Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Student1986
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Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Student1986 »

Hallo,

ich stehe zur o.g. Frage sprichwörtlich auf dem Schlauch.

Ich besitze einen einschlägigen Fachhochschulabschluss/Bachelor für die Öffentliche Verwaltung. Die o.g. Laufbahnbefähigung wird in Niedersachsen nach Abschluss des Studiums im Rahmen einer sog. Einführungszeit von 6 Monaten erworben. Leider war mein jetziger Dienstherr nicht bereit, mir diese Einführungszeit zu ermöglichen, stattdessen bekam ich sofort eine Vollzeitstelle im Angestelltenverhältnis. Die Laufbahnbefähigung für Niedersachsen würde ich dennoch nach einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit erhalten, dies ergibt sich aus § 25 NLVO i.V.m. Anlage 4. (Das die Tätigkeit den Laufbahnaufgaben entspricht, sei an dieser Stelle vorausgesetzt).

Nun zum Problem:

Inzwischen befinde ich mich seit 1 Jahr auf der Stelle in Niedersachsen und werde aus privaten Gründen nach NRW umziehen müssen. Zum Zeitpunkt des Dienstantritts bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber fehlt mir leider trotz einschlägigen Bachelor für die Öffentliche Verwaltung die o.g. Laufbahnbefähigung. Kann mir jemand eine Hilfestellung geben, wie ein neuer Dienstherr mit dieser Situation umgehen könnte? Ich stelle mir die Frage, ob ich durch weitere Berufserfahrung bei einer neuen Behörde in NRW dennoch nach Ablauf einer Zeit x, die o.g. Laufbahnbefähigung erhalten kann. Oder bleibe ich in meiner Situation tatsächlich ein Berufsleben lang ohne Laufbahnbefähigung?

Ich freue mich über jeden Hinweis. Vielen Dank!!
Snooze
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Snooze »

Hallo,

das kommt natürlich auf die jeweilige LaufbahnVO an. Die werden sich inhaltlich und auch systematisch unterscheiden. Letztlich wirst du da reinschauen müssen, was du sicherlich auch getan hast. Fakt ist, dass die sog. hauptberufliche Tätigkeit für die Laufbahnanerkennung sowohl in NDS als auch in NRW ähnlichen Anerkennungskriterien unterliegen. Prinzipiell sollte es also möglcih sein, sich die Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die man in NDS erworben hat auch in NRW anrechnen zu lassen. Ich wäre auf die Begründung gespannt, wenn dem nicht abgeholfen wird...aber, es gibt die absurdesten Ausreden bei den Behörden. Bin gespannt.
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Bananen-Willi
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Bananen-Willi »

Es ist ein offenes Geheimnis, welches jeder Personaler einer Behörde kennt, wie diese Vorschrift im Hinblick auf einfachen, mittleren und gehobenen Dienst zu verstehen ist. (im hD siehts etwas anders aus) Es ist der für die Laufbahn vorgegebene Vorbereitungsdienst zu absolvieren und hierbei die Laufbahnbefähigung zu erwerben. Alle Ausnahmen, die da weiter in den diversen Laufbahnverordnungen stehen, was anerkannt werden könnte, ist nicht für Bewerber gedacht, die die Ausnahmen erfüllen (oder dies zumindest denken) sondern ausschließlich für die Behörde, wenn sie selber jemanden dringend auf diese Stelle setzen wollen, der die Laufbahnbefähigung nicht hat. (Hiervon machen aber auch überwiegend Kommungen, die teilweise sehr spezielles Personal suchen, Gebrauch). Dafür wurde diese Öffnungsklausel in die Gesetze getürkt. Sich als Bewerber auf diese Ausnahmen zu berufen, ist nahezu aussichtslos, auf jeder Personalratstagung oder Weiterbildung, an der ich bisher teilnehmen durfte , wurde diese Problematik angesprochen und kritisiert. Lösung konnte bisher noch nicht gefunden werden, da der Dienstherr mit jeder einigermaßen schlüssig begründeten Ablehung durchkommt bzw. bisher durchkam. Dies betrifft sowohl externe wie auch interne Bewerbungen. Wenn du das tatsächlich schaffen solltest, bitte unbedingt Bescheid geben, man bräuchte mal so erste Präzedenzfälle, auf die sich dann auch andere berufen könnten.
Snooze
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Snooze »

