Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPAG

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Old-Firehouse
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Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPAG

Beitrag von Old-Firehouse »

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag und ich habe vorab vergeblich versucht, mich an einen bereits existierenden Thread anzuhängen da ich nichts passendes gefunden habe:

Kurz und knapp zur Sache: Ich, 48 Jahre werde in Kürze wg. DDU in den Ruhestand versetzt. Zusammen mit den Ruhestandsunterlagen habe ich auch mein (als Anlage beigefügtes) Merkblatt mit Hinweisen zum Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten erhalten.
Dort steht. dass Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten zu untersagen sind, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Dazu fallen insbesondere die Wettbewerbsverbote (ist ja auch logisch und verständlich).

Dann steht dort unter "Einschränkungen", dass unter dieses Beschäftigungsverbot nur Tätigkeiten fallen, nach Beendigung des Beamtenverhältnisses innerh. eines Zeitraums von 5 Jahren nach DDU aufgenommen wrden und mit den konkreten dienstlichen Aufgaben in den letzten 5 Dienstjahren im Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Ebenso logisch und verständlich, dass man als ehemaliger Zusteller nicht bei der Konkurrenz zustellt oder als Postbank-Berater für eine andere Bank tätig werden möchte.

Es wurden in diesem Schreiben auch einige Tätigkeiten wie z.B. Zeitungszustellung, Fahrten für Pizza-Services oder Apotheken genannt, die nicht unter das Verbot fallen.

Nun meine Frage:
Ich war in einem Backoffice der Post beschäfigt und dürfte nun innerhalb der kommenden 5 Jahre nicht einen 450 EUR-Minijob annehmen, der eine Bürotätigkeit beinhaltet die nichts mit meiner bisherigen Tätigkeit zu tun hat (außer eben einem PC und Office-Anwendungen)? Hier frage ich mich konkret, welche dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Grund für die DDU war u.a. die Tatsache, dass eine Tätigkeit in einem Großraumbüro nicht mehr möglich war.

Im Vorweg vielen Dank für Eure Antworten.
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Torquemada
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Re: Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPA

Beitrag von Torquemada »

Old-Firehouse hat geschrieben: Nun meine Frage:
Ich war in einem Backoffice der Post beschäfigt und dürfte nun innerhalb der kommenden 5 Jahre nicht einen 450 EUR-Minijob annehmen, der eine Bürotätigkeit beinhaltet die nichts mit meiner bisherigen Tätigkeit zu tun hat (außer eben einem PC und Office-Anwendungen)?
Hier kann man ganz klar sagen, das es natürlich KEIN Beschäftigungsverbot für eine Bürotätigkeit gibt, denn DU kannst ja in einem "normalen Büro" arbeiten.

Beispiel: Du bist aus psychischen Gründen dienstunfähig, weil das Großraumbüro dich nachweislich fertig macht.
Du nimmst einen Minijob bei einer Firma auf, wo du in einem Büro arbeitest, das ganz klar kein Großraumbüro ist.
Wo ist das Problem?
Du könntest bei der Situation vermutlich erfolgreich gegen die Zurruhesetzung klagen. Hierzu solltest du dich aber natürlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Oder aber dir ist diese Situation sogar Recht. Dann bsit du eben in Ruhestand und verdienst was dazu.
Old-Firehouse
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Re: Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPA

Beitrag von Old-Firehouse »

VIelen Dank für die schnelle Anwort!
Die DDU hat psychische Gründe; die Tatsache, dass ich in einem Großraumbüro gearbeitet habe, war allerdings nie expliziter Bestandteil des postärzlichen Gutachtens:
Ich hätte schon gern weiter gearbeitet; alerdings nicht unter den Umständen womit mir die DDU im Moment recht ist.

Leider kommt (gerade weil im Gutachten nix von meiner Großraum-Phobie :-) steht) nun doch noch die Frage auf, ob eine Nebentätigkeit in einem Büro zulässig wäre? Mein Arzt würde mir dies sicherlich schriftlich bestätigen; allerdings ist mir das in der Anlage genannte "Beschäftitungsvebot" für mich nicht zweifelsfrei: Ich verstehe das so, dass sich ein Verbot wirklich nur auf die von mir zuletzt ausgeübte Tätigkeit (und natürlich als Zusteller in einem Konkurrenzunternehmen) bezieht!?
Thust
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Re: Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPA

Beitrag von Thust »

Der Gedanke mit dem Großraumbüro führt meiner Meinung nach nicht zum Ziel sondern ist ein irrelevanter Nebenaspekt. Relevant ist dagegen folgender Halbsatz: "..und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten;.."

Ich sehe bei der Aufnahme einer generischen Bürotätigkeit (nur eben dann nicht bei der Post, sondern zum Beispiel in einem Busbetrieb oder einer Gießereifirma) keinerlei Beeinträchtigung von Interessen der Post. Wenn man dagegen bei einem Postkonkurrenten im Büro arbeitet, dürfte das ggf. der Fall sein.
Froschlurchschlucker
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Re: Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPA

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Hier geht es darum, als ehemaliger Beschäftigter nicht in Konkurrenz zu seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten und dort Gelerntes vielleicht auch noch zu dessen Nachteil zu nutzen. Darum die 5 jährige "Auszeit".
Wenn die neue Tätigkeit nicht in Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber steht und auch keine anderen Hinderungsgründe entgegenstehen, dann darf man diese Tätigkeit sofort ausüben
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