Bescheid zur Dienstunfähigkeit ohne Auflagen

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Laubbaum
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Bescheid zur Dienstunfähigkeit ohne Auflagen

Beitrag von Laubbaum »

Von einer Anwältin habe ich gehört, dass es in anderen Bundesländern üblich sei, dass vor dem Ausspruch einer Dienstunfähigkeit der Dienstherr den Beamten auffordert verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Therapien durchzuführen. In meinem Fall schrieb der Amtsarzt dass ich aufgrund schwerer psychischer Störungen voraussichtlich für mehr als sechs Monate nicht mehr dienstfähig sei und auch keine Verwendung auf einer anderen Stelle möglich sei. Der Amtsarzt schrieb noch, dass die Dienstfähigkeit in zwei Jahren zu überprüfen sei.

Im Bescheid des Dienstherrn, der mir gegenüber daraufhin eine Dienstunfähigkeit aussprach, steht überhaupt nichts davon, dass ich bestimmte Auflagen wie Therapien bzw. Wiederherstellung der Dienstfähigkeit durchführen muss.

Da es in meinem eigenen Sinne liegt, mich wieder so zu stabilisieren, dass ich an meinem Leben nicht komplett verzweifele, habe ich ambulante und stationäre Therapien durchgeführt, ambulant sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien. Durch die diversen Therapien kamen immer mehr psychische Erkrankungen ans Licht. Durch die ganzen Therapien bin ich jedoch extrem destabilisiert worden. Die Klinikaufenthalte habe ich ein Glück durchgehalten, aber die ambulanten Therapien liefern 2x nur ca. 25 Sitzungen und mussten von mir vor Ablauf des Therapieendes abgebrochen werden.

Ich verstehe nicht, wieso im Bescheid überhaupt keine Auflagen gemacht wurden, was ich tun soll bzw. dass ich alles zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit tun muss. Ich weiß nämlich mittlerweile überhaupt nicht mehr genau, was der Dienstherr eigentlich verlangt.

Wäre es denn sinnvoll eine berufliche Reha in einer Klinik zu machen? Leider zahlt die Beihilfe und PKV dafür nur 3 Wochen. Aber wäre es eurer Erfahrung nach sinnvoll, bei der nächsten amtsärztlichen Untersuchung zumindest nachzuweisen, dass man das versucht hat? Ich denke nicht, dass eine 3-wöchige berufliche Reha (die auf die Wiedereingliederung in die Privatwirtschaft spezialisiert ist. Ich kann ja nicht jetzt während der DU eine WEG machen. Meine WEG vor der DU ist gescheitert) an meinem Gesundheitszustand etwas bessert. Aber wäre es pro forma möglicherweise sinnvoll das zu tun?

Wie oft muss man Therapien und Kliniken besuchen? Ich halte mich für so krank, dass ich da lebenslang hingehen könnte und trotzdem nicht geheilt werden kann. Teilweise sind meine psychischen Erkrankungen auch Behinderungen, der per Definition überhaupt nicht heilbar sind.

Was sollte ein Beamter mit psychischen Problemen alles tun, bevor der Dienstherr sagt, dass eine Reaktivierung nicht mehr angedacht wird?
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