Ruhestand für Beamte ab 2017

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Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Torbea65 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 16:00 Und wenn man bereits vorgesehen ist, klagt wieder jemand bis vor Oberverwaltungsgericht, bis die Beförderungsrunde gestoppt wird.
:-(
Hatte damit schon mal jemand (einer der Kläger) damit Erfolg?
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 17:36
Torbea65 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 16:00 Und wenn man bereits vorgesehen ist, klagt wieder jemand bis vor Oberverwaltungsgericht, bis die Beförderungsrunde gestoppt wird.
:-(
Hatte damit schon mal jemand (einer der Kläger) damit Erfolg?
Ja.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Torquemada hat geschrieben: 21. Sep 2018, 17:50
Siggi09 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 17:36 Hatte damit schon mal jemand (einer der Kläger) damit Erfolg?
Ja.
Interessant. Das heisst der Kläger wurde aufgrund des Urteils befördert? Musste dazu die Quote überschritten werden, oder wurde deshalb jemand anders nicht befördert, bzw. dessen Beförderung "rückabgewickelt"?

Ich frage mich, ob sich die Beamten mit den Klagen am Ende nicht nur selbst schaden. Wenn Beförderungen ausgesetzt / verschoben werden spart die Telekom Geld und wenn die Besoldungsstufe nur an einen anderen geht ist es für die Telekom ein Nullsummenspiel. Etwas anderes wäre es, wenn gegen die Quote von 3% (neu 5%) erfolgreich geklagt werden würde und z.B. alle mit einer Beurteilung ab z.B. Sehr gut + und höher befördert werden müssten. Schließlich sollte es ja mal gerechter zugehen und es wurde von Alter auf Leistung umgestellt (so das heere Ziel), aber dann kann es nicht sein, dass Beamte mit Hervorragend ++ nicht befördert werden, nur weil es davon mehr gibt, als die Quote her gibt. Genaugenommen muss die Quote weg.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 19:12
Ich frage mich, ob sich die Beamten mit den Klagen am Ende nicht nur selbst schaden. Wenn Beförderungen ausgesetzt / verschoben werden spart die Telekom Geld und wenn die Besoldungsstufe nur an einen anderen geht ist es für die Telekom ein Nullsummenspiel.
So sehe ich das auch Siggi.

Das Gleiche haben wir 2012 erlebt.
Per Eilverfahren wurden die Beförderungen gestoppt. Dann hat man in aller Ruhe die Urteile der OLGs abgewartet und kam zu dem Schluss, dass das gerade erst eingeführte Beurteilungsverfahren nicht rechtens wäre :roll: . Man müsse jetzt zuerst ein neues Beurteilungsverfahren entwickeln und auf den Weg bringen.
Wie gesagt, spielte sich Ende 2012/Anfang 2013 ab. Befördert wurde dann ab Ende 2014 bis Mitte 2015.
Richtig Kohle hat die T da gespart.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Telekommi hat geschrieben: 22. Sep 2018, 18:18 Wie gesagt, spielte sich Ende 2012/Anfang 2013 ab. Befördert wurde dann ab Ende 2014 bis Mitte 2015.
Richtig Kohle hat die T da gespart.
Dabei konnte man wohl noch froh sein, dass die verschobenen Beförderungen noch nachgeholt wurden. Hätte dem Vernehmen nach nicht mehr passieren müssen. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass ein jeder versuchen kann für sich sein Recht durchzusetzen. Inzwischen ist das Verfahren selbst wohl ziemlich wasserdicht, nachdem "man" seine Hausaufgaben der Gerichte gemacht hat.

