Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

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Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

macht denn ein ER für Dich keinen Sinn, bei dem Du keinen Abzug bekommst und dann das komplette "erdiente" Ruhegehalt bekommst und zu Hause bleiben kannst...und wenn Du willst, kannst Du auch noch mit einem 450 €-Job was hinzuverdienen...
Telekommi
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommi »

kommt doch auf die ruhegehaltfähigen Jahre an, die der Kollege hat.
Wenn er spät angefangen hat und erst 30 Jahre hat, bekommt er im ER wesentlich weniger. In der ATZ bekommt er 83%, von denen er dann 33 noch versteuern muss am Ende des Jahres, macht dann unterm Strich vielleicht noch 70+ %. Und in dieser Zeit der ATZ sind 90% ruhegehaltsfähig, heisst, wenn er 10 Jahre ATZ macht kommen für ihn am Schluss noch 9 Jahre für den Ruhestand dazu.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Das sind ja wilde Berechnungen...
Aus diesem Grunde habe ich ja explizit nachgefragt und nicht irgendwelche Berechnungen mit so vielen WENN´s aufgeführt...sowas ist immer eine individuelle Betrachtung für jeden einzelnen Fall - da gibt es keine pauschalen Ansätze...das muss dann der User Leasingbeamter ja selber für sich entscheiden.

Natürlich bekommt einer in der ATZ mehr Gehalt als die vergleichbare Pension - unter den normalen Voraussetzungen eines Vollzeitjobs...das sollte ja schon klar sein. Aber wenn ich in ER bin, arbeite ich NULL Stunden - bzw. muss/kann Sozialstunden machen, die aber i. d. R. auch vergütet werden - im Idealfall wegen Kinder oder Betreuung muss ich nichts arbeiten und bekomme das "erdiente" Ruhegehalt.
Und ob ich mir bei der T nicht noch die Nerven kaputt mache, ist ja auch eine andere Frage !
Telekommi
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommi »

"oh Herr, gib mir Geduld".....

Keine vielen wenn und abers.
war nur die Antwort auf "macht denn ein ER für Dich keinen Sinn, bei dem Du keinen Abzug bekommst und dann das komplette "erdiente" Ruhegehalt bekommst und zu Hause bleiben kannst...und wenn Du willst, kannst Du auch noch mit einem 450 €-Job was hinzuverdienen..."

Es macht dann Sinn, wenn er schon viele ruhegehaltsfähige Jahre hat.
Wenn er sich bereits 70% erdient hat, dann macht es Sinn, bei 60% nicht.
Dann ist es sinnvoller in die ATZ zu gehen und sich noch die 90% (bei 10 Jahren halt 9 Jahre) zu erwirtschaften. Ansonsten geht er mit 60% und dies bis zum Ende seines Lebens.
ATZ machen übrigens viele, die z.B. extern vorher noch studiert haben, bzw. vorher woanders garbeitet haben und dadurch spät angefangen haben.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

ich habe nicht Sie angeredet sondern direkt auf einen Beitrag von Leasingbeamter geantwortet...wäre mal nett, dass man dann die Antworten auch von denen geben lässt, die man anspricht...
Wenn man meinen Beitrag dann auch komplett gelesen hätte, habe ich nicht nur auf die Bezahlung abgestellt und Leasingbeamter hat doch auch geschrieben:
"Das Gehalt bewegt sich auf Pensionsniveau"
Wenn man dann noch bedenkt, dass man beim ER dann komplett zu Hause bleiben kann und nicht 8 Jahre halbtags oder 4 Jahre Vollzeit/4 Jahre ohne arbeiten muss, dann ist der ER eine reifliche Überlegung wert...

Und nochmals:
Erstens habe ich Leasingbeamter angesprochen und zweitens muss das jeder für sich ausrechnen - wenn ich mit dem ER auch schon nahe der max. Besoldung liege, macht es für mich eher Sinn, komplett beim ER zu Hause zu bleiben und dann bei Bedarf einen 450 Euro-Job zu nehmen. Und dann komme ich mit wenig Arbeit auf mindestens das gleiche Gehalt wie bei der ATZ. Und ggf. hat das noch den Nebeneffekt, dass ich mit einem 450 Euro-Job bei Zahlung der RV-Beiträge eine Rentenanwartschaft aufbauen kann !
Und viele Post- und Telekombeamte haben vor der Zeit als Beamte, auch als AN gearbeitet und eine Rentenanwartschaft erworben - jedenfalls bei der Telekom, die innerhalb der Laufbahn des mittleren Dienst, mindestens fünf Jahre im AN-Verhältnis waren...

