Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Teledino hat geschrieben: 30. Jan 2018, 08:16 Moin in die Runde,

ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
So schwierig in Eurer Region oder so hohe Ansprüche bzw. spezielle Wünsche?

Ich habe ein paar Telefonate geführt mit den großen Anbietern solcher Stellen (Paritätische Wohlfahrtsverband, AWO), anschließend meine Bewerbung mit Lebenslauf geschrieben und mit diversen Unterlagen dort hingeschickt. Nach einer Woche ein Anruf bekommen ob ich Interesse hätte, mich dort vorgestellt, den Job angesehen und der Drops war gelutscht.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Hallo Bruddler,

ich mache dort Haustechnik, hätte auch Verwaltung machen können, wollte ich aber nicht.
Teledino
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Teledino »

Telekommi hat geschrieben: 30. Jan 2018, 11:33
Teledino hat geschrieben: 30. Jan 2018, 08:16 Moin in die Runde,

ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
So schwierig in Eurer Region oder so hohe Ansprüche bzw. spezielle Wünsche?

Ich habe ein paar Telefonate geführt mit den großen Anbietern solcher Stellen (Paritätische Wohlfahrtsverband, AWO), anschließend meine Bewerbung mit Lebenslauf geschrieben und mit diversen Unterlagen dort hingeschickt. Nach einer Woche ein Anruf bekommen ob ich Interesse hätte, mich dort vorgestellt, den Job angesehen und der Drops war gelutscht.
Anspruch ist nicht hoch , sollte eben im näheren Umkreis sein.
Hab schon einige Stellen abgeklopft, meist war die Auskunft dass eher Leute bis 25 bevorzugt werden.
Ach ja Freistellung und Sonderurlaub gibts nicht.
Blöd ist Antrag auf ER wurde zum 30.04. gestellt leider bis jetzt keine Info zum Sachstand bekommen.
Hoffe dass sich da in den nächsten Tagen was tut.
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Danke für eure ausführlichen Informationen. Ich werde es versuchen und falls es nicht klappt, werde ich mich um gemeinnützige Tätigkeiten bemühen. Da wird sich ja was finden lassen
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

Guten Abend,

ich meinte eigentlich die Erfahrungen mit der neuen Regelung des Ruhestandes bei der Telekom.
Also nicht die grundsätzlichen Erfahrungen - das wäre mir dann auch zu viel und umfangreich und würde den Rahmen hier sprengen.

Was ich bei der Telekom vermisse, ist eine Mitarbeiterbefragung mit einer anschließenden Reflexion der Ergebnisse. Ich glaube aber
auch, an den voraussichtlich schlechten Ergebnissen, würde sich bei der T sowieso keiner stören. Ganz im Gegenteil - es gibt wahrscheinlich
nur wenige Firmen, die schlechter beurteilt werden als die T. Das wären dann die Bahn und die Post - komisch eigentlich, dass bei
den ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost so schlechte Mitarbeiter-Zufriedenheitswerte vorkommen.
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

Nabend nochmals,

fraglich für mich ist auch, wie der Nachweis der Betreuung und der Pflege genau definiert bzw. unterschieden wird und wer den Nachweis attestiert.
Bei der Pflege ist es einfach, denn eine Pflegeperson bekommt ein Gutachten von der Krankenkasse bzw. MDK und dort steht der Pflegegrad drin. Auch
die pflegenden Personen sind dort mit den jeweiligen Stunden pro Tag/Woche aufgeführt. Wenn eine Pflegegrad erreicht wird, dann sind bestimmte
Stunden an Pflege erfüllt - laut Gesetz gibt es keine Mindeststunden für den ER - jedenfalls lese ich nichts in dem § 92 BBG Abs. 1 Nr. 1 b).

Wo jetzt der Unterschied zu der Betreuung liegt, ist mir nicht ganz klar - auch nicht, ob und wie ein ärztliches Gutachten anerkannt wird, wenn keine
Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI vorliegt.

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen mit dem ER bzw. ist schon im ER, bei dem ein Angehöriger keinen Pflegegrad hat und mit einem ärztlichen
Gutachten der ER genehmigt wurde.

