Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Diego
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Behörde: justiz

Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Beitrag von Diego »

Guten Abend liebe Community

Derzeit absolviere ich eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.

Meine Frage dahher lautet : Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben? Laut eines Vordruckes dass ich am Tag der Vereidigung unterschrieben habe muss ich doch im falle eines eigenen Rücktritts aus der Ausbildung sämtliche Zuschläge zurückzahlen oder?
ich zitiere :
" Ferner bin ich darauf hingewiesen worden, dass ein Anspruch auf Anwärtersonderzuschlage nur besteht wenn ich nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften nicht bestehen ausscheide und nach bestehen der Laufbahnprüfung min 5 Jahre als beamter im öffentlichen Dienst bleibe.

Werden die oben genannten die in oben genannten Vorraussetzungen aus Gründen die der Beamte zu vertreten hat nicht erfüllt ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindet sich für jedes jahr nach bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete dienstjahr um ein fünftel


Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?

Über eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich im Vorfeld lg Diego
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Beitrag von Tyto »

Moin Diego,
Aufgrund diverser Ereignisse, die sich in Bezug auf meiner Person im Umgang mit einigen Kollegen und Vorgesetzen abgespielt haben, sehe ich für mich keine Perspektive mehr dahher überlege ich mich beruflich anderseits zu orientieren.
Weiß nicht was du erlebt hast, aber es gibt m. M. n. nur 2 Möglichkeiten damit umzugehen:

1) Es liegt ein Fall von Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung etc. vor. Dies sollte strafrechtlich bzw. mindestens disziplinar verfolgt werden und du solltest gegen diese Personen vorgehen.

2) Es liegen Kleinigkeiten bzw. Unstimmigkeiten im normalen Bereich vor, dann beiß die Zähne zusammen. Du kannst dich nach der Ausbildung doch gut versetzen lassen, würde mir das gut überlegen. Oder ist der Beruf nichts für dich und das andere ist nur vorgeschoben?

Wie komme ich als Anwärter aus der Ausbildung raus ohne mich finanziell in den Abgrund zu treiben?
Ohne einen wichtigen Grund wirst du nicht ohne finanzielle Einbußen kündigen können. Hast du schon mal ausgerechnet um wie viel es geht? Sind bestimmt zwischen 200 und 300€? Falls ein Fall nach 1) vorliegt könnte eine Entlassung aufgrund der Schwere möglich sein. Dies ist jedoch ein Einzelfall.
Wie gehe ich am besten vor gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis meinerseits zu beenden ohne ungeschworen davon zu kommen?
In jedem Fall solltest du mal mit der Ausbildungsvertretung oder Personalrat sprechen, einfach so ins Blaue auf keinen Fall kündigen. Vor allem was willst du machen, da die ganzen Ausbildungen zu sind? Es wäre sonst ja erst im nächsten Jahr was möglich um nahtlos anzuschließen.

Sicher meintest du "um ungeschoren davon zu kommen" :D
sdh1807
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Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Beitrag von sdh1807 »

Bekommen Sie wirklich Anwärtersonderzuschlag?
Den kenne ich eigentlich nur beim gehobenen Dienst, den hab ich beim mittleren Dienst noch nicht gesehen.

Also prüfen, was monatlich gezahlt wird. Grundbezug ist hier unschädlich.
Um Entlassung bitten, sich was neues suchen und die Stelle für jemand anders frei machen.

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Baumschubser
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Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Beitrag von Baumschubser »

Gibts im mD z.B. in NRW. Dort sind das IMHO 50%, also rund 500-600€ monatlich. Da sammelt sich also eine recht stattliche Summe.
puschenklaus
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Registriert: 26. Mär 2017, 08:35
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Re: Beamter auf Wiederruf ( Kündigung)

Beitrag von puschenklaus »

Hallo. Also ich befinde mich auch gerade in dieser Ausbildung allerdings in Niedersachsen. Den Anwärtersonderzuschlag gibt es nur im mittleren Dienst und nicht in der Ausbildung im gehobenen Dienst. Aber die Frage war ja auch eine andere. Wir haben auch gerade so einen Fall durchgenommen und derjenige musste die Sonderzuschläge auch zurückbezahlen, da er freiwillig in den Polizeidienst gewechselt hat. Aber wenn man vorbringt, man würde aus psychischen Gründen den Beruf nicht ausüben können, wäre es evtl möglich, dass man um die Rückzahlung herumkommt. Es kommt also drauf an, welchen Grund man angibt. Denke dein Ausbildungsleiter wird dir da eine Hilfe sein.
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