Mitteilung Abfindung VAP Rente

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Linus
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Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Linus »

Heute habe ich ein Schreiben bekommen und hoffe, dass sich hier jemand auskennt.

Es geht um meine VAP Rente, die mir aus meiner Angestellten Zeit zusteht. (Das waren ca. 5 Jahre, bevor ich verbeamtet wurde)

Nun befinde ich mich bereits seit mehreren Jahren in DDU. Bekommen meine MIndestversorgung, die um den Betrag, der mir aus der VAP Rente zusteht ja gekürzt wird. Soweit, so gut.

Nun bekomme ich ein Schreiben, dass ich mit einer Einmalzahlung "abgefunden" werde, weil seit dem 01.01.16 laut §57 VAPS, Versicherungsrenten abzufinden sind, die einen bestimmten Betrag unterschreiten. Das tut er, um einige Cents.

Nun habe ich mir diese Einmalzahlung mal ausgerechnet, und das wäre brutto der Betrag den ich in den nächsten 19 Jahren bekommen würde.

Man kann Einspruch einlegen, aber welche Handhabe hat man da ? Wenn eine Satzung das vorgibt ?
Und wie lange wird die VAP Rente denn im Normalfall gezahlt, nur für einen bestimmten Zeitraum ? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man diese VAP Rente erhält, bis man eben verstirbt.
Man wird mir ja auch in 19 Jahren immer noch diesen Betrag von meiner Pension abziehen, obwohl ich ihn ja dann rechnerisch nicht mehr erhalte.

Ich selber habe zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlung gewünscht.

Die angegebene Hotline war nicht erreichbar und ob man mir da alle meine Fragen beantworten kann ?

Kennst sich jemand mit der VAP Rente aus ? Habe leider vergebens google in Anspruch genommen, ich finde leider nichts.

Wäre für eine Auskunft sehr dankbar.
MOBB
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von MOBB »

Dasselbe Schreiben habe ich auch bekommen und soll auch für denselben Zeitraum abgefunden werden. Die Höchstgrenze für die Auszahlung unterschreite ich auf einmal um ein paar Cent. Vermutlich soll gespart werden und versuchen kann man es ja mal..... Ich werde einen unabhängigen Rentenberater einschalten und berichte dann, was dabei rausgekommen ist. Einspruch werde ich in jedem Fall einlegen.
Grüße vom MOBB
Torquemada
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Torquemada »

Ich glaube mich zu erinnern, dass so ein Verfahren bei laufenden Renten nicht möglich ist. Ähnliche Fälle wurden gerichtlich zur VBL entschieden.
Bekomme es aber jetzt nicht zusammen und schaue nach, wenn ich wieder vom verlängerten Wochenende aus Italien zurück bin.
ex-basis-t
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von ex-basis-t »

ich habe mir die VAP Rente 1998 bei Eintritt in die Dienstunfähigkeit direkt auszahlen lassen,
waren etwa 8000 DM, dafür werden mir seit dem mtl. ca. 35 EUR abgezogen,

meine Meinung ist, was man hat, das hat man, wer weiß was später kommt,
wer das auch möchte, einfach einen Antrag auf Abfindung stellen.
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Ich bin seit Sept.2013 im Ruhestand und bekomme monatlich 40.-Euro VAP....

könnte ich auch noch einen Antrag auf Auszahlung stellen?


Gruss

Posttussi
ex-basis-t
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von ex-basis-t »

wenn du die Abfindung möchtest, kannst du einen Antrag dafür stellen, warum nicht ?

allerdings wird der VAP -Anteil auch nach der Abfindung als Einkommen gewertet,
z.B. wie es bei mir war beim Antrag auf Erhöhung des Beihilfesatztes
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

ex-basis-t hat geschrieben:wenn du die Abfindung möchtest, kannst du einen Antrag dafür stellen, warum nicht ?

allerdings wird der VAP -Anteil auch nach der Abfindung als Einkommen gewertet,
z.B. wie es bei mir war beim Antrag auf Erhöhung des Beihilfesatztes

Danke....

was hat der Beihilfesatz mit der Abfindung zu tun?
Drahtesel
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Drahtesel »

Ich habe auch die VAP-Abfindung bekommen und natürlich einen monatlichen Abzug bei den Bezügen.
Aber bei mir steht sinngemäß im Bescheid -
aufgrund des Kapitalisierungsfaktors von XXX wird der Abzug von 22 Euro bis einschließlich November 2018 vorgenommen.