Vielen Dank und einen schönen Abend
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Telekommiker hat geschrieben: 31. Jan 2018, 18:31

Was ich bei der Telekom vermisse, ist eine Mitarbeiterbefragung mit einer anschließenden Reflexion der Ergebnisse. Ich glaube aber
auch, an den voraussichtlich schlechten Ergebnissen, würde sich bei der T sowieso keiner stören. Ganz im Gegenteil - es gibt wahrscheinlich
nur wenige Firmen, die schlechter beurteilt werden als die T. Das wären dann die Bahn und die Post - komisch eigentlich, dass bei
den ehemaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost so schlechte Mitarbeiter-Zufriedenheitswerte vorkommen.
Das tut doch hier aber gar nichts zur Sache. Es geht um den "Engagierten Ruhestand" und nicht um Befragungen bei der Telekom.
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

Kann es sein, dass es hier auch bei diesem Thema und die Zufriedenheit der Mitarbeiter geht ?
- Wie informiere ich die Mitarbeiter zum Thema ER ?
- Wie gehe ich mit Fragen der Mitarbeiter um ?
- Reichen Infoveranstaltungen oder müssen die Mitarbeiter im Betrieb informiert werden ?

Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, sind alleine zu diesem Thema über 60 Seiten hier aufgeführt.
Und noch immer sind die abschließenden Probleme (Nachweis Betreuung, Nachweis Sozialstunden
usw.) nicht geklärt. Das trägt nicht gerade zu einer Zufriedenheit der Mitarbeiter bei und aus genau
diesem Grunde habe ich dieses hier angesprochen.

Aber Entschuldigung, wenn man hier die falschen Fragen stellt - und nur die Problem von wenig
Schreibern als wichtig empfunden werden.
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Telekommiker hat geschrieben: 1. Feb 2018, 15:14 Kann es sein, dass es hier auch bei diesem Thema und die Zufriedenheit der Mitarbeiter geht ?
- Wie informiere ich die Mitarbeiter zum Thema ER ?
- Wie gehe ich mit Fragen der Mitarbeiter um ?
- Reichen Infoveranstaltungen oder müssen die Mitarbeiter im Betrieb informiert werden ?

Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, sind alleine zu diesem Thema über 60 Seiten hier aufgeführt.
Und noch immer sind die abschließenden Probleme (Nachweis Betreuung, Nachweis Sozialstunden
usw.) nicht geklärt. Das trägt nicht gerade zu einer Zufriedenheit der Mitarbeiter bei und aus genau
diesem Grunde habe ich dieses hier angesprochen.

Aber Entschuldigung, wenn man hier die falschen Fragen stellt - und nur die Problem von wenig
Schreibern als wichtig empfunden werden.
Hallo Telekommiker, du hast schon Recht. Ich denke, Torquemada könnte Dein Anliegen nicht richtig verstanden haben.
Da dieser Traed überwiegend das Thema "Auslaufen altes Gesetz bis hin zur Verabschiedung neues Gesetz ER" enthält, könnte man doch jetzt - wo die ersten in den ER gehen - einen neuen Traed öffnen. Zum Beispiel Infos/Voraussetzungen zum Einstieg in den ER, Erfahrungen im aktivem ER und Erfahrungen mit der Bundesanstalt. Oder ?

Grüße Manitu
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Manitu,

das sehe ich auch so - habe mir mal die Beiträge in diesem Thema versucht anzusehen. Oftmals drehte man sich im
Kreis und es sind nur vage Behauptungen aufgestellt worden. Vielleicht gibt es ja jetzt erste Erfahrungsbericht und
auch nachweisbare Hinweise, wie die Vorgaben des Gesetzes ausgelegt werden bzw. wurden.

Was ich hier damit sagen will ist auch, dass es natürlich um eine Information der Beschäftigten geht. Denn wenn ich
mir diese Menge an Fragen und Beiträge ansehe, dann kann es keine vernünftige Information zum ER gegeben haben.