Guten Morgen,

ich kann nur für die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sprechen, denn mit den Vorschriften der Länder habe ich mich diesbzgl. noch nicht beschäftigt. In der BLV ist das Anerkennungsverfahren aufgrund eines Hochschulabschlusses kein Ausnahmeverfahren - im Gegenteil, es ist ein sogenanntes gebundenes Regelverfahren. D.h., liegen die Voraussetzungen (Bildungs- und sonstige Voraussetzungen) vor, ist die Anerkennung auf Antrag (ggf. konkludenten Verwaltungshandeln des Dienstherrn) grundsätzlich zu erteilen. Beamte, die so ihre Laufbahnbefähigung erteilt bekommen, sind anderen Beamten mit Vorbereitungsdienst oder Aufstiegsverfahren gleichgestellt. Es handelt sich also nicht um eine Ermessensvorschrift.
Bananen-Willi beschreibt offensichtlich die Praxis im Personalgeschäft des öffentlichen Dienstes und es wird mir bange, wenn dem tatsächlich so ist - wovon ich ausgehe. Wenn es heißt "...ist nicht für Bewerber gedacht, die die Ausnahmen erfüllen (oder dies zumindest denken) sondern ausschließlich für die Behörde..." könnte ich ausflippen (nichts gegen dich, Bananen-Willi). Personalentscheidungen sind transparent und nachvollziehbar zu gestalten!!! Ein Blick ins Grundgesetz Art 33 II hilft da und das gilt vor allem für irgendwelche Behörden mit Dienstherrnfähigkeit.
Student1986
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Student1986 »

Danke für die Antworten.

Ich hätte sicherlich erwähnen müssen, dass es sich bei dem eventuellen neuen Arbeitgeber um eine Landesbehörde in NRW handelt und meiner Meinung nach nur folgender Paragraph für den Erwerb der Laufbahnbefähigung in Frage kommt:

§ 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit

(2) Die Laufbahnen besonderer Fachrichtung der Laufbahngruppe 2 ergeben sich mit Ausnahme der im Abschnitt 3 und in den §§ 48 und 49 genannten Laufbahnen aus der Anlage 2

(4) Die Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit beträgt, soweit in der Anlage 3 gemäß § 55 und im Abschnitt 3 und in den §§ 48 und 49 nichts anderes bestimmt ist, in Laufbahnen

1. der Laufbahngruppe 1 zwei Jahre.

2. der Laufbahngruppe 2 zwei Jahre und sechs Monate.

Aber das Problem bleibt, da innerhalb der Anlage 2 für die nichttechnische Dienste u.a. Studiengänge mit Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt angesprochen werden. Das könnten ja z.B. Studiengänge wie BWL, Wirtschaftsrecht etc. sein. Mein Studium ist jedoch einschlägig auf die Öffentliche Verwaltung bezogen, wenn gleich mit Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Inhalten. Der Dienstherr könnte auch hier versuchen sich ,,rauszuwinden" in dem er sagt, ihr Studium ist keines mit einer besonderen Fachrichtung, was ja generell auch stimmt, denn die Inhalte bestehen aus Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
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Bananen-Willi
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Bananen-Willi »

Snooze hat geschrieben: 2. Apr 2018, 09:25 " könnte ich ausflippen (nichts gegen dich, Bananen-Willi).
Könnte ich auch und habe ich nicht gegen mich bezogen, ich finds ja auch ne Sauerei, ich beschreibe nur den Ist-Zustand. Aber ich glaub du gehst hier speziell von einer irrigen Annahme aus. Wir reden hier nicht von einem Hochschulabschluss, der der Regelfall der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes darstellt, sondern es geht um die Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes durch Fachhochschulabschluss. Da gilt für dein Beispiel der § 7 BLV i.V.m. § 13 II BLV. Für den Dienstherrn .. zumindest in dessen meiner Meinung nach faschen Auslegung.... ist Nr. 1 der Regelfall, Nr. 2 nur die Ausnahme für die Fälle, wos dem Dienstherrn in den Kram passt. Andernfalls wird mit sehr schwer anfechtbaren Begründungen abgelehnt.

@ TE: das Problem bei dir dürfte sein, dass der aufnehmende Dienstherr zwar anerkennen könnte, aber nicht muss. Wie snooze in seinem ersten Post schon geschreiben hat, muss man, sollte eine Ablehnung kommen, erstmal auf die Begründung schauen. Hast du denn schon mal ne Vorabmeinung des aufnehmenden Dienstherrn eingeholt, wie die das sehen? Meine Erfahrungen (und Hörensagen) beziehen sich nur auf die Südländer BW, BY, Th, S, S-A, mit PRs aus anderen Ländern hatte ich (leider) noch nie Kontakt.
Student1986
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Student1986 »

Ich habe zwar nach einer Vorabmeinung beim potentiellen Dienstherrn gefragt, diese blieb bislang leider unbeantwortet.
Frau M.
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Frau M. »

Hallo,

die 6 monatige Einführungszeit in die Laufbahnaufgaben ist mir in Nds. grds. erstmal nur für die Absolventen des Studienganges „Öffentliche Verwaltung” an der Hochschule Osnabrück bekannt (siehe Anlage 3 der NLVO).

Worum handelt es sich bei ihrem Abschluss genau?

Gruß
Frau M.
Student1986
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Re: Erwerb der Laufbahnbefähigung für den ehem. gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Berufserfahrung

Beitrag von Student1986 »

Hallo, ja genau diesen Abschluss habe ich. Werde nun ohne förmliche Bestätigung der Laufbahnbefähigung nach NRW wechseln und hoffen, dass mir nach einer bestimmten Anzahl von Jahren an Berufserfahrung dennoch eine Laufbahnbefähigung für NRW erteilt werden kann.
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