Ruhestand für Beamte ab 2017

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Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 11:45 Und ein anderer Bekannter (7 Jahre jünger, Vorruhestand bei VW beginnt mit 59) hat den Kontakt mit mir abgebrochen da er damit nicht klar kam.
Und vielleicht noch ein Tipp. Niemals über Geld reden wie wenig oder viel man monatlich bekommt.
Lass die doch lästern. Und wenn der den Kontakt deswegen abbricht, ist er es nicht wert. Was ändert sich denn für ihn, ob Du nun weiter schaffst oder eben nicht?
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Siggi09 hat geschrieben: 8. Dez 2018, 16:41
zeerookah hat geschrieben: 8. Dez 2018, 11:45 Und ein anderer Bekannter (7 Jahre jünger, Vorruhestand bei VW beginnt mit 59) hat den Kontakt mit mir abgebrochen da er damit nicht klar kam.
Und vielleicht noch ein Tipp. Niemals über Geld reden wie wenig oder viel man monatlich bekommt.
Lass die doch lästern. Und wenn der den Kontakt deswegen abbricht, ist er es nicht wert. Was ändert sich denn für ihn, ob Du nun weiter schaffst oder eben nicht?
Das gleiche Neidspiel kennt man auch von den Häuslebesitzern und denjenigen, die in Miete wohnen.
In jungen Jahren lachen die Mieter über die, die sich eine eigene Bude leisten und sich dies tlw. vom Mund absparen, nach dem Motto "wie doof kann man den sein".
Und wenn die Bude bezahlt ist und man geht in den Ruhestand drehen sie den Spies um und sagen "ich kann mir das nicht leisten, ich muss ja Miete zahlen, du ja nicht"....
Auch schon mehrfach erlebt.
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Ruheständler
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ruheständler »

Telekommi hat geschrieben: 8. Dez 2018, 17:18 Das gleiche Neidspiel kennt man auch von den Häuslebesitzern und denjenigen, die in Miete wohnen.
In jungen Jahren lachen die Mieter über die, die sich eine eigene Bude leisten und sich dies tlw. vom Mund absparen, nach dem Motto "wie doof kann man den sein".
Und wenn die Bude bezahlt ist und man geht in den Ruhestand drehen sie den Spies um und sagen "ich kann mir das nicht leisten, ich muss ja Miete zahlen, du ja nicht"....
Auch schon mehrfach erlebt.
...das kann man auch noch toppen..die Beamten müssen ja eh keine Steuern zahlen und haben freie Heilfürsorge...
habe ich selber auch so erlebt,da stehst Du erst mal da und bist platt über soviel Dummheit in mancher Menschen Köpfe..
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Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Telekommi hat geschrieben: 8. Dez 2018, 17:18 Das gleiche Neidspiel kennt man auch von den Häuslebesitzern und denjenigen, die in Miete wohnen.
Was kann ich dafür, wenn die die falschen Lebensentscheidungen getroffen haben (die falschen Prioritäten gesetzt haben)? Muss man sich im vorauseilendem Gehorsam falsch entscheiden, um dieses Problem später zu vermeiden? Keiner ist als Beamter geboren, und jeder ist für die eigenen Entscheidungen selbst verantwortlich. Wer damit ein Problem hat, der soll sich trollen ... . Mit solchen Leuten muss man sich ja nicht umgeben.
Lieschenmüller
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Lieschenmüller »

Es geht noch besser;-) sich von einer "Freundin" Sozialschmarotzer schimpfen lassen. Die gute Dame war seit der Geburt ihres ersten Kindes nie berufstätig. Inzwischen sind alle 3 Kinder aus dem Haus, die Tochter studiert in Alabama, der Sohn in Canada.
Vor 2 Jahren fand sie kurzfristig einen Nebenjob wo sie sogar Hundi mitnehmen durfte, dort wurde sie angeblich rausgemobbt.
Es gibt echt Menschen die man im Leben nicht braucht.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 8. Dez 2018, 16:41 Lass die doch lästern. Und wenn der den Kontakt deswegen abbricht, ist er es nicht wert. Was ändert sich denn für ihn, ob Du nun weiter schaffst oder eben nicht?
Für ihn ändert sich nichts. Aber er kommt halt nicht damit klar das er arbeiten muss und ich nicht (muss man dazu noch sagen das er eh nicht gerade die hellste Kerze auf dem Kuchen ist). Ich habe damit auch kein Problem. War nur ein reales Beispiel.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Ruheständler hat geschrieben: 8. Dez 2018, 18:24 ...das kann man auch noch toppen..die Beamten müssen ja eh keine Steuern zahlen und haben freie Heilfürsorge...
habe ich selber auch so erlebt,da stehst Du erst mal da und bist platt über soviel Dummheit in mancher Menschen Köpfe..
Bei solchen Aussagen setze ich immer noch gerne einen drauf und gebe zur Antwort "...und beim Bäcker muss ich gar nichts bezahlen und beim Schlachter nur die Hälfte" ist mir aber erst einmal passiert. War mir auch nicht sicher ob der Betreffende es auch verstanden hat, da ich nur groß angeschaut wurde.