In den wenigen Tag habe ich aber auch schon feststellen müssen, dass einige hier sehr gereizt reagieren, wenn man
mal was hinterfragt - und für mich endet das Wissen nicht am Tellerrand, sondern dort fängt es erst richtig an. Ich
will mich jetzt nicht hier um Kopf und Kragen reden. Aber gerade die Beamten der Telekom sind sehr dünnhäutig
und können mit Kritik und Anregungen nicht so gut umgehen.
Das sind meine Erfahrungswerte in den vergangenen Jahren bei der T - und diese werden hier im Forum bei Themen
der T auch wieder mal bestätigt.

Fakt ist, dass es nur wenig konkrete Hinweise gibt, was z. B. mit dem Nachweis der Pflegebedürftigkeit gemeint ist
bzw. welchen Nachweis man erbringen muss und ob z. B. Nachweise von einem "normalen" Arzt auch ausreichen.
Auch sehe ich es als sehr kritisch an, wenn hier einige Schlaumeier bereits im Ruhestand sind und keine Informationen
bekommen, aber zu diesem Thema hier vollmundig etwas vortragen.
Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich hier irgendwas nachplappere oder ob ich mir den Gesetzestext durchlese und
nur nachplappere was drin steht - oder ob ich einen Gesetzestext interpretiere und nachhaltig Informationen weiter
gebe, die auch vom Dienstherrn so abgesegnet sind. Und das kann nur die Praxis zeigen, wie und in welcher Form die
zu erbringenden Nachweise auch anerkannt werden.
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

dibedupp hat geschrieben: 1. Feb 2018, 17:02 Nur mal so angemerkt. Die Ersten sind erst ab 01.03. im ER. Daher sind Erfahrungsberichte z. Zt. Noch nicht möglich, denke ich.
Wenn doch die Ersten schon ab 01.03.18 im ER sind, dann wurde doch bei diesen Personen der Antrag genehmigt und die Prüfung
abgeschlossen - oder sehe ich das falsch.
Und dann können doch diese Informationen hier bekannt gegeben werden. Vielleicht haben wir ja auch einen aus dem Pers.-Bereich
hier, der mal ein paar Informationen mitteilen kann - wie z. B.:
- wie ist ein sonstiger Angehöriger definiert ?
Also bis zu welchem Grad der Verwandtschaft (ggf. auch Schwager, Schwiegereltern usw.) ist der Begriff "sonstiger Angehöriger" gefasst.
Und wird hier auf die Definition eines Angehörigen auf das SGB abgestellt.

- wie ist die genaue Definition von "betreuen" und "pflegen" ?
Obwohl hier vermutlich nicht diese Begrifflichkeit wichtig ist sondern nur die Tatsache, dass eine Person nach dem SGB XI als Pflegebedürftig
anerkannt ist. Da macht es keinen Unterschiede aus, ob ich einen betreue oder pflege. Nach meinem Kenntnisstand steht dann auch im
Gutachten des MDK, wer die Pflege mit der Anzahl XY an Stunden erbringt. Manche haben ja hier geschrieben und gemeint, wenn ich die
Mutter betreue (ohne Pflegestufe), würde das auch ausreichen - das sehe ich aber anders, denn es muss meiner Meinung nach zwingend
eine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegen.

- welcher genaue Nachweis reicht aus und was soll/muss in dem ärztlichen Gutachten stehen ?
Muss hier auch eine Pflegebedürftigkeit vorliegen oder reicht ein "normales" Gutachten bzw. ärztliches Attest aus. Wenn ich es richtig
lese, muss auch in diesem Fall die Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegen - strittig ist hier die Form des Gutachtens.

Das sind wahrscheinlich neben der Definition der Sozialstunden und dem Bundesfreiwilligendienst wesentliche Fragen, die ich hier noch
nicht abschließend beantwortet bekommen habe. Bin mich aber noch am Durcharbeiten.

