Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?
Verfasst: 6. Jul 2015, 18:43
Hallo,
nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.
Gesagt - getan:
Sehr geehrte Frau *** gelöscht, MOD ***,
mein Name ist xxx, wohnhaft xxx in xxx. Ich bin am 23.04.1956 geboren und im 39. Dienstjahr als Beamter tätig (12 Jahre Soldat auf Zeit - 27 Jahre Deutsche Post AG).
Nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.
Dies tat ich vor ca. 14 Tagen erstmalig unter Verwendung Ihrer EMail-Adresse: *** gelöscht, MOD ***
Da ich bis dato noch keine Rückmeldung erhielt, riet man mir von anderer Seite mein Anliegen doch einmal an Ihre Berliner EMail-Adresse zu senden, was ich hiermit mache.
In der Anlage befinden sich nähere Erläuterungen um was es mir geht. (Siehe Textbausteine weiter unten)
Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
!!! Sollte ich von *** gelöscht, MOD *** eine Antwort erhalten, werde ich Euch/Ihnen diese in diesem Forum zur Verfügung stellen. Vielleicht hat aber einer von Euch/Ihnen bereits
versucht etwas Klarheit zu dem Betreff zu bekommen. Für Rückmeldungen sage ich schon im Voraus herzlichen Dank.
Euer/Ihr
Klaus1923
( ... o.a. Anlage...)
Im Jahr 2011 wurde von Seiten der Arbeitnehmervertreter und der Deutschen Post AG der Generationenvertrag unterzeichnet. Mit dem Kombinationsmodell aus Altersteilzeit und Freistellung aus dem Wertguthaben eines Zeitwertkontos erwerben Tarifbeschäftigte, die ein Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anlegen, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und werden im Umfang des Wertguthabens innerhalb der Altersteilzeit zusätzlich freigestellt.
Man kam überein, auch für die Beamten des Unternehmens Regelungen zur Altersteilzeit zu treffen.Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1957 (beziehungsweise für Schwerbehinderte vor dem 1. Januar 1959) geboren sind, sollten spezielle Übergangsregelungen gelten.
Das geschah Ende 2012. Eigene Regelungen für BeamtInnen sind notwendig, da für sie spezielle rechtliche Bedingungen zu beachten sind und es unzulässig ist,
Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anzusparen und auf Anteile der Besoldung zu verzichten. Da eine postspezifische Altersteilzeitregelung für Beamte nur unter
Einbeziehung des Gesetzgebers möglich ist, also verordnet werden muss, wurden Arbeitnehmervertreter und die Deutsche Post AG mehrfach beim Bundesfinanzministerium vorstellig.
Heute schreiben wir das Jahr 2015 und was hat sich nach über 4 Jahren, seit der Unterzeichnung des Generationenvertrages, im Hinblick auf die PostbeamtInnen an
wirklich nachvollziehbaren Sachverhalten getan? Ich denke da speziell an die Jahrgänge 1957 und älter.
Nach meinem Dafürhalten, außer der Finanzierung/Teilfinanzierung der o.g. Altersteilzeit, wenig bis nichts.
Die Zahlung des variablen Leistungsentgeltes ist nunmehr vom Beurteilungsjahr 2012 bis zum Beurteilungsjahr 2017 ausgesetzt. Die bis dato angefallen Budgets
wurden/werden als Finanzierungsbausteine für die „kommende“ Postaltersteilzeitverordnung der PostbeamtInnen bereitgestellt.
Darüber hinaus wird diesem Personenkreis seit dem 01.10.2013 die mtl. Postzulage um 1% (in meinem Fall z.Zt. = 29,36€) gekürzt und die Beträge ebenfalls zur o.a.
Finanzierung/Teilfinanzierung bereitgestellt.
So weit – so gut!
Oder besser gesagt nicht so gut, denn es scheint auf Gottes guter Welt anscheinend Niemanden zu geben, der mir beantworten kann oder will, was mit den „altgedienten
PostlerInnen“ der Jahrgänge 1957 und älter passiert.
Beispiele gefällig? Einen Arbeitnehmervertreter dahingehend befragt, bekam ich folgende Antworten:
Frühjahr 2013 : Verordnungsentwurf liegt „unterschriftsreif“ vor – aber aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahlen wird die Entscheidung wohl vertagt.