Offtopic
Erinnert mich an die letzten Jahre des kalten Krieges (den wir eh gar nicht wahrgenommen haben im Westen)
Da habe ich immer gesagt wenn es knallt geh ich da bestimmt nicht hin. Ich verweigere. Da wahr immer ein Schlaumeier der meinte dann wirst du an die Wand gestellt. Worauf ich nur sagte nicht in unserer Demokratie. Da werde ich nur ins Gefängnis gesteckt. Und wenn alles vorbei ist und wir haben gewonnen gibt es eine Generalamnestie. Da es so viele Tote & Schwerverletzte gibt da braucht man mich einfach für den Wiederaufbau.
Und wenn die Roten gewonnen hätten, hätte ich immer sagen können auf euch wollte ich sowie so nicht schiessen, deswegen haben die mich ins Gefängnis gesteckt. Dann lassen die mich auch frei und ich werde vermutlich noch Chef in meinen Ort, da sie das selbe Problem mit zuwenig Leuten haben. Und ich ja als vertrauenswürdig gelte da ich nicht auf sie schiessen wollte und deswegen im Gefängnis saß.

Also immer schön gegen den Strom schwimmen.
Denn wer der Herde hinter her läuft der erntet nicht das Gras sondern nur die Scheisse.
Offtopic Ende
mascotte_de
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von mascotte_de »

Guten Morgen zusammen,
ich habe im August einen Antrag auf ER gestellt und angegeben dass ich einen nahen Angehörigen pflegen werde, was ich bereits jetzt schon mache. Von meinem Antrag habe ich bis heute nichts gehört, auch keinerlei Versogungsauskunft ist bislang bei mir eingetroffen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass zunächst nur alle Anträge von Antragstellern im Überhang bearbeitet werden. Alle anderen Anträge werden noch zurückgehalten. Kann dies jemand bestätigen? Ist das so?
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Hallo.
Es wurde kurzfristig ein weiterer Termin eröffnet (T-Systems). 31.05.2018. Also. Zuschlagen.
Calypso
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Calypso »

Mein Kollege wird Ende nächsten Jahres 55. Bei ihm endet die Abordnung ebenfalls Ende 2018. Ihm wurde jetzt telefonisch von TPS gesagt, er könne jetzt schon den ER beantragen. Es hätte eine Telefonkonferenz gegeben und alle aus dem Jahrgang 1964 die möchten können in den ER gehen.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Calypso hat geschrieben: 11. Dez 2018, 13:54 Es hätte eine Telefonkonferenz gegeben und alle aus dem Jahrgang 1964 die möchten können in den ER gehen.
Hmm..... :?
MadHeart
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von MadHeart »

Das war sicherlich nicht nur auf die T-Systems begrenzt. Ich konnte es aber nur auf T-Systems begrenzen, da ich es nur von dort wusste. Aber schon erstaunlich, wie schnell das Kontingent wieder weg war.
Mackenberg
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Mackenberg »

mascotte_de hat geschrieben: 11. Dez 2018, 09:20 Guten Morgen zusammen,
ich habe im August einen Antrag auf ER gestellt und angegeben dass ich einen nahen Angehörigen pflegen werde, was ich bereits jetzt schon mache. Von meinem Antrag habe ich bis heute nichts gehört, auch keinerlei Versogungsauskunft ist bislang bei mir eingetroffen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass zunächst nur alle Anträge von Antragstellern im Überhang bearbeitet werden. Alle anderen Anträge werden noch zurückgehalten. Kann dies jemand bestätigen? Ist das so?
Ich habe auch am 02.08.18 einen Antrag auf engagierten Ruhestand gestellt. Ich habe auch bis heute nichts davon gehört.
Bei einer Sype Konferenz hieß es man sollte nach ca. 8 Wochen die Berechnung der Pension erhalten. Bin mal gespannt ob überhaupt eine Berechnung kommt. Ich bin nämlich nicht im Überhang.
Baytel
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Baytel »

Guten Abend, ich habe vor ein paar Tagen meine Versorgungsauskunft für den ER 2019 bekommen. Nach dem ersten Schock im Internet gesucht und diese Seite gefunden. Die Beiträge dieses Themas habe ich mir in Ruhe durchgelesen, mir stellt sich aber trotzdem die Frage, ob mir die sechs Jahre abgezogen werden dürfen. Kurze zeitliche Abfolge : 81-83 Fernmeldelehre extern, 83-84 arbeitslos bzw extern, dann 84 Einstellung bei DBP als Bf-Kraft (Bft in der Zeit nicht möglich). Bis 1990 war ich als Bf angestellt, machte in der Zeit aber alle Grund und Aufbaulehrgänge bis zur Prüfung Bft( Fernmelder wurden ab 86 wieder benötigt) . Nun die Frage : Ist es korrekt, dass mir die Zeit nicht berechnet wird(84-90) ? Verbeamtung war 1994.
rakamean
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von rakamean »

So lange bei der T noch Beamte sind, wird man versuchen diese los zu werden. Gerne über DDU und wenn nicht so, dann eben halt über den ER. Schon seit Jahren wird von Verknappung gesprochen und geschrieben um ja schnell und viele Beamte zu bewegen, den Konzern zu verlassen. Leider gibt es aber doch tatsächlich Beamte, die darauf nicht reinfallen und bei 100%iger Besoldung bis zum möglich machbarem Ende auszuharren :lol: Auch nach 2020 wird etwas kommen - wetten! :)
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