Unstrittig dürfte die Pflege/Betreuung eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr sein - vermutlich ist der Stichtag hier der Beginn des ER.
Verwundet habe ich dann aber auch gelesen, dass einige Schreiberlinge mit dem Gedanken gespielt haben, ein Kind zu adoptieren.
Da fragt man sich doch nur, ob bei denen in der Kindheit nicht was schief gelaufen ist.
Manitu
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Manitu »

Dibedupp: Die ersten gehen zwar erst zum 01.03.18 in den ER - das ist richtig- bekommen aber jetzt aktuell Ihre Dokumente von der Bundesanstalt PT zugesendet (spätestens 3 Wochen bis zum Eintritt in den Ruhestand). Mich würde da zum Beispiel interessieren, was das für Dokumente sind (Urkunde, Anträge wie z.B. Annerkennung der Ausbildungszeit, genaue Versorgungsberechnung etc.).
Telekommiker: Deine Fragen sind sehr umfassend und interessant. Zum großen Teil mit Sicherheit in diesem Tread noch nicht beantwortet. Ich kann Dir da leider auch keine Antworten geben, da für mich nur die Betreuung einer Tochter (unter 18) in Frage kommt. Da genügt es - wie Du bereits ausgeführt hast - dass die Betreuung am ersten Tag des ER erfolgen muss. Hoffe, dass Du auf all die offenen Fragen auch eine Antwort erhälst.

Grüße an alle, Manitu
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Ich hatte Frage gestellt, weil ich keinen Unterschied erkennen kann, wenn der Angehörige in einem Pflegeheim untergebracht ist und der Ruheständler lediglich betreut und die Pflege extern übernommen wird. Betreuung ist für mich Betreuung , aber wenn das alles nicht zählt, weil die Eltern glücklicherweise nicht pflegebedürftig sind und "nur" Hilfe beim Einkaufen, Arzt Besuchen usw benötigen, dann ist das eben so. Dann werde ich meine Stunden woanders ableisten und meine Eltern müssen ggf. auf externe zurückgreifen. Bisher konnte ich aufgrund der Gleitzeit fast alles möglich machen. Ob das aber während des Freiwilligendienstes geht, glaube ich nicht. Für mich macht das keinen Sinn, aber das ist mein "Einzelschicksal"
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Ich bin neu hier hat geschrieben: 1. Feb 2018, 19:04 Ich hatte Frage gestellt, weil ich keinen Unterschied erkennen kann, wenn der Angehörige in einem Pflegeheim untergebracht ist und der Ruheständler lediglich betreut und die Pflege extern übernommen wird. Betreuung ist für mich Betreuung , aber wenn das alles nicht zählt, weil die Eltern glücklicherweise nicht pflegebedürftig sind und "nur" Hilfe beim Einkaufen, Arzt Besuchen usw benötigen, dann ist das eben so. Dann werde ich meine Stunden woanders ableisten und meine Eltern müssen ggf. auf externe zurückgreifen. Bisher konnte ich aufgrund der Gleitzeit fast alles möglich machen. Ob das aber während des Freiwilligendienstes geht, glaube ich nicht. Für mich macht das keinen Sinn, aber das ist mein "Einzelschicksal"
Bitte doch den Arzt deiner Eltern, unter der Überschrift Gutachten den Betreuungsbedarf deiner Eltern zu bestätigen und in ein paar Sätzen zusammenzufassen, woraus sich dieser Bedarf ergibt/worin er besteht. Einen Versuch ist es doch allemal wert (in meinem Fall hat die halbe DIN A4-Seite Gutachten 10€ gekostet). Mich würde es eher wundern, wenn du damit keinen Erfolg hast. Die betagten Eltern zu betreuen, dürfte in den meisten Fällen doch deutlich aufwendiger sein, als ein fast 18jähriges Kind zu betreuen, und dieses fällt schließlich auch unter die Regelung. Ich drück dir die Daumen.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Noch was anderes - an alle friedfertigen Mitglieder hier :) : Ich hatte es ja bereits vor ein paar Tagen angedeutet, und inzwischen haben sich die Indizien für die "Auferstehung" eines Mitglieds, das hier für viel Unmut und Unruhe gesorgt hat, weiter verdichtet. Ich sehe bereits wieder eine deutliche Tendenz zu Unfreundlichkeiten, Respektlosigkeiten und verbalen Entgleisungen. Das alles hat hier m.E. nichts zu suchen und ich würde mich freuen, wenn das Ganze nicht wieder so eskaliert wie beim letzten Mal. Deswegen werde ich mich gleich mal wieder auf die Suche nach der "Ignorieren"-Funktion machen. Das hat sich doch immerhin für viele Wochen als sehr wirksam erwiesen.
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