Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

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maba
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Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von maba »

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Nebentätigkeit.
Ich soll zum 01.03.2016 dem VCS Braunschweig zugewiesen werden. Habe aber Aufgrund von Rückenproblemen vor, mich in DU versetzen zu lassen. Vorraussetzung hierfür ist für mich allerdings ein Nebenjob 450 Euro.
Nun überlege ich mir jetzt schon einen 450 Euro Job zu suchen, aus Angst das man mir einen Nebenjob nicht genehmigen könnte wenn ich in DU bin.
Ist diese Angst unbegründet? Werden Nebenjobs 450 Euro von der Telekom immer genehmigt, wenn die Tätigkeit nicht den Krankheitsgründen entgegensteht die zur DU geführt haben?
Kennt sich jemand damit aus?????
Gruss maba
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zeerookah
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Re: Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von zeerookah »

Ich würde mit der Nebentätigkeit erst mal warten bist du in DDU bist.
Vielleicht läuft es ja anders und klappt gar nicht. Oder bist du finanziell so eng gestrickt das du nicht mal 2-3 Monate ohne die 450€ überbrücken kannst?
Dann würde ich das ganze aber für eine sehr wacklige Nummer halten.
maba
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Re: Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von maba »

Sobald ich Frühpension bekomme benötige ich den Zusatz von 450 Euro.
Die Frage ist nur, ob mir ein 450 Euro Job zb beim Zahnarzt oder im Einzelhandel genehmigt wird, wenn ich wegen Rückenproblemen in Du gehe oder "gegangen werde"-
DDu kommt ja meist erst nach 1 Jahr frühestens!
Torquemada
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Re: Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von Torquemada »

Warum sollte das nicht genehmigt werden? Man sollte der Telekom nicht immer zu viel unterstellen.
Wenn du z.B. wegen massiver Rückenprobleme in den Ruhestand versetzt wirst, spricht generell überhaupt nichts dagegen, für wöchtlich 12 Stündchen zum Mindestlohn irgendwas zu tun.
Cakes
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Re: Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von Cakes »

Ich würd´s trotzdem nicht machen, ehe die DU durch ist.
Rechtlerin
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Re: Nebentätigkeit anmelden noch vor DU?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo

bei einem laufenden Zurruhesetzungsverfahren (bei dem es in vielen Fällen überhaupt aktuelle keine Dienstunfähigkeit vorhanden ist), kann selbstverständlich ein Antrag auf eine Nebenbeschäftigung gestellt werden. Eine Dienstunfähigkeit hat auch nichts mit einer Zurruhesetzung zu tun - das sind zwei völlig unterschiedliche Angelegenheiten. Wenn du z. B. wegen körperlichen Beeinträchtigungen in die DDU musst, kannst du nebenbei z. B. noch als Lektor arbeiten - kommt zwar nicht für viele in Frage, ist aber halt ein einfaches Beispiel - umgekehrt ist es auch möglich. Oder halt Bürotätigkeiten durchführen.

Das sollte kein Ausschlusskriterium für eine Nebenbeschäftigung sein - wenn Du aber in jedem Fall eine Nebenbeschäftigung machen möchtest, würde ich persönlich einfach bis zur Zurruhesetzung warten und dann den Antrag stellen - das wäre der gangbare Weg für mich. Man will ja keine schlafende Hunde wecken !
Wenn Du diese als Voraussetzung ansiehst, musst du halt vorher den Antrag stellen - das sollte dann auch kein Problem darstellen.
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