Ausbildung weg?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Maroxx
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Ausbildung weg?

Beitrag von Maroxx »

Hey liebes Forum, ich versuche mir jetzt mal den Kummer, die Trauer und die Wut von der Seele zu schreiben.
Ich habe letztes Jahr im September ein Ergänzungsfuttermittel für Tiere über Ebay verkauft.
Da es zu diesem Zeitpunkt in meinem Leben zu mehreren mentalen Tiefpunkten kam, habe ich mein Aktivität über Ebay in diesem Zeitraum aber dann sehr vernachlässigt, was ich aufrichtig bereue. Mein Vater leidet an Krebs und zu diesem Zeitpunkt war es richtig schlimm. Ich hatte auch mein Studium ausgesetzt, weil ich keinen geregelten Alltag mehr hinbekommen habe. Jedenfalls hat mich dann einer meiner Käufer bei der Polizei angezeigt, woraufhin dann auch das Schreiben der Anzeige kam. Ich habe ihn nach Erhalt des Schreibens dann sofort kontaktiert und mich hundertfach entschuldigt, was er auch akzeptierte. Bin dann noch am gleichen Tag zur Post und habe ihm sein Produkt gesendet, womit die Sache für ihn dann auch erledigt war, er hat die Anzeige bei der Polizei dann auch zurückgezogen.
Trotz allem kam heute ein Brief des Amtsgerichts. Strafbefehl, 225€ zu 15 Tagessätzen + Gerichtskosten.
Ich habe nun auch schon mit der deutschen Anwaltholtine telefoniert und die meinten, dass der Tatbestand des Betrugs nicht vorliegt, da ich dem Käufer seinen Schaden mit der nachträglichen Sendung erstattet habe. Somit liegt wohl keine vorsätzliche Straftat vor. Mir wurde geraten Einspruch einzulegen, was ich wohl auch tun werde.
Nun bin ich mir aber wohl ziemlich sicher, dass mein Traum vom Beamtentum geplatzt ist. Ich habe letzte Woche eine Zusage von einer Landeshauptstadt für eine Ausbildung zum Verwaltungswirt im mittleren Dienst bekommen. Weiß jemand wie das Ganze jetzt für mich aussieht? Ich könnte heulen, kotzen und rege mich einfach nur über meine Dummheit auf. Sollte ich diese Ausbildung jetzt verlieren, dann weiß ich echt nicht mehr weiter...
Bin für jede Antwort dankbar!
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Ruheständler
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Re: Ausbildung weg?

Beitrag von Ruheständler »

Hallo ,,alles kann,, nichts muß,, nach dieser Devise handelt auch oft der Dienstherr,einfach offen diesen Vorfall ansprechen.

Ein Dienstherr hat diesbezüglich klare Vorgaben:
Die Eignung des Bewerbers werde durch die Vorstrafe infrage gestellt. Als vorbestraft gilt jeder, der zu mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Maroxx
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Re: Ausbildung weg?

Beitrag von Maroxx »

Hi Ruheständler,
Danke für deine Antwort.
Naja, das mit den 90 Tagen stimmt an sich, aber ich muss ja erklären, dass ich nie von einem Gericht verurteilt worden bin. Sollte dieses Urteil aber rechtskräftig werden würden, dann wäre dies der Fall und das wird ja im BZR vermerkt, was der Dienstherr mit Sicherheit einsehen wird.
Das mit dem Ansprechen habe ich mir auch schon überlegt, aber einen Anwalt den ich gestern gefragt hatte, meinte ich soll das lassen, so lange ich zu nichts gefragt werde.. Ich weiß auch nicht mehr weiter
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