Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlages bei Entlassung

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Johannson
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Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlages bei Entlassung

Beitrag von Johannson »

Guten Tag verehrte Community

Momentan absolviere ich seit ca 7 Monaten eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Anfangs war ich stets motiviert und darüber erfreut diesen Beruf auszuüben, allerdings wurde ich gleich zu Beginn meines Vorbereitungsdienstes aufgrund diverser Probleme mit Kollegen und Vorgesetzten schlecht bewertet, was mit der Zeit dazu geführt hat, dass ich nach und nach das interesse an dieses Berufsfeld verloren habe.
Mir wurde im ersten Gespräch nach der Beurteilung mittgeteilt, dass ich von nun an unter Beobachtung stehe. Jetzt ist es so, dass ich im zweiten Praxisblock meiner praktische Ausbildung festgestellt habe, dass dieser Beruf sowie das Umfeld nicht das richtige für mich ist. Ich wirke depressiv, dazu bekomme ich zunehmend das Gefühl ich könne einfache Dinge die von mir verlangt werden nicht mehr bewältigen weil ich derart psychisch angeschlagen wirke. Hinzu kommt die tägliche Arbeit mit den Gefangenen, all das macht mir seit Monaten das Leben zu schaffen.

Jetzt ist so das ich bei meiner Einstellung eine Art Vereinbarung unterschrieben habe den Anwärtersonderzuschlag  in voller Höhe zurückzahlen zu müssen wenn ich :

--> nicht vor dem Abschluss des vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheide

--> nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens 5 Jahre als Beamter in der Laufbahn verbleibe.


Selber einen Antrag auf meine Entlassung zu stellen, wäre für mich Fatal, da ich mich dadurch laut der Vereinbarung verschulden würde. Höchstwarscheinlich bekäme ich dann noch zusätzlich eine Sperre von der Arbeitsagentur -.-. Wie komme ich aus dieser missglückten Geschichte heraus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben?

Über eure Ratschläge würde ich mich wirklich sehr freuen und bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich im Vorfeld

LG Johannson
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Re: Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlages bei Entlassung

Beitrag von arme Sau »

Sofort kündigen.
Ist das beste für alle.
So hoch können die
Anwärtersonderzuschläge
ja noch nicht sein.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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