Ruhestand für Beamte ab 2017

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jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

CPostler hat geschrieben: 16. Jun 2018, 14:42
jazzfan1 hat geschrieben: 16. Jun 2018, 11:22 Mein Problem ist jetzt, dass selbst geförderte Teilzeit so bürokratisch ist mit dem Aufbau von 1000 Stunden glaube ich, daß andere bei derselben Arbeitszeit irgendwann vom Arbeitgeber unterstüzt werden und ich kriege keinen Cent.
Die 1000 Stunden, für die Altersteilzeit kannst Du vergessen.
Du kannst nur Stunden sparen, die über der 19,25 Wochenarbeitszeit liegen.

Dir bleibt, wenn das mit dem ER Ruhestand nichts wird, nur mit 65 Jahren mit 45 Dienstjahren (hier zählen die Teilzeitjahre auch als volle Jahre) in den Ruhestand zu gehen.
Was ist eigentlich rechtlich passiert, als ich den angebotenen Job (mit 50 Jahren!) akzeptiert hatte?
Kann ich die Tätigkeit - z.B. wenn ich mit 60 wieder Vollzeitbeamter werde - nicht wieder ablehnen?? Wenn ich mit 60 ohne zugewiesene Tätigkeit dastehe, müsste die Motivation der Dienststelle einen überzähligen Beamten zu pensionieren doch ins Unermessliche steigen.
Ich befürcte, solange ich die Tätigkeit im Paketzentrum mache, werde ich nie vor 66 und 10 Monaten in Pension gehen...
Wie und wann kann man einen ER beantragen (ich habe wirklich keine Ahnung davon)?
Muss man selber aktiv werden und anfragen oder hat das keinen Sinn? Bisher habe ich dahingehend nichts unternommen.

Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal - ich wäre wirklich sehr dankbar für eine Antwort!
Vielen Dank im Voraus!!!!

Gruß
JF1
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

Torquemada hat geschrieben: 20. Jun 2018, 12:47 Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
Zu meiner Situation: Nach der Privatisierung hatte ich knapp meinen A8 verpasst, weil mein damaliger Arbeitsplatz (Wert- bzw. Expressstelle Brief) kurz befor ich dran gewesen wäre "abgewertet" wurde. Danach wurde ich auf auf immer wechselnde Stellen abgeordnet, auf die man sich auch noch selbst bewerben mußte, eine Art "Arbeitsamt" für Beamte. Ich vermute, das das immer schon "Überhang" war, jedenfalls war nie eine A8 Planstelle dabei. Über diese juristischen Hintergründe hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Vielmehr hatte ich damals enorme Ängste, daß man als Bundesbeamter auch bundesweit wahllos versetzt werden könnte, wenn es der Verwaltung so gefällt. Ich hatte selbst mitbekommen, wie MA damit bedroht wurden.
Da ich dann mit 50 einige berufliche Tiefschläge hinter mir hatte, an denen ich durchaus nicht unschuldig war, habe ich eben den Job angenommen und dann gleichzeitig Teilzeit beantragt, da ich die Idee, weniger zu arbeiten, interessant fand. Finanziell gehts ganz gut, habe ne Menge im Aktienmarkt und könnte jederzeit Geld rausziehen, wenn z.B. ein neuer (Gebraucht-)Wagen ansteht o.ä.
Da ich bis 60 die Teilzeit unterschrieben habe, würde ich das auch durchziehen. Danach müsste ich also eine "amtsangemessene Beschäftigung" anfordern, wenn ich das richtig verstehe.
Mein Interesse besteht darin, nicht bis knapp 67 zu arbeiten! Wenn ich irgendwie Sicherheit hätte, daß man in den ER versetzt wird, würde ich es machen, egal wie die Höhe der Pension aussieht (Mindestpension gibts ja mindestens - wie hoch ist die eigentlich?).
Wenn ich mit 60 den ER schriftlich (?) beantrage, wie kann ich sichergehen, das die Post mich nicht bis ca. 67 auf irgendeinem Posten beschäftigt - einschließlich dem Psychodruck?
Dann würde ich lieber so wie jetzt weitermachen!
Generell ist mein Gefühl, das man als Beamter keine Rechte hat sondern auf die Stimmungslage der zuständigen Verwaltung angewiesen ist. Wenn die zum Sadismus neigen, wird man trotz Vorstandsbeschlüssen halt immer weiter beschäftigt (obwohl das unternehmerisch keinen Sinn machen würde wohlgemerkt). Mein Problem ist auch, das ich Psychodruck schlecht abkann und das spüren die entsprechenden Leute garantiert...
Schön waere eine klare und garantierte Regelung. Hätte hätte Fahrradkette :oops:
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