Jetzt müsste nur noch mal jemand mit einer Hervorragend ++ Beurteilung, der nicht zum Zuge kommt wegen der Quote, gegen die Quote klagen.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Bruddler hat geschrieben: 22. Sep 2018, 19:47 Was wäre denn passiert, wenn ich meine Beförderung nicht gerichtlich durchgesetzt hätte?
Hätte ich mir dann selbst geschadet?
Hätte sich irgendwer dafür bei mir auch nur bedankt?
Hätte ja keiner gewusst, aber wie geschrieben: Es steht einem jeden frei für sich sein Recht durchzusetzen, und wenn es gelingt umso besser.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Natürlich Bruddler, da gebe ich Dir voll und ganz Recht. Waren bestimmt einige dabei, die nicht zu unrecht geklagt hatten. Vorallem das hochgelobte neue Beurteilungssystem war doch mal wieder von Leuten gemacht, die keine Ahnung hatten. Wer sowas auf den Weg bringt, der gehört vor die Tür gesetzt. Und da hatten die Kollegen zu Recht die Gerichte eingeschaltet.
Allerdings hat die T das irgendwie entspannt gesehen.
Torbea65
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torbea65 »

So gab es im letzten Jahr in den Beurteilungen zu viel hervorragend ++, sodass nach weiteren Kriterien selektiert wurde.
Den Unmut des Klägers kann ich verstehen, ab es führte zum Leid aller anderen zum Stopp der gesamten Liste.

Dann hoffen wir mal wieder auf die nächste Runde. :roll:
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 19:12 Interessant. Das heisst der Kläger wurde aufgrund des Urteils befördert? Musste dazu die Quote überschritten werden, oder wurde deshalb jemand anders nicht befördert, bzw. dessen Beförderung "rückabgewickelt"?

Ich frage mich, ob sich die Beamten mit den Klagen am Ende nicht nur selbst schaden. Wenn Beförderungen ausgesetzt / verschoben werden spart die Telekom Geld und wenn die Besoldungsstufe nur an einen anderen geht ist es für die Telekom ein Nullsummenspiel.
Merkwürdige Argumentation. Geht es Dir um Rechtmäßigkeit oder geht es Dir vielmehr darum, der Telekom zu schaden ??

Warum sollte ein zu Unrecht nicht berücksichtigter Beamter zum Wohle aller anderen berücksichtigten Beamten lebenslang unter der Nichtberücksichtigung leiden ?! Da ist es doch für alle berücksichtigten Beamten einfacher verkraftbar, ein paar Monate länger auf ihre Beförderung zu warten. Damit müssen "die Beamten" nunmal leben, wenn sie in einer Telekom-Dienstherrenschaft ihren Dienst ableisten.