Hier ist aber auch wieder der Einzelfall zu betrachten - und nicht eine pauschale Sicht mit wenn und aber und wenn dann oder überhaupt...
Telekommi
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommi »

Ich zitiere: "Der Vorteil für mich befindet sich darin, dass ich keine Abschläge in der Pension habe."

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Und Rentenanwartschaft greift nicht wenn man in den ER geht, sondern erst mit 65 (oder später).....

Aber egal, nicht mein Bier.

War mein letztes Statement dazu.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Telekommi hat geschrieben: 20. Mär 2018, 13:30 Ich zitiere: "Der Vorteil für mich befindet sich darin, dass ich keine Abschläge in der Pension habe."

Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Und Rentenanwartschaft greift nicht wenn man in den ER geht, sondern erst mit 65 (oder später).....

Aber egal, nicht mein Bier.

War mein letztes Statement dazu.

Wenn man weiß wie, kann man auch hier zitieren...

1. Im ER hat man ja auch keine Abzüge bei der Pension - anders wie bei einer DDU, wobei beim ER die max. Abzüge von 3,6 % pro Jahr vom Dienstherrn übernommen werden - das sollte ja hinsichtlich der vielfachen Diskussionen und Hinweis als bekannt vorauszusetzen sein.
Der Fragesteller Leasingbeamter hat bei diesem Hinweis auf den für ihn wichtigen Effekt der nicht durchzuführenden Abschläge bei der ATZ mit Sicherheit nicht den ER im Sinne gehabt, als er geschrieben hat - ich zitiere auch mal: "Der Vorteil für mich befindet sich darin, dass ich keine Abschläge in der Pension habe."

Denn im ER hat man ja auch keine Abzüge - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind...dann sollte man schon Gleiches mit Gleichem gegenüberstellen - und zwar die ATZ und der ER !
Und hier streiten sich ja die Geister. Ob jemand acht Jahre arbeiten bzw. in der ATZ sein will und dann im Durchschnitt in dieser Zeit halbtags arbeiten will - oder ob jemand in den ER gehen will und sich ein paar Euro innerhalb eines Mini-Jobs dazuverdienen möchte - es geht übrigens auch beides gleichzeitig, also dass die Sozialstunden innerhalb eines Mini-Jobs durchgeführt werden und dieser dann auch bezahlt wird !!!

Nochmals: Das muss jeder für sich entscheiden, ob jemand in dem Laden für acht Jahre bleiben möchte und sich im ungünstigsten Fall in dieser Zeit noch weiter das Leben zur Hölle machen lassen will - für manche ist es aber auch die Erfüllung ihres Lebens - wie gesagt: Jeder muss es für sich entscheiden...


2. Ich habe auch nicht geschrieben, dass man zum Zeitpunkt des ER dann auch eine Rente von der RV bekommt - dazu hier mein originales und kopiertes Zitat:
"...dass ich mit einem 450 Euro-Job bei Zahlung der RV-Beiträge eine Rentenanwartschaft aufbauen kann !"

Also aufbauen heißt, dass dann RV-Zahlungen (natürlich nur, wenn man die Beiträge entrichtet werden und man sich hat nicht befreien lassen) in das RV-Konto fließen, die dann eine Auswirkung auf eine mögliche Rentenzahlung bei Erreichen des Rentenalters - oder sogar vorher bei Erfüllung der Voraussetzungen - haben - dabei ist es erst einmal unerheblich, ob und wann dann die Rente gezahlt wird !!!

Ich kann hier auch noch weiter ausholen, weil Du ja zum Thema Rentenanwartschaft was geschrieben hast. Wenn nämlich derjenige, der im ER ist und dann einen Mini-Job hat, dann aber Erwerbsunfähig wird und die Wartezeit (5 Jahre) UND vor Erwerbsminderung mindestens drei Jahre (Pflichtbeiträge) durch den Mini-Job nachweisen kann, bekommt dieser nämlich die Rente dann auch früher - also ab Antrag und Bestätigung der Erwerbsunfähigkeit von der RV (das Thema wurde auch schon mehrfach durchgekaut hier).

Wenn ich jetzt aber das mit dem vergleiche, der in ATZ ist (also Gleiches mit Gleichem) und derjenige der ATZ hat wird Dienstunfähig und hat auch eine RV, dann wird dieser Betroffene der in ATZ ist, nämlich KEINE Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt (also ich gehe davon aus, dass er auch nicht anderweitige Beträge gezahlt hat, denn hier gilt das Prinzip "Gleiches mit Gleichem" gegenüberstellen). Denn derjenige der in ATZ ist hat zwar die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat, aber NICHT drei Jahre vor dem Rentenbeginn (also Antrag bei der RV unter gleichen Voraussetzungen) Pflichtbeiträge eingezahlt hat und somit sind die zwei wichtigen Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente eben nicht erfüllt !

