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Darf Umsetzungsantrag abgelehnt werden?

Verfasst: 4. Feb 2018, 16:24
von malakas
Hallo, ich bin Kommunalbeamtin, A11. Ich habe einen Umsetzungsantrag gestellt, da mir meine jetzige Tätigkeit nicht liegt. (Das findet auch mein Vorgesetzter, ich habe den Antrag in Einvernehmen mit ihm gestellt). Jetzt wurde der Antrag einfach abgelehnt mit der Begründung, dass keine A11-Stelle frei ist. Es wird mir anheim gestellt, dass ich mich auf eine A11-Stelle bewerben kann, wenn eine ausgeschrieben wird. Ich kenne das aber von mehreren Kollegen so, dass, wenn sie einen Umsetzungsantrag gestellt haben, die Personalverwaltung diesen liegen ließ, bis eine entsprechende Stelle frei wurde, und diese dann dem Kollegen angeboten hat. Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen? Müssen die mir nicht die nächste A11-Stelle, die frei wird, anbieten?

Re: Darf Umsetzungsantrag abgelehnt werden?

Verfasst: 4. Feb 2018, 23:24
von Torquemada
malakas hat geschrieben: 4. Feb 2018, 16:24 Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen?
Du kannst beamtenrechtlich gegen alles Widerspruch einlegen. Fraglich nur, ob das was bringt.