Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Diego
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Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Beitrag von Diego »

Guten Abend geehrte Community

Vor wenigen Tagen geriet ich bei dem durchgang eines Bahnhofs in einer Fahrkartenkontrolle, bei der ich aufgefordert wurde einen gültigen Fahrschein vorzuweisen. Ich erklärte dem zuständigen Sicherheitspersonal, dass ich nur den U Bahnhof genutzt habe, um eine Abkürzüng in die Innenstadt zu nehmen trotzdem wurde ich nach meinem Ausweis gefragt und daraufhin bat ich von meinerseits das Sicherheitspersonal darum mich zu den Kollegen von der Polizei zubringen, die sich in unmittelbarer nähe befanden. Da ich die Aufforderung allein für das Betreten des Bahnhofs eine Fahrkarte mitzuführen sehr unglaubwürdig befand wollte ich mich diesbezüglich "nur" bei den Polizisten vergewissern ob das alles seine Richtigkeit hat. Viel schlimmer : Ich wurde zu den Polizeibeamten geführt und es wurde eine Anzeige gegen " verschleichung von Leistungen" gegen mich aufgenommen. Ich war derart schockiert und zeigte sogar meinen Dienstausweis vor, mehrmals teilte ich die jungen Herrschaften von der Polizei mit, dass ich nur den U Bahnhof durchquerte um in die Innenstadt zukommen, ich bat sogar darum mögliche Videoaufzeichnungen vor Ort sich anzusehen. Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und nun läuft ein Ermittlungsverfahren gegen mich.

Noch viel schlimmer : Ich bin ein Zollanwärter und habe zu Beginn meiner Ausbildung schon einen schwierigen Start durch eine schlechte Beurteilung verkraften müssen.

Muss ich realistisch gesehen, mit meiner sofortigen Entlassung als Beamter auf Widerruf rechnen und von welchem Strafmaß aus seitens der Staatsanwaltschaft muss ich ausgehen?


Ich bitte euch wirklich sehr, um eure Antworten
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Bananen-Willi
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Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
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Re: Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Beitrag von Bananen-Willi »

Auf der einen Seite hast du klar gegen die bestehenden Regeln verstoßen. An jedem Zugang zu den Ubahnen stehen Schilder oder Schriftzüge "nur mit gültigem Fahrschein" betreten. Dies dient genau für die Kontrollen auf den Bahnsteigen oder Aufgängen. Wer ohne Fahrschein angetroffen wird, muss mit dem Vorwurf "Erschleichen von Leistungen" und einem erhöhten Beförderungsentgelt von 60,- Euro rechnen. "Abkürzung in die Innenstadt" ist hierfür eine ziemlich dürftige Ausrede, die das Kontrollpersonal wahrscheinlich ständig hört und deswegen gar nicht mehr ernstnimmt, Fakt ist, dass die damit im Recht sind.

Merkwürdig ist, dass dir jetzt sofort eine Anzeige und Ermitteln wegen Erschleichens von Leistungen droht. Das ist normalerweise nur der Fall, wenn man bereits mehrfach von den jeweiligen Stadtwerken erwischt wird. Die DB zeigt glaube ich mittlerweile immer sofort an. Solltest das, wenn deine Dienstführung das mitbekommt, halt schlüssig erklären, wie das zustandekam, was die damit machen, kann dir im Voraus keiner sagen. Kann als Lapalie abgetan werden ("Missverständnis") ohne weitere Folgen oder , da du ja deiner Aussage nach schon vorbelastet bist, auch als charakterliche Nichteignung ausgelegt werden, wenn man dir nicht glaubt und Vorsatz annimmt. BaW ist eine ganz heiße Zeit in dieser Hinsicht, das hängt in dem Fall von der Sichtweise deiner Dienstvorgesetzten ab.

Zum Strafmaß siehe § 265a StGB.
Gerda Schwäbel
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Re: Droht mir die Entlassung? Beamter auf Widerruf

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Hier droht vielleicht doch etwas mehr Ärger:
Wenn ich eins und eins zusammenrechne, dann hat ein Obersekretäranwärter, also ein Anwärter des Strafvollzugs einen Dienstausweis vorgelegt, der ihn als Zollbeamten ausweist. :o
Habe aber keine Lust, nachzusehen, was das StGB dazu meint, für mich klingen Diegos Probleme nach "Märchenstunde".
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Ossikind
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Re: Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Beitrag von Ossikind »

Meine Fresse, warum zeigst Du den Dienstausweis ?
Nix melden , abwarten und nix dem Dienstherrn erzählen.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
arme Sau
Moderator
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Re: Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Beitrag von arme Sau »

Das betreten eines Bahnsteiges ist "nur" mit gültigem Fahrausweis gestattet.
Das sollte eigentlich bekannt sein. (Vielleicht solltest du öfter mal die Privaten TV Sender einschalten)
Und aus welchen Gründe macht man dann noch ein Faß auf, und sich hinterher in die Hose ??
.
Wie willst du denn je einem polizeilichen Gegenüber (Schwarzarbeiter, Zigarettenhändler, Agradieselfahrer) gegenübertreten ? ? ?
.
Und nein ich mache nicht alles richtig. Aber wenn, sch*** dann zahl ich ohne zu Murren !

arme Sau
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Silencium
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Re: Droht mit die Entlassung ? Beamter auf Widerruf

Beitrag von Silencium »

Sollte diese abstruse Geschichte tatsächlich stimmen, dürfte mittlerweile der Einstellungsbeschluss nach § 170 Abs. 2 StPO ergangen sein ;-)
Dass § 265a StGB vorliegend schon objektiv tatbestandlich nicht greift, fällt hier selbst dem überlastetsten StA direkt ins Auge...
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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