Laufbahnrecht in Niedersachsen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Frau M.
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Laufbahnrecht in Niedersachsen

Beitrag von Frau M. »

Hallo,

es geht um die Einstellung als Beamter auf Probe. Der Bewerber hat einen Bachelorabschluss B.A. Betriebswirtschaftslehre/Business Administration.

Bildungsvoraussetzung nach § 24 Abs. 1 und 3 NLVO für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss. Die Studiengänge müssen geeignet sein, in Verbindung mit einem Vorbereitungsdienst oder einer beruflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung zu vermitteln.
Wie prüfe ich, ob dieser Studiengang geeignet ist in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung zu vermitteln?

Nach § 25 Abs. 2 NLVO muss die berufliche Tätigkeit
1. fachlich an das Hochschulstudium und eine erforderliche Zusatzqualifikation anknüpfen sowie den fachlichen Anforderungen für das jeweilige Einstiegsamt der Laufbahn entsprechen,
2. nach ihrer Art und Bedeutung der Tätigkeit im jeweiligen Einstiegsamt der Laufbahn entsprechen und
3. im Hinblick auf Aufgaben der Laufbahn die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu fachlich selbständiger Berufsausübung erwiesen haben.
Der Bewerber war Sachbearbeiter für Bilanzierung/ Steuern, unter anderem oblag ihm die Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Schwerpunkt: Rückstellungen und sonstige Vermögensgegenstände), die laufende Bearbeitung und Einschätzung buchhalterischer Vorgänge, die Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- sowie die Umsatzsteuererklärung mit einhergehender Erarbeitung der Steuerbilanz, die Liquiditätsplanung/ Kontendisposition, das aufsichtsrechtliche Meldewesen und die Begleitung von Betriebsprüfungen.
Entspricht diese Tätigkeit den fachlichen Anforderungen für das erste Einstiegsamt? Wie prüft man sowas? Der Bewerber soll im Rechnungsprüfungsamt eingestellt werden.

Grüße
Frau M.
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