Ruhestand für Beamte ab 2017

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AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 06:33 Heute in YAM. Bis einschließlich Oktober reicht das Budget, die im November oder Dezember gehen wollten, erhalten eine Ablehnung.
Solange das 2020 nicht passiert, ist ja alles gut. ;)
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 06:33 Heute in YAM. Bis einschließlich Oktober reicht das Budget, die im November oder Dezember gehen wollten, erhalten eine Ablehnung.
Stimmt, man fragt sich, warum dann überhaupt Austrittstermine zu November und Dezember angeboten wurden. Wenn dann Anfang 2019 die Teamleiter aufgefordert werden die betreffenden Beamten in den VR zu gängeln, können die sagen: "Ich habe zwei Mal beantragt, Ihr habt abgelehnt. Jetzt will ich nicht mehr ..." - und das zu Recht.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 14. Jun 2018, 15:58 Wieso zwei Mal beantragt?
Wer zum 28.2 nicht zum Zuge kam und dann z.B. zum 31.12 neu beantragt hat ...
Und woher sollte der Dienstherr zu Beginn des Jahres wissen, wieviele einen Antrag stellen. Thoeretisch hätte das Budget auch bis Dezember reichen können, wenn im 1. Hj. weniger Anträge eingegangen wären.
Das klingt jetzt etwas zynisch. Natürlich weiß man wie viele (theoretisch) einen Antrag stellen könnten und es gibt sicher auch recht gute Abschätzungen, wie hoch der Anteil der Anträge daran sein dürfte. Zynisch deshalb, weil es so klingt als würden die vielen Antragsteller "schuld" sein, dass es zum November/Dezember jetzt nicht klappt, dabei macht der DH einem das Leben ja ganz bewusst schwer, um möglichst viele zur Annahme zu bewegen - bis hin zu (regelmäßigen) Einzelgesprächen mit dem Teamleiter. Dazu kommen die Standortgeschichten, um die Fahrwege/-zeiten zu verlängern und der teils schon unerträgliche Druck durch immer mehr Arbeit für immer weniger Köpfe.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 14. Jun 2018, 15:31 Stimmt, man fragt sich, warum dann überhaupt Austrittstermine zu November und Dezember angeboten wurden. Wenn dann Anfang 2019 die Teamleiter aufgefordert werden die betreffenden Beamten in den VR zu gängeln, können die sagen: "Ich habe zwei Mal beantragt, Ihr habt abgelehnt. Jetzt will ich nicht mehr ..." - und das zu Recht.
Das ist doch klar: Damit wird die Bereitschaft der folgenden Jahrgänge gefördert, sich auch ja frühzeitig für die 55er zu melden (rares Gut). Für die Kollegen im November/Dezember heißt das +4-5 Monate, in der Regel wohl pensionserhöhend. Also verschmerzbar.
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Lexus hat geschrieben: 15. Jun 2018, 12:54
Wenn ich die Beiträge hier lese, kann man meinen, dass ist eine Werbeveranstaltung des Dienstherrn. Sobald hier gute Argumente dagegen gehalten werden, kommen immer wieder die Gleichen, die sich als Sprachrohr des Dienstherrn herausstellen - schade eigentlich, aber es ist leider so !
Dem ist nicht so.
jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

jazzfan1 hat geschrieben: 15. Jun 2018, 17:16 Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Machst DDU. Zur Mindestversorgung bist ohnehin verdammt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

jazzfan1 hat geschrieben: 15. Jun 2018, 17:16 Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
Welche Druckmittel haben Deine Vorgesetzten aufgefahren?

Hast Du Dich mit dem Betriebsrat vorher beraten?

Wegen des ER Vorruhestandes wurde von der Deutschen Post AG - in den nächsten Wochen/Monaten - etwas angekündigt. Also erst mal abwarten.
jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

AndyO hat geschrieben: 16. Jun 2018, 07:14
jazzfan1 hat geschrieben: 15. Jun 2018, 17:16 Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Machst DDU. Zur Mindestversorgung bist ohnehin verdammt.


Sorry, was ist "DDU"? Ich habe übrigens ca. 30 Jahre Vollzeit gearbeitet, daher Mindestversorgung zweifelhaft...
Zu den Druckmitteln: hatte vorher jobmäßig geloost, dachte selbst "(ehrliche)Arbeit ist Arbeit, wenn mir die Post weiter mein A7 zahlt..."
Bei vielen vorherigen dienstlichen Mißerfolgen wollte ich mich nicht (asozial) zurücklehnen - außerdem hatte ich keinerlei Infos über die Rechte, die man so hat, kein Personalrat dabei beim Gespräch.
Ein Detail: noch nie in meinem Leben habe ich so ein offensichtliches "Aufatmen" bei den Personalern erlebt, als ich den Jobvorschlag angenommen hatte (und natürlich versuchen die cool zu bleiben, aber das "Aufatmen" war sowas von offensichtlich :shock: )
Mein Problem ist jetzt, dass selbst geförderte Teilzeit so bürokratisch ist mit dem Aufbau von 1000 Stunden glaube ich, daß andere bei derselben Arbeitszeit irgendwann vom Arbeitgeber unterstüzt werden und ich kriege keinen Cent.
Außerdem sind die angekündigten Maßnahmen vom Vorstand für Büroleute, die es ja soviel nötiger haben, wahnsinnig früh in den RS zu gehen als Leute, die einen körperlich wahrlich schweren Job machen wie meine Wenigkeit. Haha :oops:
Man wird halt bestraft, wenn man arbeitet...weiß noch nicht, was ich mache, wenn ich 60 werde, dann läuft meine freiwillige Verpflichtung zur Teilzeit aus, dann werde ich wohl auf Vollzeit in einem anderen Tätigkeitsbereich bestehen, vielleicht kommt dann ein freiwilliges Ruhestandsangebot.
Betrügerisch "krank" zu werd wie so viele kommt für mich nicht in Frage.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

