antrag im November und weiß bis April nicht, wie es weiter geht. Außerdem wurden bei uns Kollegen mehrfach angesprochenen, ob sie gehen wollen und dann sagt man"wir haben kein Budget mehr👎"
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 19. Jan 2018, 18:33 Dieses Jahr ist es so, dass die Finanzer es am Liebsten hätten, wenn das Budget bereit im April oder Mai verbraucht wäre und sie für dieses Jahr den Deckel zumachen könnten. Eine Erhöhung des Budget wird es dieses Jahr definitiv nicht geben.
Wozu soll das gut sein? Jeder der geht spart der T doch langfristig Geld.

Erst macht man es den Leuten ungemütlich, schließt Standorte, bedrängt sie in Personalgesprächen damit sie mürbe werden, dann gibt man sich endlich geschlagen und darf dann mangels Budget nicht gehen? Was ist das für eine Logik?
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

YAM ist so eine Sache ich möchte meine Fragen lieber anonym stellen. Dass alle alles lesen können, ist nichts für mich
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Frage zur Mindestpension im Zusammenhang mit ER

Bisher war ich ganz fest davon ausgegangen, dass die Mindestversorgung (ihrem Namen entsprechend), sofern überhaupt ein Pensionsanspruch vorhanden ist, immer dann greift, wenn das erdiente Ruhegehalt drunter liegt. Also auch dann, wenn jemand in die 55er/den ER geht. Nun hat mich ein anderes Mitglied darauf aufmerksam gemacht, dass der Weg in den ER ja eine freiwillige Angelegenheit ist, so dass in diesem Fall nur das tatsächlich erdiente Ruhegehalt ausgezahlt wird, auch wenn dieses unter der Mindestpension liegt (was ja durch längeren UoB usw. durchaus passieren kann). In den Gesetzestexten von BEDBPStruktG und BeamtVG konnte ich dazu nix finden (oder es steht zwar drin, aber ich blick´s wieder mal nicht). Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

dibedupp hat geschrieben: 19. Jan 2018, 18:33 2016 war aber bekannt, dass es 2017 keinen Vorruhestand geben wird, daher hat man jeden gehen lassen. Dieses Jahr ist es so, dass die Finanzer es am Liebsten hätten, wenn das Budget bereit im April oder Mai verbraucht wäre und sie für dieses Jahr den Deckel zumachen könnten. Eine Erhöhung des Budget wird es dieses Jahr definitiv nicht geben.
Abwarten.
Kollege von mir meinte (der arbeitet bei HR), wenn das Budget nicht reichen würde, wird Kohle umgeschichtet.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 19. Jan 2018, 18:58
Wozu soll das gut sein? Jeder der geht spart der T doch langfristig Geld.

Erst macht man es den Leuten ungemütlich, schließt Standorte, bedrängt sie in Personalgesprächen damit sie mürbe werden, dann gibt man sich endlich geschlagen und darf dann mangels Budget nicht gehen? Was ist das für eine Logik?
Die Logik ist einfach zu Toppen, wenn man den Beschäftigten bei PTI unter Standortverlagerung sagt: Keine 55er bis Ende 2023, wir haben Arbeit für euch! Tausende im mittleren Dienst, die ihre 71,75% voll haben und den Mittelfinger gezeigt bekommen! DDU = -10,8%. Diese Karte spielt man aus.
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