jazzfan1 hat geschrieben: 20. Jun 2018, 14:54
Torquemada hat geschrieben: 20. Jun 2018, 12:47 Du hast gem. Bundesverwaltungsgericht jederzeit einen nicht aufgebbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung (auch auf Vollzeit). Fragt sich nur, ob du einen solchen Antrag formal stellen willst. Das ist mir bei deiner Lebenslage nicht so klar. Ohne diesen Status wirst du wahrscheinlich nie zum ER kommen bzw. deine Pension weiter ruinieren...
Zu meiner Situation: Nach der Privatisierung hatte ich knapp meinen A8 verpasst, weil mein damaliger Arbeitsplatz (Wert- bzw. Expressstelle Brief) kurz befor ich dran gewesen wäre "abgewertet" wurde. Danach wurde ich auf auf immer wechselnde Stellen abgeordnet, auf die man sich auch noch selbst bewerben mußte, eine Art "Arbeitsamt" für Beamte. Ich vermute, das das immer schon "Überhang" war, jedenfalls war nie eine A8 Planstelle dabei. Über diese juristischen Hintergründe hatte ich mir keine Gedanken gemacht. Vielmehr hatte ich damals enorme Ängste, daß man als Bundesbeamter auch bundesweit wahllos versetzt werden könnte, wenn es der Verwaltung so gefällt. Ich hatte selbst mitbekommen, wie MA damit bedroht wurden.
Da ich dann mit 50 einige berufliche Tiefschläge hinter mir hatte, an denen ich durchaus nicht unschuldig war, habe ich eben den Job angenommen und dann gleichzeitig Teilzeit beantragt, da ich die Idee, weniger zu arbeiten, interessant fand. Finanziell gehts ganz gut, habe ne Menge im Aktienmarkt und könnte jederzeit Geld rausziehen, wenn z.B. ein neuer (Gebraucht-)Wagen ansteht o.ä.
Da ich bis 60 die Teilzeit unterschrieben habe, würde ich das auch durchziehen. Danach müsste ich also eine "amtsangemessene Beschäftigung" anfordern, wenn ich das richtig verstehe.
Mein Interesse besteht darin, nicht bis knapp 67 zu arbeiten! Wenn ich irgendwie Sicherheit hätte, daß man in den ER versetzt wird, würde ich es machen, egal wie die Höhe der Pension aussieht (Mindestpension gibts ja mindestens - wie hoch ist die eigentlich?).
Wenn ich mit 60 den ER schriftlich (?) beantrage, wie kann ich sichergehen, das die Post mich nicht bis ca. 67 auf irgendeinem Posten beschäftigt - einschließlich dem Psychodruck?
Dann würde ich lieber so wie jetzt weitermachen!
Generell ist mein Gefühl, das man als Beamter keine Rechte hat sondern auf die Stimmungslage der zuständigen Verwaltung angewiesen ist. Wenn die zum Sadismus neigen, wird man trotz Vorstandsbeschlüssen halt immer weiter beschäftigt (obwohl das unternehmerisch keinen Sinn machen würde wohlgemerkt). Mein Problem ist auch, das ich Psychodruck schlecht abkann und das spüren die entsprechenden Leute garantiert...
Schön waere eine klare und garantierte Regelung. Hätte hätte Fahrradkette :oops:
Mein Tipp: Bitte den Betriebsrat um ein persönliches Gespräch. Schildere ihm Deine Situation, Deine Wünsche und beruflichen Interessen.
Der BR kennt die Niederlassung, in der Du arbeitest, besser. Er kann Dir die benötigen Informationen und Kontakte besorgen und Dir bei Gesprächen mit Vorgesetzten und der Personalstelle helfen.
jazzfan1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