CPostler hat geschrieben: 16. Jun 2018, 10:32
jazzfan1 hat geschrieben: 15. Jun 2018, 17:16 Hier scheinen sich die Foristen ja auszukennen, deswegen eine Frage:
ich bin Beamter bei der Post, A7, 55 Jahre alt. Weil ich im Überhang war, hat man mich gefragt(!!), ob ich die wohl unterwertige Tätigkeit eines Paketauflegers annehme, nach Schlucken habe ich zugestimmt... Ich bin dann auf 19,25 Stunden gegangen (für 10 Jahre ab 50 Jahren unterschrieben) - ohne irgendeine Zusatzleistung, also exakt die Hälfte des Gehalts.
Bin ich dazu verdammt bis 67 zu arbeiten??
Gruß und danke!
Welche Druckmittel haben Deine Vorgesetzten aufgefahren?

Hast Du Dich mit dem Betriebsrat vorher beraten?

Wegen des ER Vorruhestandes wurde von der Deutschen Post AG - in den nächsten Wochen/Monaten - etwas angekündigt. Also erst mal abwarten.
Bitte siehe die Antwort auf "AndyO", beraten mit Betriebsrat hatte ich mich vorher nicht meiner Erinnerung nach.
Das das Ergebnis bis in den Zeitpunkt des Ruhestand reinreicht hatte ich auch nicht bedacht, lediglich die Finanzierung der Teilzeit war dank Ersparnissen einigermaßen gesichert (geringe Lebenshaltungskosten und dank Airbnb sind die Reisekosten (Reisen sind mein größtes Hobby) für Singles deutlich günstiger geworden)
Jedenfalls an Beide: Danke fürs Antworten!!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

jazzfan1 hat geschrieben: 16. Jun 2018, 11:22 Mein Problem ist jetzt, dass selbst geförderte Teilzeit so bürokratisch ist mit dem Aufbau von 1000 Stunden glaube ich, daß andere bei derselben Arbeitszeit irgendwann vom Arbeitgeber unterstüzt werden und ich kriege keinen Cent.
Die 1000 Stunden, für die Altersteilzeit kannst Du vergessen.
Du kannst nur Stunden sparen, die über der 19,25 Wochenarbeitszeit liegen.

Dir bleibt, wenn das mit dem ER Ruhestand nichts wird, nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

dibedupp hat geschrieben: 16. Jun 2018, 15:10
CPostler hat geschrieben: 16. Jun 2018, 14:42 , nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
Kannst du das irgendwie belegen, das Teilzeitjahre als volle ruhegehaltfähige Dienstjahre rechnen sollen?
Teilzeitjahre zählen nicht als volle ruhegehaltsfähige Dienstjahre, sondern nur anteilmäßig.

Um mit 65 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand zu gehen, benötigt man 45 Dienstjahre.
Und hier zählen auch die Teilzeitjahre als volle Jahre.

Besonderheit bei 45 Jahre versorgungsrechtliche Zeiten:
"Beamtinnen und Beamte können ohne Versorgungsabschläge vorzeitig auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten zurückgelegt haben."
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

jazzfan1 hat geschrieben: 16. Jun 2018, 11:22 Sorry, was ist "DDU"? Ich habe übrigens ca. 30 Jahre Vollzeit gearbeitet, daher Mindestversorgung zweifelhaft...
DDU = Dauerhafte Dienstunfähigkeit. Aber bei 30 Vollzeitjahren + 7,5 gewerteten Teilzeitjahren kommst du mit 65 tatsächlich über die Mindestversorgung. Also Ziel fast erreicht. Befördern will dich wohl keiner mehr?
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 16. Jun 2018, 15:10
CPostler hat geschrieben: 16. Jun 2018, 14:42 , nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
Kannst du das irgendwie belegen, das Teilzeitjahre als volle ruhegehaltfähige Dienstjahre rechnen sollen?
Er meint wohl 45 Jahre Dienstzeit i.S.v. Lebensarbeitszeit und nicht ruhegehaltsfähige Dienstjahre.
jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

AndyO hat geschrieben: 16. Jun 2018, 17:16
jazzfan1 hat geschrieben: 16. Jun 2018, 11:22 Sorry, was ist "DDU"? Ich habe übrigens ca. 30 Jahre Vollzeit gearbeitet, daher Mindestversorgung zweifelhaft...
DDU = Dauerhafte Dienstunfähigkeit. Aber bei 30 Vollzeitjahren + 7,5 gewerteten Teilzeitjahren kommst du mit 65 tatsächlich über die Mindestversorgung. Also Ziel fast erreicht. Befördern will dich wohl keiner mehr?
LOL...Nee. Und wie man DDU "macht" weiss ich nicht - schließlich muß das ein Arzt feststellen. Vielleicht kann ich ja einen Arzt bestechen.... :?
Aber wenn ich noch viele Jahre diesen Job mache, werde ich ja vermutlich wirklich bewegungsunfähig.
Bitte den galligen Unterton zu entschuldigen!
Schönes WE!
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