Herbst 2013: Bundestagswahlen vorbei – es gibt wichtigere Dinge – aber die Altersteilzeit kommt.
Frühjahr 2014: Im Verordnungsentwurf wurde die Entgeltregelung für Professoren nicht berücksichtigt (… wie aber kann dann der Entwurf ein Jahr vorher unterschriftsreif vorliegen?...)
Sommer 2014: Gesetzesentwurf zur Postpersonalrechtsänderung wird eingebracht
Frühjahr 2015: Gesetzesentwurf wird verabschiedet
Als ich dann im Mai 2015 nochmals nach dem „Stand der Dinge“ fragte, wurde mir geraten mich an meine regionale Bundestagsvertretung wenden möge, um Antworten
zu bekommen.
Dies halte ich schlicht und ergreifend für einen schlechten Scherz, oder???
Ich möchte ganz einfach wissen, und das möglichst verbindlich, was ich als 1956 geborener und im 39. Dienstjahr befindlicher Postbeamter davon habe, dass man mir
mindestens 5 Jahre kein leistungsbezogenes variables Entgelt zahlt und 1% von der Postzulage wegnimmt, denn in den Genuss der Altersteilzeit, sollte diese denn dann
tatsächlich mal irgendwann kommen, dürfte ich und Meinesgleichen wohl nicht mehr kommen.
Oder sollte/n ich/wir uns schon einmal darauf einstellen, dass unsere finanziellen Einbußen, als Solidarbeiträge für nachfolgende Generationen anzusehen sind?
Meine Frage an Sie: Können Sie mir Klarheit verschaffen oder zumindest eine adäquate/zuständige Anlaufstelle( BMF, BMWI, BIM, etc.) nennen die das könnte
oder müsste?
Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.
Gesagt - getan:
Sehr geehrte Frau *** gelöscht, MOD ***,
mein Name ist xxx, wohnhaft xxx in xxx. Ich bin am 23.04.1956 geboren und im 39. Dienstjahr als Beamter tätig (12 Jahre Soldat auf Zeit - 27 Jahre Deutsche Post AG).
Nachdem ich mehrfach, aber vergeblich bei den Arbeitnehmervertretern (ver.di / dpvkom) versucht habe eine aussagekräftige Antwort auf meine o.a. Frage zu bekommen, rieten mir diese mich doch an mein örtliches Mitglied des Deutschen Bundestages zu wenden, vielleicht könne mir dort geholfen werden.
Dies tat ich vor ca. 14 Tagen erstmalig unter Verwendung Ihrer EMail-Adresse: *** gelöscht, MOD ***
Da ich bis dato noch keine Rückmeldung erhielt, riet man mir von anderer Seite mein Anliegen doch einmal an Ihre Berliner EMail-Adresse zu senden, was ich hiermit mache.
In der Anlage befinden sich nähere Erläuterungen um was es mir geht. (Siehe Textbausteine weiter unten)
Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
!!! Sollte ich von *** gelöscht, MOD *** eine Antwort erhalten, werde ich Euch/Ihnen diese in diesem Forum zur Verfügung stellen. Vielleicht hat aber einer von Euch/Ihnen bereits
versucht etwas Klarheit zu dem Betreff zu bekommen. Für Rückmeldungen sage ich schon im Voraus herzlichen Dank.
Euer/Ihr
Klaus1923
( ... o.a. Anlage...)
Im Jahr 2011 wurde von Seiten der Arbeitnehmervertreter und der Deutschen Post AG der Generationenvertrag unterzeichnet. Mit dem Kombinationsmodell aus Altersteilzeit und Freistellung aus dem Wertguthaben eines Zeitwertkontos erwerben Tarifbeschäftigte, die ein Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anlegen, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und werden im Umfang des Wertguthabens innerhalb der Altersteilzeit zusätzlich freigestellt.
Man kam überein, auch für die Beamten des Unternehmens Regelungen zur Altersteilzeit zu treffen.Für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1957 (beziehungsweise für Schwerbehinderte vor dem 1. Januar 1959) geboren sind, sollten spezielle Übergangsregelungen gelten.
