Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

Guten Tag,

Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zuständig ist...Wer dann Dienstvorgesetzter ist, bestimmt sich nach dem Aufbau der Verwaltung. Soweit ist alles klar. Aber, ist es möglich mehrere parallel nebeneinander tätig werdende Dienstvorgesetzte innerhalb einer Dienstbehörde zu haben? Bspw. macht der eine Beförderungen und der andere auf einem zweiten Strang Disziplinarstrafen?

VG Snooze
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

Hallo dibedupp,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Deiner Meinung war und bin ich nachwievor. Allerdings ist es bei mir tatsächlich so, dass sowohl meine Beschäftigungsstelle als auch meine personalbearbeitende Stelle jeweils Tätigkeiten wahrnehmen, die ausschließlich nur einem Dienstvorgesetzten obliegen. Die personalbearbeitende Stelle ordnet bspw. ab und die Beschäftigungsstelle würdigt u. a. Fehlverhalten disziplinar. Für mich geht das nicht zusammen.

VG
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

@dibedupp
Wo das Problem ist? Kein Mensch hat etwas von einem Problem geschrieben! Ich habe eine Frage gestellt, die Sie offensichtlich nicht beantworten konnten (was im Übrigen kein Problem ist), nicht mehr und nicht weniger...Ist das bei Ihnen angekommen oder bedarf es einer ausführlicheren Erklärung?
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

Ich habe eine vernünftige Frage in einer ordentlichen Art und Weise gestellt und mir gefällt Ihre Ausdrucksweise bzw. der zu entnehmenden Unterton nicht. Insofern würde ich es begrüßen, wenn Sie sich bei den von mir gestarteten Threads zurückhalten. Auf pampige Antworten lege ich keinen Wert. Das sollte Sie verstehen können - hoffe ich zumindest. Stichwort: Netiquette
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Bananen-Willi »

Ich könnte Ihnen Ihre Frage schon beantworten, habe allerdings die Befürchtung, dass meine Antwort zu pampig rüberkommt. Von daher halte ich mich lieber zurück und hoffe, Sie finden anderweitig Rat. Leute gibts.... :shock:
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

@ Bananen-Willi
Wenn Sie tatsächlich die Befürchtung haben zu pampig rüber zu kommen, ist es tatsächlich angebracht nicht zu antworten. Leute gibt es....
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

@dibedupp
Das von Ihnen Geschriebene sollten Sie sich selbst zu Herzen nehmen.
silberheim
Beiträge: 21
Registriert: 25. Mai 2018, 12:10
Behörde:

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von silberheim »

Snooze hat geschrieben: 23. Mai 2018, 21:07 @dibedupp
Wo das Problem ist? Kein Mensch hat etwas von einem Problem geschrieben! Ich habe eine Frage gestellt, die Sie offensichtlich nicht beantworten konnten (was im Übrigen kein Problem ist), nicht mehr und nicht weniger...Ist das bei Ihnen angekommen oder bedarf es einer ausführlicheren Erklärung?
Natürlich gibt es da ein Problem! Wenn du schreibst, dass das für dich nicht zusammen geht, dann ist die Konstellation für dich scheinbar fehlerhaft, ob du dieses Problem so hin nimmst oder es gelöst haben möchtest sei dahin gestellt.

Des Weiteren konnte dibedupp die Frage doch beantworten, denn er hat es ja getan, ergo konnte er. Ob die Frage richtig beantwortet ist, ist für die letztendlich Handlung des Beantwortens unerheblich!
Snooze
Beiträge: 135
Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
Behörde:
Wohnort: BaWü

Re: Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft

Beitrag von Snooze »

@silberheim

Ein Problem gibt es nicht wirklich. Mich interessieren einfach nur die verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge, einschl. der normativen Grundlagen und die tatsächlich daraus erwachsene Verwaltungspraxis...
Antworten