Ruhestand für Beamte ab 2017

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Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Das ist dann einfach dumm gelaufen.....
Bleibt nur das Abwarten, ob das Budget des nächsten Jahres was abwirft.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Man könnte im YAM einen Countdown Zähler wie im TV Shop (Noch xx ER Plätze zu vergeben) einblenden und einen "Red-Button" zum Draufklicken, mit dem man direkt im myportal landet und per Script den Antrag stellt (1-Click-Buy wie bei Amazon).
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Hallo Siggi,
ausser dem Counter wurde es ja fast so gelöst.
Red-Button ist der Link auf den Antrag, der Rest inkl. Mail zum Vorgesetzten geht nach zwei oder drei Mausklicks automatisch.
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo zusammen, da ich seit 3 Monaten auf meine Versorgungsinformation warte, hoffe ich, dass jemand hier im Forum eine Antwort hat. Ich habe am 01.08.1979 als Angestellte im nichttechnischen mittleren Fernmeldedienst eine Ausbildung mit internen Lehrgängen und abschließender Beamtenprüfung begonnen. 1984 wurde ich dann in das Beamtenverhältnis übernommen. Wenn jetzt der Ruhegehaltssatz ermittelt wird, gilt dann die Zeit ab Eintritt also 1979 oder erst ab Übernahme in das Beamtenverhältnis also 1984
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo dibedupp vielen Dank für die schnelle Antwort. Deine Antwort ist sehr beruhigend für mich
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Super, ist ja wichtig 5 Jahre mehr oder weniger macht schon was aus
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

"Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst
Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat "

Daher werden die Zeiten wie Beamtenverhältnis gezählt.
Bei mir genau so, auch 1979 eingstellt und 1984 ernannt.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 18. Nov 2017, 19:01 Ich habe den gleichen Werdegang wie du, und mir vor ein paar Jahren schon mal ne Versorgungsauskunft geben lassen. Daher kann ich es mit Sicherheit bestätigen.
Vor ein „paar Jahren“ wurden die Ausbildungszeiten noch nicht anerkannt! Das EU-Urteil ist von diesem Jahr, wenn, ich nicht irre. Ohne rückwirkende Wirkung.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

So isses.
Ich habe z.B. Kollegen gehabt, die waren Fernmeldehandwerker und sind nach ihrer Ausbildung mangels Übernahmemöglichkeiten in den mittleren nichttechnischen Dienst gewechselt. Viel mehr, neu eingestellt worden, da sie mittleren Bildungsabschluß hatten.
Ich glaube, das sind solche Fälle, denen sind diese Jahre verloren gegangen.
Charles
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Charles »

Genau so isses.
Ich bin selbst auch ein Betroffener.
1981 - 1984 Lehre zum Fernmeldehandwerker und dann nicht übernommen worden. 6 Wochen später im mittleren nichttechnischen Dienst eingestiegen. Für die Pension zählt die Zeit erst ab 1984, die Lehre wird nicht anerkannt.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Telekommi hat geschrieben: 19. Nov 2017, 17:10 So isses.
Ich habe z.B. Kollegen gehabt, die waren Fernmeldehandwerker und sind nach ihrer Ausbildung mangels Übernahmemöglichkeiten in den mittleren nichttechnischen Dienst gewechselt. Viel mehr, neu eingestellt worden, da sie mittleren Bildungsabschluß hatten.
Ich glaube, das sind solche Fälle, denen sind diese Jahre verloren gegangen.
Also weil die 60 Monate auf der Rentenseite nicht zusammen sind? Wenn's keine Laufbahnvorraussetzung ist, wird's auch nicht anerkannt. Wer's nicht hat ausbezahlen lassen, kann mit einem Minjob die 60 Monate füllen. Dann gibt's 4,50 Euro Rente pro Beitragsjahr mehr. Geht allen, die quereingestiegen sind, genauso.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Hab gestern mit einem Schulkameraden aus dem mittleren Dienst bei PTI gesprochen. Denen wurde signalisiert, dass bis 2023 wegen hohem Arbeitsaufkommen keine 55er angedacht ist. Das wären dann ja Viele! Jetzt hat er 2020 seine 71,75% voll, zwei Schlaganfälle in den letzten beiden Jahren hinter sich und wird dann alternativ Richtung DDU getrieben?!? Ich kann in unserem Laden nicht so viel essen, wie ich koxxen könnte... :twisted:
wm-becklem
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von wm-becklem »

Habe nach zwei Wochen bereits meine Pensionsberechnung erhalten. Will zum 31.03.18 gehen. Mit angerechnet wurde meine Zeit als W15, danach Lehre zum Fernmeldehandwerker, danach ca acht Jahre als Fernmeldehandwerker gearbeitet. Erst dann Beamter. Ab Ende 1999 beurlaubt ohne Bezüge zu Unitymedia. Von dort zurück seit 6.2017. Ergibt 39 Jahre 11 Monate. Ein nicht beendetes Studium vor W15 zählt nicht mit.
Alles ohne Unterbrechungen, außer einem Monat zwischen W15 und Beginn der Lehre.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

wm-becklem hat geschrieben: 22. Nov 2017, 08:55 Habe nach zwei Wochen bereits meine Pensionsberechnung erhalten. Will zum 31.03.18 gehen. Mit angerechnet wurde meine Zeit als W15, danach Lehre zum Fernmeldehandwerker, danach ca acht Jahre als Fernmeldehandwerker gearbeitet. Erst dann Beamter. Ab Ende 1999 beurlaubt ohne Bezüge zu Unitymedia. Von dort zurück seit 6.2017. Ergibt 39 Jahre 11 Monate. Ein nicht beendetes Studium vor W15 zählt nicht mit.
Alles ohne Unterbrechungen, außer einem Monat zwischen W15 und Beginn der Lehre.
W15 = Wehrdienst 15 Monate? Was ist mit deinem Rentenanspruch und der möglichen Aufstockung nach §14a passiert?
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 22. Nov 2017, 11:36
Was hat die Versorgungsauskunft mit dem Rentenanspruch zu tun? Nichts.
Ich selber war 5 Jahre AN im öffentlichen Dienst. Diese Zeit wird mir als Dienstzeit beim Ruhegehalt angerechnet. Gleichzeitig habe ich aber später auch einen Rentenanspruch auf diese 5 Jahre.
Beim Erreichen der Altergrenze werden dann natürlich Ruhestandbezüge und Tentenbezüge ggf. gegengerechnet.
Die Antwort ist wohl keinesfalls so trivial, wie du das hier darstellst. Wird der Wehrdienst bei denjenigen, die zu dieser Zeit in die Rentenkasse einzahlten und einen Rentenanspruch erworben haben, und/oder bei Rente/Pension anerkannt. Dass ist die Frage, die hier u.a. bzgl. §14a zu beantworten ist.
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