Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

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Watteau1684
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Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von Watteau1684 »

....krankheitsbedingt (psych.).
Meine Tochter wird seit etwa 10 Jahren jeweils für 3 Jahre mit anschl. Verlängerung nach Gutachten in den Ruhestand versetzt.
Fragen hierzu: Muss sie sich weiter durch "Ketten-Versetzung-in den Ruhestand" mit Mindestversorgung bis zum Pensionsalter durchhangeln oder ist nach jahrelanger Krankheit eine unbefristete Versetzung in den Ruhestand vorzunehmen? Sie ist 50 Jahre alt und BesGrp A8.
Ich habe ihr empfohlen auch einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, wäre so ein Antrag sinnvoll und wo ist dieser als Beamter zu stellen?

MfG
Fabio06
Watteau1684
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Re: Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von Watteau1684 »

Danke für die präzise Korrektur.
Telekommiker
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Re: Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

also hier entscheidet der Dienstherr im individuellen Einzelfall, ob und wann eine neue Untersuchung durchgeführt wird. Aus der Ferne betrachtet, würde ich aber mal sagen, dass dies nur ein Regelprozess ist und Ihre Tochter im Ruhestand bleibt - wenn sie will. Aber warum soll der Dienstherr Ihre Tochter "zurückholen" wollen, wenn sie dann wieder krank ist und das gleiche Prozedere geht wieder von vorne los und endet dann wieder mit der Versetzung in den Ruhestand...

Ein Antrag auf Schwerbehinderung wird normalerweise beim zuständigen Kreis bzw. Landkreis gestellt - z. B. beim Versorgungsamt. Das ist unabhängig davon, ob jemand Beamter ist...Anträge gibt es auf Anforderung oder auch ggf. auf der jeweiligen Homepage. In diesem Antrag gibt man die allgemeinen Daten an und den betreuenden Arzt - dann auch noch eine kurze Angabe der Krankheit. Diesen Antrag sendet man zum Versorgungsamt zurück und das Amt schreibt den im Antrag angegebenen Arzt an mit der Bitte um eine Stellungnahme und Einschätzung.

Das würde ich dann aber mit diesem behandelnden Arzt vorher noch abklären, also dass eine Anfrage vom Versorgungsamt kommt - so dass dieser schon mal informiert ist. Auf Grund der ärztlichen Einschätzung des behandelnden Arzt, wird das Amt eine Prüfung für die Schwerbehinderung durchführen - bei deinem GdB von 30 bis unter 50 kann man noch eine Gleichstellung beantragen.
Eine mögliche Schwerbehinderung hat einige Vorteile - z. B. eine kleine Steuerentlastung. Ggf. kann man noch die 1 %-Regelung bei einer chronischen Krankheit bei der KK beantragen - unabhängig von der Schwerbehinderung, um so ggf. von Zuzahlungen befreit zu werden. Große Vorteile innerhalb der Zurruhesetzung in Bezug auf den Dienstherrn sehe ich nicht - aber eine Einstufung kann auch nicht schaden.

Weitere Vorteile sich ergeben können, kann man im Netz einfach mal nachlesen - in der Regel wird eine erste Einstufung des GdB dann befristet auf 5 Jahre gegeben - dann erfolgt eine neue Begutachtung.
Watteau1684
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Re: Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von Watteau1684 »

Danke für die hilfreiche Darstellung des Sachverhaltes.
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tiefenseer
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Re: Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von tiefenseer »

Telekommiker hat geschrieben: 18. Feb 2018, 11:43 In diesem Antrag gibt man die allgemeinen Daten an und den betreuenden Arzt - dann auch noch eine kurze Angabe der Krankheit.
Ein außerordentlich wichtiges Kirterium für die Einstufung eines GdB ist neben der Diagnostik die körperlichen Einschränkungen im täglichen Leben.
Diese solltem man sehr ausführlich darstellen. Dieses Darstellung ist letzlich neben der Diagnostik entscheidend für die Einstufung der GdB.
Der behandelnde Arzt wird lediglich etwas zur festgestellten Erkrankung schreiben.

Telekommiker hat geschrieben: 18. Feb 2018, 11:43 ... in der Regel wird eine erste Einstufung des GdB dann befristet auf 5 Jahre gegeben - dann erfolgt eine neue Begutachtung.
Ob und in welchem Umfang eine seelische, körperliche Beeinträchtigung den Alltag bestimmt ist abhängig von der Erkrankung. Liegt z.Bsp. eine chronische Erkrankung vor wird das Versorgungsamt sicherlich prüfen ob hier eine unbefristete Schwerbehinderung vorliegt.
In Kombination von Diagnostik und den Beeinträchtigungen wird über un- oder befristete Schwerbehinderugn entschieden.

Ich hatte vor mehr als einem Jahrzehnt bei meinem ersten Antrag sofort eine unbefristete Schwerbehidnerung erfahren. Zwichenzeitlich folgten dem zwei Verschlimmerungsanträge mit dem gleichen Ergebnis eines unbefristeten Schwerbehindertenausweis.

Ein guter Hausarzt wird da sicherlich eine Hilfestellung geben.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Telekommiker
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Re: Versetzung in den Ruhestand für 3 Jahre .....

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

maßgeblich ist die ärztliche Einschätzung, wenn der (behandelnde bzw. angegebene) Arzt angeschrieben wird und dieser seine ärztliche Meinung dem Versorgungsamt mitteilt. Eine Selbsteinschätzung ist mit Sicherheit hilfreich auf dem Antragsformular, aber letztendlich wird der Amtsarzt die Einschätzung des behandelnden Arztes für seine Entscheidung maßgeblich heranziehen. Wenn der Antragsteller z. B. seitenweise aufführt, im täglichen Leben eingeschränkt zu sein, der behandelnde Facharzt aber keine bis wenige Einschränkungen attestiert, dann wird es schwer mit einem GdB...

Bei einer psychischen Erkrankung und erster Beantragung wird in der Regel immer nur eine Befristung von max. 5 Jahren ausgestellt. Jedenfalls bei den Fällen, die mir bekannt sind - hier hat keiner einen unbefristeten Schwerb.-Ausweis erhalten. Denn eine psychische Erkrankungen kann ja auch sehr gut behandelt werden und kann sich dementsprechend verbessern, so dass ein GdB hinfällig wird. Wenn dann nach 5 Jahren immer noch die gesundheitliche Beeinträchtigung vorhanden ist, erfolgt halt eine neue Begutachtung mit weiterer Verlängerung oder Unbefristung.

Ich würde hier auch bei einem psychischen Problem nicht den Hausarzt, sondern immer den behandelnden Facharzt angeben. Denn wenn dieser behandelnde Facharzt eine (ärztliche) Feststellung abgibt, wird das Versorgungsamt diese Einschätzung auch nicht in Frage stellen - anderen bei einem Hausarzt, der z. B. nur Allgemeinmediziner ist. Ist halt auch ein Erfahrungswert...
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