Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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NRW'lerin
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Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von NRW'lerin »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nach einem Jahr DDU (Frühpensionierung) kommt jetzt schon mal der Gedanke auf, was in dem nächsten Jahr passieren mag.
In dem Schreiben zur Zur-Ruhesetzung stand, dass ich frühestens nach zwei Jahren wieder auf mögliche Dienstfähigkeit geprüft/untersucht werde. Das wäre Anfang 2019.
Wer hat Erfahrung damit?
Wie läuft es ab?
Ich denke, dass ich wieder zur amtsärztlichen Untersuchung muss. Oder auch nicht?
Meine gesundheitlichen Beschwerden, die meine Pensionierung begründet haben, sind weiterhin vorhanden. Ich bin weiterhin in ärztl. Behandlung deswegen.
Ich kann mir nicht vorstellen, wieder in den Dienst zurück zu kehren.

Gruß, NRW'lerin
Torquemada
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von Torquemada »

Wenn man in ärztlicher Behandlung ist, einfach keine Gedanken machen.
NRW'lerin
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von NRW'lerin »

Torquemada, meinst du damit, dass man dauerhaft in ärztlicher Behandlung sein sollte? Bin ich sowieso aufgrund meiner Erkrankung.
Aber würde es bedeuten, wenn man (ich) nicht regelmässig zum Arzt gehen würde, es so aussähe, als sei man (ich) wieder fit?
Inwieweit wiegt die Aussage des behandelnden Arztes zur Aussage des Amtsarztes?
Urteilt der AA lediglich über die Atteste/Gutachten des behandelnden Arztes in Hinsicht auf mögliche Reaktivierung?
Bislang hatte ich diesen Eindruck (DDU).
Danke im Voraus.
Torquemada
Moderator
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von Torquemada »

NRW'lerin hat geschrieben: 30. Jan 2018, 13:51
Urteilt der AA lediglich über die Atteste/Gutachten des behandelnden Arztes in Hinsicht auf mögliche Reaktivierung?
Bislang hatte ich diesen Eindruck (DDU).
Danke im Voraus.
Das ist normalerweise so. Zumal die Amtsärzte auch keine Spezialisten sind.
Telekommiker
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von Telekommiker »

Laut dem Gesetz muss/soll der Dienstherr nach zwei Jahren die Dienst(un)fähigkeit zu prüfen. Es gibt da noch eine
Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass nach zwei Jahren eine solche Überprüfung durchgeführt werden soll - hier
kommt es aber auf den Einzelfall an.

Fakt ist aber, dass keiner einen dienstunfähigen Beamten zurückhaben will - warum auch, denn der kostet ja nur
Geld und wird dann wieder krank und der Ärger geht von vorne los. Aus welchem Grunde soll dann die BAnst PT
eine Überprüfung der Reaktivierung durchführen wollen ???
Aber man weiß ja nie, wie die Herren/Damen bei der BAnst PT ticken und ob nicht doch ein Mitarbeiter dort die
Gesetze so auslegt, dass eine regelmäßige Überprüfung stattfindet.
Telekommiker
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,
wie kommst Du denn darauf, dass NRW´lerin Landesbeamtin ist ?

Auch habe ich ja nur von den Erfahrungen bei der T geschrieben - und dort ist die BAnst PT für die Reaktivierung
von Beamten zuständig.
Telekommiker
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Re: Mögliche Reaktivierung nach DDU?

Beitrag von Telekommiker »

Vielen Dank für den Hinweis

Sie brauchen aber nicht so gereizt zu reagieren, wenn mal eine Frage aufkommt. Bei Ihnen habe ich das Gefühl,
dass Sie bei der Deutschen Telekom beheimatet sind - der gleiche Tonfall wie viele Vorgesetzte, die nur noch
genervt sind von dem Theater in diesem Laden.
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