Das zum Thema Rentenanwartschaft...
AndyO
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von AndyO »

Telekommiker hat geschrieben: 20. Mär 2018, 14:41 Das zum Thema Rentenanwartschaft...
Zur Kurzfassung:

- JEDER, der einen Minijob ausführt, bekommt eine Rentenversicherungsnummer und zahlt den Mindesbeitrag (~70 Euro/Monat) ein.
- DER, der möchte, dass diese Zeiten rentenrelevant werden, MUSS diesen Beitrag freiwillig ausstocken, solange er noch KEINE Anwartschaft (60 Pflichtmonate) erworben hat.
- Wir reden hier über einen monatlichen Rentenanspruch von ~3,50 Euro/Monat, respektive ~4,50 Euro/Monat.

Somit ist die Rentenversicherungspflicht für Beamte nur eine ungeliebte Geisel des Minijobs.
Metro
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Metro »

AndyO hat geschrieben: 21. Mär 2018, 08:13
- JEDER, der einen Minijob ausführt, bekommt eine Rentenversicherungsnummer und zahlt den Mindesbeitrag (~70 Euro/Monat) ein.
Verstehe ich es richtig, dass damit die 15% Pflicht-Einzahlung durch den Arbeitgeber des Minijobs gemeint sind (bzw. 5% bei Haushaltsbeschäftigungen)?

Ergänzend habe ich die Info gefunden, dass bei Beschäftigungen von höchstens zwei Monaten Dauer oder Befristung auf max. 50 Arbeitstage auf jeden Fall Versicherungsfreiheit besteht, unabhängig vom erzielten Lohn, weil bei solchen kurzfristigen Beschäftigungen keine pauschalen Beiträge zu zahlen sind. Kann das jemand aus Erfahrung bestätigen?
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von AndyO »

Metro hat geschrieben: 21. Mär 2018, 09:08
AndyO hat geschrieben: 21. Mär 2018, 08:13
- JEDER, der einen Minijob ausführt, bekommt eine Rentenversicherungsnummer und zahlt den Mindesbeitrag (~70 Euro/Monat) ein.
Verstehe ich es richtig, dass damit die 15% Pflicht-Einzahlung durch den Arbeitgeber des Minijobs gemeint sind (bzw. 5% bei Haushaltsbeschäftigungen)?
Ja, dass ist der Mindestbeitrag:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html

Also 32,55 Euro minimum, auf 450 Euro > 67,50 Euro.
Metro hat geschrieben: 21. Mär 2018, 09:08 Ergänzend habe ich die Info gefunden, dass bei Beschäftigungen von höchstens zwei Monaten Dauer oder Befristung auf max. 50 Arbeitstage auf jeden Fall Versicherungsfreiheit besteht, unabhängig vom erzielten Lohn, weil bei solchen kurzfristigen Beschäftigungen keine pauschalen Beiträge zu zahlen sind. Kann das jemand aus Erfahrung bestätigen?
Die kenne ich nicht. Und Versicherungsfreiheit besteht für Beamte bzgl. Kranken-/Pflegeversicherung/Arbeitslosenversicherung. Der Begriff ist also jeweils zu hinterfragen.
Metro
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Metro »

Um für maximale Verwirrung zu sorgen, wird in der ganzen Frage anscheinend auch noch unterschieden
- zwischen Beamten und Versorgungsempfängern
- bei letzteren wiederum auch noch danach, ob sie die Altersgrenze erreicht haben oder im vorzeitigen Ruhestand sind
- und zwischen den oben genannten, kurzfristigen Beschäftigungen oder Minijob oder lohnmäßig über Minijob
- zwischen Tätigkeiten im Haushalt und anderen Tätigkeiten
- zwischen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung
- natürlich auch zwischen Anteilen des Arbeitgebers und des Beschäftigten
- und zwischen Pflicht- und freiwilligen Abgaben

Leider hab ich das alles bisher nur in Textform gefunden, und ob das jeweils noch aktuell ist, ist ja im Netz auch immer schwer zu beurteilen. Ich fände eine Tabelle hilfreich, in der man diese Infos, passend auf die eigene Situation (also aktiver Beamter oder Altersruhe oder vorzeitiger Ruhestand, mit oder ohne bereits bestehende Rentenansprüche) und die dafür jeweils gültigen freiwilligen und verpflichtenden Regelungen wiederfindet... *seufz*
Siggi09
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Siggi09 »