Zur ersten Frage: Selbstverständlich finden Beförderungen aufgrund von (rechtskräftigen) Gerichtsurteilen statt. Wegen der Ämterstabilität kann es bei zu langen Zeiträumen zwischen Nichtberücksichtigung und Gerichtsverfahren allerdings dazu führen, dass man sein Statusamt behält, aber nach der Besoldungsstufe des Beförderungsamtes bezahlt wird. Dann stehen auf dem Bezügezettel eines A12er eben die Bezüge nach A13. Es muss also in Fällen langer Verfahrensdauern kein berücksichtigter Beamter auf seine Beförderung verzichten und es wird niemand "entfördert".
Und die Frage, ob eine Quote überschritten werden müsse, interessiert das Gericht nicht die Bohne. Beförderungsquoten dienen der Begründung der Telekom gegenüber leichtgläubigen Beamten, dass mehr nicht ginge. Die Gerichte interessieren die Quoten nicht, dort gehts um die Frage der Rechtswidrigkeit des Telekom-Handelns.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Froschlurchschlucker hat geschrieben: 23. Sep 2018, 17:43 Die Gerichte interessieren die Quoten nicht, dort gehts um die Frage der Rechtswidrigkeit des Telekom-Handelns.
Die Telekom hat seit vielen Jahren Rechtswidrigkeit zum System gemacht.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Froschlurchschlucker hat geschrieben: 23. Sep 2018, 17:43
Warum sollte ein zu Unrecht nicht berücksichtigter Beamter zum Wohle aller anderen berücksichtigten Beamten lebenslang unter der Nichtberücksichtigung leiden ?! Da ist es doch für alle berücksichtigten Beamten einfacher verkraftbar, ein paar Monate länger auf ihre Beförderung zu warten. Damit müssen "die Beamten" nunmal leben, wenn sie in einer Telekom-Dienstherrenschaft ihren Dienst ableisten.
Naja, ein paar Monate ist leider etwas untertrieben. Mir hat das damalige Klageverfahren eine Verzögerung von fast zwei Jahren eingebracht. 22 Monate verspätete Beförderung bei gleicher Beurteilung, nur auf neuem Formblatt :D So wurden bei mir aus 14 Jahren Wartezeit seit letzter Beförderung knappe 16 Jahre.
Und als besonderes Schmankerl den engagierten Ruhestand, da ich dadurch mit der Ruhegehaltsfähigkeit nach 2017 gerutscht bin. Und noch ein Jahr drauf, weil der ER in 2017 nicht angeboten wurde.
Eigentlich wäre ich 2015 schon weg gewesen. Die vollmundigen Versprechungen des zuständigen Vorstandes mit Wartezeitverkürzung sind im Sande verlaufen, was auch sonst.
Aber wie gesagt, die Kollegen die die Klage eingereicht hatten, waren vollkommen im Recht und ich konnte die Motivation für die Eilverfahren absolut verstehen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Auch wenns nicht interessieren sollte;
Ich bin seit 01.04.2018 im ER und habe mit Ende dieser Woche ca. 500 Std. Ehrenamt geleistet, also die Hälfte der geforderten 1000 Std. bereits erbracht und dies obwohl ich eine 6-Wöchige USA-Reise im Sommer genießen durfte, darauf habe ich ewig gewartet, denn im aktiven Dienst war es ja bekanntermaßen schon schwierig, 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.
Als das Angebot zum ER kam, habe ich keine Minute überlegt, trotz hoher finanz. "Verluste" im Vergleich zur Besoldung (A13). Und diese neu gewonnene "Freiheit" ist mit Geld nicht aufzuwiegen, und auf das "Z", das es auch im geh. Dienst gibt, hätte ich bis zum Sankt Nimmerleinstag gewartet.
Mir ist auch bewusst, dass A13-Pension "knapp" über A9-(Z) - Pension liegt. Dennoch muss man es sich leisten wollen und können.
Falls jemand Fragen hat, welche gemeinnützigen Organisationionen sich sehr gerne über neu "Ehrenamtliche" freuen, einfach melden. Nur als Hinweis; Ich bin für 5 Organisationen tätig, daher Abwechslung und das bei "nahezu" freier Zeiteinteilung, das war mir wichtig.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Froschlurchschlucker hat geschrieben: 23. Sep 2018, 17:43 Merkwürdige Argumentation. Geht es Dir um Rechtmäßigkeit oder geht es Dir vielmehr darum, der Telekom zu schaden ??
Siehe Telekommi und das, was ich inzwischen bereits mehrfach dazu geschrieben habe.
Fragero
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Fragero »

Postler63 hat geschrieben: 24. Sep 2018, 11:28 Auch wenns nicht interessieren sollte;
Ich bin seit 01.04.2018 im ER und habe mit Ende dieser Woche ca. 500 Std. Ehrenamt geleistet, also die Hälfte der geforderten 1000 Std. bereits erbracht und dies obwohl ich eine 6-Wöchige USA-Reise im Sommer genießen durfte, darauf habe ich ewig gewartet, denn im aktiven Dienst war es ja bekanntermaßen schon schwierig, 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.
Als das Angebot zum ER kam, habe ich keine Minute überlegt, trotz hoher finanz. "Verluste" im Vergleich zur Besoldung (A13). Und diese neu gewonnene "Freiheit" ist mit Geld nicht aufzuwiegen, und auf das "Z", das es auch im geh. Dienst gibt, hätte ich bis zum Sankt Nimmerleinstag gewartet.
Mir ist auch bewusst, dass A13-Pension "knapp" über A9-(Z) - Pension liegt. Dennoch muss man es sich leisten wollen und können.
Falls jemand Fragen hat, welche gemeinnützigen Organisationionen sich sehr gerne über neu "Ehrenamtliche" freuen, einfach melden. Nur als Hinweis; Ich bin für 5 Organisationen tätig, daher Abwechslung und das bei "nahezu" freier Zeiteinteilung, das war mir wichtig.
Sicher nur ein Witz, das eine A13 Pension nur knapp über A9 (Z) liegt
😂😂😂
Fragero
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Fragero »

😂😂😂
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