OK, was ist denn nach Erfahrungen der Forenteilnehmern der erfolgversprechenste Ansatz bei der Post AG, einen ER zu erreichen? Sollte man aufs Geradewohl einen Antrag stellen? Gibt es überhaupt sowas wie einen Antrag auf Versetzung in den ER und wer dürfte ihn stellen?
Und vor allem: in welcher Konstellation hätte so ein Antrag Chancen auf Erfolg?
Immerhin will der Vorstand 500 Millionen investieren...
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von DHLer »

Derzeit hält sich die "Post" bezüglich des engagierten Ruhestandes äusserst bedeckt. Grundsätzlich verweist sie auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Altersbeschränkung
- Antragsteller muss im Überhang sein
- ER nur in beiderseitigem Einvernehmen und immer wieder
- ungeklärte Budgetverfügbarkeit.
M.E. gibt es kein klares Konzept.
Anträge können grundsätzlich initiativ gestellt werden. Ich weiss aber von Kollegen, dass diese über mehrere Monate unbeantwortet im Geschäftsgang (nicht) bearbeitet wurden. Auch bekannt ist, dass seitens HR "ausgewählte" Beamte angesprochen wurden, ob sie das Angebot nicht annehmen wollten?!
Die von Herrn Appel angekündigte "Zurruhesetzungsinitiative" gibt es zunächst nur als Absichtserklärung, auch hier fehlt derzeit eine Umsetzungsstrategie.
Meine Empfehlung: Antrag stellen und abwarten, Anträge gibt es übrigens bei den zuständigen Personalstellen/HR.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Cyber »

jazzfan1 befindet sich nicht in der Laufbahn eines Zustellers.
Demnächst werden vermutlich die Überhänge im mittleren Dienst irgendwie untergebracht werden müssen. Hier ein Artikel aus dem Handelsblatt.:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/b ... 85264.html
Da wird sich die Post vermutlich auch beim Eng.Ruhestand bewegen müssen
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von jazzfan1 »

Cyber hat geschrieben: 22. Jun 2018, 22:50 jazzfan1 befindet sich nicht in der Laufbahn eines Zustellers.
Demnächst werden vermutlich die Überhänge im mittleren Dienst irgendwie untergebracht werden müssen. Hier ein Artikel aus dem Handelsblatt.:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/b ... 85264.html
Da wird sich die Post vermutlich auch beim Eng.Ruhestand bewegen müssen
Hatte ich gar nicht mitbekommen. Aber die Sprecherin verkündet gleichzeitig, dass ALLE eine Anschlußverwendung im Konzern bekommen.
Also auch beim mittleren Dienst: möglichst kein Ruhestand, so interpretiere ich das wenigstens...
Also wenn man nicht dienstunfähig ist, kein vorzeitiger Ruhestand.
Die 500 Millionen vielleicht nur ab gehobenem Dienst - die laufenden Ausgaben würden so ja auch am effektivsten gesenkt-?
Danke an alle für die lebhafte Beteiligung!
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

VCS-Agent hat geschrieben: 23. Jun 2018, 13:20 es gibt übrigens keine Laufbahn eines Zustellers - was soll das auch sein ?
Ein Inspektor für Zusteller oder Amtsmann/-Frau-Zusteller - oder welchen Amtsbezeichnung meinst Du eigentlich ???
Unsere verbeamteten Zusteller sind alle Beamte des einfachen Dienstes - meistens Postbetriebsassistent (A5 oder A6).