Metro hat geschrieben: 21. Mär 2018, 09:56
- natürlich auch zwischen Anteilen des Arbeitgebers und des Beschäftigten
Genaugenommen sind das alles Anteile des Beschäftigten - nämlich Anteile *seines* Lohnes, die er erwirtschaftet.
Wenn der Gesetzgeber Arbeitgeberanteile "einfriert" ist das nichts anderes als Lohn einfrieren. Darüber sollte man
sich immer im Klaren sein, wenn von "Lohnnebenkosten" die Rede ist.
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

AndyO hat geschrieben: 21. Mär 2018, 08:13
Telekommiker hat geschrieben: 20. Mär 2018, 14:41 Das zum Thema Rentenanwartschaft...
Zur Kurzfassung:

- JEDER, der einen Minijob ausführt, bekommt eine Rentenversicherungsnummer und zahlt den Mindesbeitrag (~70 Euro/Monat) ein.
- DER, der möchte, dass diese Zeiten rentenrelevant werden, MUSS diesen Beitrag freiwillig ausstocken, solange er noch KEINE Anwartschaft (60 Pflichtmonate) erworben hat.
- Wir reden hier über einen monatlichen Rentenanspruch von ~3,50 Euro/Monat, respektive ~4,50 Euro/Monat.

Somit ist die Rentenversicherungspflicht für Beamte nur eine ungeliebte Geisel des Minijobs.

Hallo AndyO,
in der Tat ist der Ertrag, der dann dabei heraus kommt erst einmal wenig, wenn ich jetzt nur diesen Betrag des Rentenanspruchs von unter unter 5,- € betrachte - aber nur auf den ersten Blick. Wenn wir mal als Beispiel einen 450 €-Job nehmen, bei dem der Höchstbetrag ausgezahlt wird und der Minijob nicht im Haushaltsbereich liegt, zahlt der AN für seinen Anteil 16,20 € = 3,6 % - der AG zahlt mit 67,50 seinen Anteil, das entspricht dann 15 % für den AG-Anteil.
Jetzt kann sich jeder mal die Rendite ausrechnen, wenn man selber max. 16,20 € pro Monat innerhalb des Minijob zahlt und dafür dann 3,50 € oder 4,50 € im Rentenalter erhält - ich weiß jetzt nicht woher Du den Betrag hast, aber das lassen wir einfach mal so stehen. Das ist aktuell eine unschlagbare Rendite !!!
Vor allein Dingen haben die Meisten ja schon aus der Angestelltenzeit eine Anwartschaft erworben (mindest. 60 Monate) - das macht schon mal mindestens ca. 150 € aus...ist jetzt mal grob geschätzt von mir. Und dieser Betrag erhöht sich dann kontinuierlich um den Betrag von 3,50 bis 4,50 € - dazu kommt noch eine Steigerung der Rentenbeträge, die in diesem Jahr für die Renten mal wieder mehr als 3 % ausmacht...

Hier mal der Rechnung für die Abgaben innerhalb eines Mini-Jobs im gewerblichen Bereich - also nicht haushaltsnahe Dienstleistungen:
https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlo ... mular.html

Und wie kommst Du denn da drauf, dass jeder einen Mindestbeitrag von 70 € pro Monat zahlen muss und dass dann erst jeder eine RV-Nr. bekommt - die hat doch jeder Beamte schon, der vorher als AN Beiträge eingezahlt hat...Die Abgaben für die RV sind max. auf 16,20 € begrenzt und sind somit sehr sehr wenig - also wie kommst Du jetzt auf die 70 € ???

Mit einem Minijob kann man natürlich auch Anwartschaften erwerben, sei es für die erforderlichen 60 Pflichtmonate und sei es auch für die Zeiten der dreijährigen Einzahlung vor einer Erwerbsminderung...woher Du jetzt diese anderslautenden Informationen hast, ist mir leider schleierhaft und die kannst Du gerne mal hier aufführen...
Telekommiker
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

hier mal ein interessanter Bericht:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steue ... g-ab-2017/

Aber auch auf der Seite der Minijob-Zentrale sind wichtige Hinweis und Informationen...
Clauswalter
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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Beitrag von Clauswalter »

Rente als Beamter (auch durch Minijob):

Erhält man neben der Pension eine gesetzl. Rente, kann man auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Genaues weiß ich leider nicht, insbesondere, was die PBeakk angeht, bzw. wie es da abläuft. Weiß jemand näheres?

https://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/res/2 ... ihilfe.pdf

https://www.geldtipps.de/gesundheit-kra ... chen-rente
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