Abgeltung Urlaub

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Teree
Beiträge: 36
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Abgeltung Urlaub

Beitrag von Teree »

Hallo

Es besteht ja Anspruch auf Abgeltung von nicht genommenen Urlaub aufgrund
Dienstunfähigkeit und anschließender Zurruhesetzung. Meine Frage bezieht sich
Auf die Formel der Berechnung dazu.

Da heisst es einmal:

Summe der letzten 3 Monatsgehälter :13

Und dann liest man :

Durchschnitt der letzten 3 Monatsgehälter : 13

Was ist richtig?

Summe oder Durchschnitt : 13
Ergebnis : 5
Ergebnis x zustehende Urlaubstage

Der Unterschied ist immens.
verdi-man
Beiträge: 33
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von verdi-man »

Servus,

kannst Du mal Quellen angeben?

Um auf einen Wochenbetrag zu kommen, dividiert man (bei anderen Leistungen) den Betrag für ein Vierteljahr (also 3 Monate) durch 13 (ein Vierteljahr sind 13 Wochen).
Der Durchschnitt kommt mir unlogisch vor, weil ich dann nur einen Monat durch 13 rechne. Wenn vom Durchschnitt auszugehen ist , müsste der durchschnittliche monatliche Betrag erst mit 3 multipliziert werden (damit ich wieder auf ein Vierteljahr komme).
Teree
Beiträge: 36
Registriert: 30. Jun 2016, 21:33
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von Teree »

Hier vom BMI steht Summe:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 010626.htm

Hier ist vom Durchschnitt die Rede (letzter Absatz):
http://www.meine-rechte.de/urlaubsabgel ... fur-beamte


Aber ich sehe das auch wie Du, Durchschnitt wäre unlogisch.
verdi-man
Beiträge: 33
Registriert: 14. Jan 2015, 08:32
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von verdi-man »

Hm… Wenn ich das richtig lese (zweiter Link) steht da nichts von „geteilt durch 13“ sondern „Die Höhe der Abgeltung bemesse sich nach dem Durchschnitt der Besoldung der letzten drei Monate vor Eintritt in den Ruhestand, umgerechnet auf die Zahl der nicht genommenen Urlaubstage“.

Der Durchschnitt der Besoldung der letzten 3 Monate berechnet sich (Summe der letzten 3 Monate) geteilt durch 3; dann habe ich den Durchschnitt und muss diesen auf die Urlaubstage umrechnen.

Ab hier habe ich 2 Möglichkeiten zu rechnen: mit der Formel "mal 3 geteilt durch 13". Oder Durchschnitt geteilt durch 30 (Tage eines Monats) mal Urlaubstage.

Eigentlich müsste bei beiden Wegen das Ergebnis ziemlich übereinstimmen. Im Zweifelsfall würde ich den „offiziellen Weg“ des BMI-Rundschreibens (erster Link) als den „richtigeren“ ansehen.

Viel Erfolg beim Rechnen

Es grüßt

der ver.di-man
Frau M.
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Registriert: 7. Dez 2015, 11:04
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von Frau M. »

Wir rechnen:
Summe der letzten 3 Monate / 13 Wochen / 5 Tage * die restlichen unionsrechtlichen Urlaubstage (also nicht mehr als 20 pro Jahr)

Bsp. mtl Besoldung von 3.000€, 20 Tage Resturlaub aus Vorjahr, Versetzung Ruhestand 10/2018 (20*10/12=16,67)
9.000/13/5*36,67=5.077,38€
Teree
Beiträge: 36
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von Teree »

Danke für die sehr anschauliche Antwort. Das deckt sich auch mit dem
was ich bis jetzt dazu noch heraus gefunden habe. 👍
Telekommiker
Beiträge: 153
Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
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Re: Abgeltung Urlaub

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

es wird die Summe der Bruttobesoldung der letzten drei Monate genommen, und zwar drei Monate von dem Ruhestand. Dann erfolgt eine Teilung durch 13 (Wochen) und dann dividiert durch die regelmäßigen individuellen Arbeitstage pro Woche...dieser errechnete Wert wird dann mit der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage multipliziert.

Bei den abzugeltenden Urlaubstagen ist noch folgendes zu beachten.
Es wird der Mindesturlaub (20 Tage) anteilig auf das Austrittsdatum berechnet. Also bei einer Annahme des Ausstiegs zum 30.09. werden 20 Tage durch 12 mal 9 gerechnet - diese ergibt dann 15 Tage. Hier wird aber noch ein möglicher in dem Jahr der Zurruhesetzung abgegoltener Urlaub abgezogen, auch wenn dieser vom Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr wäre. Das ist für mich zwar unlogisch, ist aber angeblich die übliche Praxis und ist rechtlich abgesichert...
Wenn also in diesem Beispiel ein Urlaub von 6 Tagen aus dem Vorjahr in diesem Jahr der Zurruhesetzung abgegolten wurde, werden die 6 Tage nochmals abgezogen und es verbleiben nur 9 Tage...
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