Das heißt für mich der Abzug von der Pension ist zeitlich begrenzt, habt ihr das nicht so im Bescheid??
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Die 40.-Euro VAP,die ich monatlich bekomme,werden auch von meiner Versorgung abgezogen.
Abeer was hat das mit der Beihilfe zu tun?
das ist mir unklar....
ex-basis-t
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von ex-basis-t »

es geht nicht um die Beihilfe, sondern daß der abgezogene VAP- Anteil weiterhin als Einkommen anzugeben ist, wenn das Gesammteinkommen aufgezählt werden muß beim Staat.

in meiner Bezügemitteilung steht " ORR Ruhensbetrag § 55 " ca. -30 EUR

wahrscheinlich dieses Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html

bei mir ist der Abzug jetzt seit 15 Jahren, von einer zeitlichen Begrenzung noch nichts gelesen

aber vielleicht kann hier jemand eien Brief an die Versorgungsstelle schreiben und wegen der zeitlichen Begrenzung fragen
Drahtesel
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Drahtesel »

ex-basis-t hat geschrieben:es geht nicht um die Beihilfe, sondern daß der abgezogene VAP- Anteil weiterhin als Einkommen anzugeben ist, wenn das Gesammteinkommen aufgezählt werden muß beim Staat.

in meiner Bezügemitteilung steht " ORR Ruhensbetrag § 55 " ca. -30 EUR

wahrscheinlich dieses Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html

bei mir ist der Abzug jetzt seit 15 Jahren, von einer zeitlichen Begrenzung noch nichts gelesen

aber vielleicht kann hier jemand eien Brief an die Versorgungsstelle schreiben und wegen der zeitlichen Begrenzung fragen
genau - in der Bezügemitteilung steht " Ruhenbeitrag nach §55 ..."
nachdem ich von der VAP den Bescheid bekommen hatte - anscheinend ging der direkt in Kopie an die Versorgungsstelle - bekam ich von der Versorgungsstelle einen Bescheid über die Berechnung des Ruhensbeitrags nach §55.
In diesem Bescheid war - ohne das ich vorher fragen musste - die zeitliche Begrenzung aufgeführt.
Berechnet nach dem "Kapitalisierungsfaktor" von 156 (13 Jahre mal 12 Monate), ergab sich die monatliche Abzugshöhe.

Das ist an sich ja auch logisch.
Die Abzüge von den Bezügen über jahre hinweg können doch in Summe nicht höher sein - als der Abfindungsbetrag von der VAP.

Ist natürlich einige Jahre her - ob sich da etwas geändert hat - wäre ja auch möglich -
da müsste ein Betroffener mal bei der BAnst PT nachfragen...
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Lohnt es sich denn diese Einmalauszahlung überhaupt zu beantragen?

ich habe 13 Jahre eingezahlt und bekomme seit 09.2013 40.-Euro monatlich.

Wird die Einmalauszahlung versteuert?
ex-basis-t
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von ex-basis-t »

ich glaube eher, der Kapitalisierungsfaktor dient zur Berechnung der VAP Rente anhand der eingezahlten Beiträge

weil es die VAP Rente ein Leben lang gibt, wird nach der Abfindung auch die Kürzung immer erfolgen, solange es die Pension gibt.

da ich 8500 DM bekam, wird eine Abfindung heute vermutlich auch 3000 bis 5000 EURO sein
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente

Beitrag von Posttussi »

Posttussi hat geschrieben:Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....

So,habe angerufen....

eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....


Grüssle

Posttussi
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