Das geschah Ende 2012. Eigene Regelungen für BeamtInnen sind notwendig, da für sie spezielle rechtliche Bedingungen zu beachten sind und es unzulässig ist,
Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto anzusparen und auf Anteile der Besoldung zu verzichten. Da eine postspezifische Altersteilzeitregelung für Beamte nur unter
Einbeziehung des Gesetzgebers möglich ist, also verordnet werden muss, wurden Arbeitnehmervertreter und die Deutsche Post AG mehrfach beim Bundesfinanzministerium vorstellig.
Heute schreiben wir das Jahr 2015 und was hat sich nach über 4 Jahren, seit der Unterzeichnung des Generationenvertrages, im Hinblick auf die PostbeamtInnen an
wirklich nachvollziehbaren Sachverhalten getan? Ich denke da speziell an die Jahrgänge 1957 und älter.
Nach meinem Dafürhalten, außer der Finanzierung/Teilfinanzierung der o.g. Altersteilzeit, wenig bis nichts.
Die Zahlung des variablen Leistungsentgeltes ist nunmehr vom Beurteilungsjahr 2012 bis zum Beurteilungsjahr 2017 ausgesetzt. Die bis dato angefallen Budgets
wurden/werden als Finanzierungsbausteine für die „kommende“ Postaltersteilzeitverordnung der PostbeamtInnen bereitgestellt.
Darüber hinaus wird diesem Personenkreis seit dem 01.10.2013 die mtl. Postzulage um 1% (in meinem Fall z.Zt. = 29,36€) gekürzt und die Beträge ebenfalls zur o.a.
Finanzierung/Teilfinanzierung bereitgestellt.
So weit – so gut!
Oder besser gesagt nicht so gut, denn es scheint auf Gottes guter Welt anscheinend Niemanden zu geben, der mir beantworten kann oder will, was mit den „altgedienten
PostlerInnen“ der Jahrgänge 1957 und älter passiert.
Beispiele gefällig? Einen Arbeitnehmervertreter dahingehend befragt, bekam ich folgende Antworten:
Frühjahr 2013 : Verordnungsentwurf liegt „unterschriftsreif“ vor – aber aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahlen wird die Entscheidung wohl vertagt.
Herbst 2013: Bundestagswahlen vorbei – es gibt wichtigere Dinge – aber die Altersteilzeit kommt.
Frühjahr 2014: Im Verordnungsentwurf wurde die Entgeltregelung für Professoren nicht berücksichtigt (… wie aber kann dann der Entwurf ein Jahr vorher unterschriftsreif vorliegen?...)
Sommer 2014: Gesetzesentwurf zur Postpersonalrechtsänderung wird eingebracht
Frühjahr 2015: Gesetzesentwurf wird verabschiedet
Als ich dann im Mai 2015 nochmals nach dem „Stand der Dinge“ fragte, wurde mir geraten mich an meine regionale Bundestagsvertretung wenden möge, um Antworten
zu bekommen.
Dies halte ich schlicht und ergreifend für einen schlechten Scherz, oder???
Ich möchte ganz einfach wissen, und das möglichst verbindlich, was ich als 1956 geborener und im 39. Dienstjahr befindlicher Postbeamter davon habe, dass man mir
mindestens 5 Jahre kein leistungsbezogenes variables Entgelt zahlt und 1% von der Postzulage wegnimmt, denn in den Genuss der Altersteilzeit, sollte diese denn dann
tatsächlich mal irgendwann kommen, dürfte ich und Meinesgleichen wohl nicht mehr kommen.
Oder sollte/n ich/wir uns schon einmal darauf einstellen, dass unsere finanziellen Einbußen, als Solidarbeiträge für nachfolgende Generationen anzusehen sind?
Meine Frage an Sie: Können Sie mir Klarheit verschaffen oder zumindest eine adäquate/zuständige Anlaufstelle( BMF, BMWI, BIM, etc.) nennen die das könnte
oder müsste?
Ich bedanke mich für Ihre Zeit, wäre Ihnen für eine möglichst zeitnahe Antwort sehr dankbar und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift