Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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K2_
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Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von K2_ »

Hallo,

bei uns (Kommunale Behörde) wurde erst seit kurzem das Beurteilungssystem eingeführt.

Dazu habe ich als Personalrat einige Fragen:

Müssen mir als PR im Rahmen eines Bewerbungsverfahren/Einstellung die jeweiligen Punkte mitgeteilt werden?

Habe ich als PR das Recht von allen Beamten/Beamtinnen die jeweiligen Punkte zu erfahren?

Hat der PR bei Beurteilungsrichtlinien ein Mitbestimmungsrecht?

Können in diesen Richtlinien festgelegt werden, wie diese Punkte bewertet werden (z.B. nur 50% im Bewerbungsverfahren usw.)?

Vielen Dank
Telekommiker
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Re: Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von Telekommiker »

das sollte ein PR aber schon wissen - mir wird Angst und Bange, wenn ich daran denke, dass eine ordentliche Vertretung
der AN-Rechte (oder auch die der Beamten) hier ordnungsgemäß wahrgenommen werden soll...
K2_
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Re: Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von K2_ »

@dibedupp

Vielen Dank, das BayPVG (und da besonders Art. 69 und 75) hatte ich bereits auf dem Schirm, jetzt kämpfe ich mich mal tiefer durch die entsprechenden Kommentare.

@Telekommiker

Ich bin leider erst vor kurzem als Nachrücker in den PR gekommen und nicht freigestellt. Von meiner Gewerkschaft habe ich auf meine Anfrage kaum Info's bekommen. Deshalb mein Versuch hier...... Sorry das es Dir "Angst und Bange" wird. Ich werde mir künftig genau überlegen welche Anfrage ich hier im Forum stelle.
Hanswurst I.
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Re: Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von Hanswurst I. »

Lasst doch mal den guten Mann in Ruhe, ist ja nicht so dass man als PR geboren wird. Ich weiß da vieles auch nicht, weil ich (und der TE offensichtlich auch) keine "hauptberuflichen" PR die nix anderes nebenbei zu tun haben.
Snooze
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Re: Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von Snooze »

Ich schließe mich den zwei letzten Beiträgen an. Als PerR-Mitglied muss ich auch die Gelegenheit dazu haben, mich mit den relevanten Sachverhalten zu beschäftigen, ggf. auch mal (z. B. hier) über eine derartige Plattform. Wichtig ist es jedoch, nicht leichtfertig zu agieren und man muss sich die Mühe machen, viel zu recherchieren. Als PerR hat man einen eindeutigen Auftrag. Insofern kann man gezielt daraufhin arbeiten und es ist alles kein Hexenwerk...
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Ruheständler
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Re: Dienstliche Beurteilung - Fragen eines PR

Beitrag von Ruheständler »

Bei meiner damaligen Personalratstätigkeit als ,,Ersatzmitglied,, habe ich an 3 Grundschulungen teilgenommen.

Ein Personalratsmitglied hat nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt zu werden, wenn bei der Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seineTätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Es handelt sich in der Regel „nur“ um einen Überblick über das Personalvertretungsrecht.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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