Versetzung und Abordnung ohne Dienstposten

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Arno S
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Versetzung und Abordnung ohne Dienstposten

Beitrag von Arno S »

Hallo zusammen,
seit mehr als zehn Jahren sitze ich nun bei der Post im Überhang ohne Arbeit und ohne Dienstposten. Jetzt wird unsere Niederlassung aufgelöst. Die Beamten sollen im Zuge der Auflösung zu einer anderen (bereits bestehenden) Niederlassung versetzt werden. Ist diese Versetzung in den weiteren Überhang möglich? Kann ich versetzt werden, obwohl es dort keinen Dienstposten für mich gibt? Von dort sollen die Beamten weiter abgeordnet werden zu einer Niederlassung vor Ort. Auch das ohne Dienstposten - ist dies möglich? Dort soll ein Arbeitsplatz aus irgendwelchen Tätigkeit grob zusammengestellt werden - ist Arbeit ohne Dienstposten für einen Beamten möglich? Wie kann man dagegen vorgehen? Muss man das alles so hinnehmen? Kann ich meine Arbeitsleistung vorenthalten, in dem ich auf mein Remonstratrionsrecht aus § 78 BBG verweise? Also dem Arbeitgeber mitteile, dass sein Vorgehen rechtlich nicht in Ordnung ist, ich ihn auffordere das zu ändern und ich, sollte er das nicht tun, meine Arbeitsleistung vorenthalte. Hat Hr. Appel überhaupt das Recht Beamte zu führen? Woraus leitet sich seine Dienstherreneigenschaft ab??

Danke für eure Hilfe!
Torquemada
Moderator
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Re: Versetzung und Abordnung ohne Dienstposten

Beitrag von Torquemada »

Zu deinen ganzen Fragen kann gesagt werden, dass dein Zustand rechtswidrig ist. Hier wurde die Situation mehrfach (besonders zu Zeit des seligen Bundesfreiwild) durchgekaut. Lies dich in die Materie ein. Für Inormationen und Rechtsberatung ist Prot-In empfehlenswert:

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