Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

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vossloch
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Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

Beitrag von vossloch »

Hallo Wissende,

Frage gilt für Telekom Beamte. Wie wird Teilzeit bei der Pensionsberechnung berücksichtigt? Ich habe gelesen, dass z. B. bei Teilzeit von 30 Std 30/40 berücksichtigt werden. Aber bei der Telekom gibt es ja die wildesten Arbeitszeiten für Beamte (34, 38, 40,.. Std). Ab wann zählt die Arbeitszeit als Vollzeit?
Welche Zeit wird als Vollzeit herangezogen? Wie ist die Berechnung bei Teilzeit 30 Std ( 30/40, 30/38 oder 30/34) Und als Krönung: Wie wird Teilzeit in der Beurlaubung (zu einer Tochter) berechnet?
Wer traut sich?

Viele Grüße vossloch
Blue Ice Ultra
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Re: Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Vollzeit ist Vollzeit. Alles andere ist Teilzeit. Wenn also aufgrund Deines Alters z.B. 40 Stunden als Vollzeitbeschäftigung gelten, ist alles andere Teilzeit. Teilzeit während Beurlaubung wird, meines Wissens, genauso angerechnet wie jede andere Teilzeitbeschäftigung auch.
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Bundesfreiwild
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Re: Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Blue ICE Ulta *lach* du kennst da die verworrenen Zustände bei der T nicht.

Aber eiiigentlich ganz einfach: Vollzeit ist, was im Betrieb, in dem man gerade arbeitet, als Vollzeit gilt.

Das kann bei der Telekom und deren Tochter- oder Beteiligungsunternehmen eben unterschiedlich sein.

Es kann also sein, dass die Vollzeit 34 Std (im Mutterkonzern) sind, 38 (in Vivento) oder auch 40 oder 41 was gerade in einer Beurlaubung, z.B. zu T-Mobile oder Abordnung, z.B. zur BA, als Vollzeit im jeweiligen Unternehmen gilt.

Es gab da die verrücktesten Situationen. So mussten die zur BA abgeordneten ihre Standard-19,5-Std-Teilzeit auf die 41-Std-Halbtags-Teilzeit der BA von 20,5 erhöhen, um keine Gehaltseinbußen durch ihren -hier- Halbtags-Job zu erleiden. Selbe Kohle für mehr Arbeitszeit. Das nenne ich Teilzeit-Relativitätstheorie *lach*.

In Teilzeit ist oder war man dann, wenn man einen Antrag auf Teilzeit gestellt hatte und eine andere Arbeitszeit als die im Betrieb übliche Voll-WAZ, gearbeitet hat.
Teilzeit ist immer durch einen eigenen Antrag dokumentiert und der muss auch durch den Betriebsrat gegangen sein.

Man sollte in dem derzeiten Arbeitszeitwirrwar bei der T evtl. eigene Aufzeichnungen hinsichtlich der geltenden betrieblichen WAZ und der eigenen Teilzeit führen und die Zeiten in einer evtl. Pensionsberechnung überprüfen.
vossloch
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Re: Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

Beitrag von vossloch »

Vielen Dank an Bundesfreiwild! Hat mir etwas weitergeholfen.
Kannst Du mir sagen, ob jedem Beamten bei der Telekom das Jubiläumsgeld zusteht (auch beurlaubten Beamten)?

Viele Grüße
Vossloch
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Bundesfreiwild
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Re: Berücksichtigung von Teilzeit bei der Pensionsberechnung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Steht jedem Beamten zu. Auch in einer Beurlaubung ist man im Hintergrund immer noch Beamter.

Vielleicht mal beim PST (per e-Mail) nachfragen, wie man das durchführt. Fragen kostet nix und fast immer gibts auch eine Antwort.

Meines Wissens wird man sogar angeschrieben und gefragt, ob man nur die Kohle aufs Konto haben will oder ob man Wert drauf legt, von einem irgendwie übergeordneten Tee-Fuzzi persönlich beglückwünscht zu werden.
Grubi_Scheibenklar
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Re: Jubiläumsgeld mit Verzehr

Beitrag von Grubi_Scheibenklar »

Manche Vivento-Betreuer sind auch in speziellen Fällen ganz heiß darauf, auf Kosten des Hauses mit dem Jubilar "nett" Essen zu gehen, weil sie selbst so eventuell einen kullinarischen Leckerbissen ergattern können.
Gruß
Grubi
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