In den Genuss des ER Vorruhestandes werden sie wohl eher nicht kommen, weil fast überall Zusteller gesucht werden.
Es befinden sich auch keine verbeamteten Zusteller im Überhang.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Cyber »

die Post hat 2006 ihre größeren Filialen an die Postbank "verkauft" Die Mitarbeiter wurden zur Postbank versetzt und der Postbank Filialbetrieb AG zugewiesen. Diese Kollegen gehören der Postbank. Einige Jahre später übernahm die Postbank die verbliebenen kleineren Filialen. Die Mitarbeiter wurden einer Filialbetrieb GmbH zugewiesen. Der Dienstherr blieb jedoch die Post AG. D.h die Mitarbeiter wurden nur ausgeliehen und können von der Postbank zurückgegebenwerden und dürften dann bei der Post AG im Überhang landen.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Cyber »

@Jazzfan1
als Beamter des mittleren Dienstes hast du einen Anspruch auf einen DP in deiner Laufbahn. Tätigkeiten des einfachen Dienstes gehören da nicht dazu. Bei den Filialschließungen 2005/2006 hat die Post versucht die Filialmitarbeiter gegen ihren Willen in die Briefzustellung zu schicken. Einige Kollegen haben sich gerichtlich dagegen gewehrt und erhielten Recht. Danach hat die Post mit guten Zulagen einige Mitarbeiter "motiviert" freiwillig in der Briefzustellung zu arbeiten. Geh mal davon aus das du mit der Mindestversorgung vermutlich das gleiche Gehalt oder vermutlich mehr bekommst wie mit der halben Stelle als Paketaufleger. Das ist doch eine körperlich anstrengende Tätigkeit. Wie du selber schreibst bis 67 hältst du das vermutlich nicht durch. Wenn du gesundheitliche Probleme z.B mit dem Rücken bekommst oder die Schichtdiensttauglichkeit fällt weg, dann bist du für die Post dienstunfähig.
Huschteguzzle
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Huschteguzzle »

Weiss denn jemand, wann das von der Post angekündigte Vorruhestandsprogramm gestartet wird. Bin schon ungeduldig- gerade 60 geworden-und fühle mich reif für den Ruhestand. Mein soziales Engagement kann ich abhaken; mein Sohn wird erst 16. Im indirekten Bereich tätig bin ich auch (Buchhaltung). Hätte gerne schon mehr Informationen wie das Programm konkret aussieht...
BeamterOhneLust
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BeamterOhneLust »

bekommt Ihr keine Informationen von euren Vorgesetzten ?
Huschteguzzle
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Huschteguzzle »

Nein. Ich denke es kommt irgendwann mal ein Schreiben, wo auch steht, wie man in den ER gehen kann auch ohne im Überhang zu sein (vorweggenommene Personaleinsparung wegen Digitalisierung, o.ähnliches). Hatte gedacht es sitzt hier jemand in der Zentrale oder hat gute Kontakte zum Betriebsrat, der schon näheres über den Zeitplan weiß oder über die Ausgestaltung des Programms. Mich interessiert es deshalb, weil ich auch in das Altersteilzeit-Modell eingespart habe und die Altersteilzeit 6 Monate vorher beantragen muss. Wenn ich aber Altersteilzeit beantragt habe, komme ich aus der Nummer wohl nicht mehr raus.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von CPostler »

BeamterOhneLust hat geschrieben: 2. Jul 2018, 22:20 bekommt Ihr keine Informationen von euren Vorgesetzten ?
Letzte Mitteilung (08.06.18) an die Mitarbeiter:

"Zur Senkungen unserer indirekten Kosten werden wir ein Vorruhestandsprogramm initiieren, welches sich vor allem an Beamte richtet. Darüber werden wir in den nächsten Tagen/Wochen noch genauer informieren."
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