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Beurteilung Betriebsarzt

Verfasst: 2. Aug 2017, 20:13
von Didi
Hallo,
vor 4 Jahren wurde eine Schichtdienstuntauglichkeit festgestellt- Vor 3 Monaten war ich noch mal im Krankenhaus und die sagen das ich weiterhin keine Schicht machen darf, das ich nur im Tagdienst einzusetzen bin, dem schliesst sich der Betriebsarzt nicht an- der dieses nach Aktenlage beurteilt hat. Mein Dienstherr hat mich jetzt aufgefordert im Schichtdienst zu arbeiten, das habe ich dem Facharzt vorgelegt und der hat mich darauf hin gerade weiter Krank geschrieben und er hat gesagt das ich da nicht in Schicht arbeiten darf- Ist das unentschuldig fern bleiben vom Dienst wenn ich mich Krank melde ? der Facharzt sagt und bestättigt das auch schriftlich das ich keinen Schichtdienst machen darf- der Betriebsarzt meint das geht- ich bin total verunsichert- Hat jemand nen guten Rat was man da macht. LG Didi

Re: Beurteilung Betriebsarzt

Verfasst: 2. Aug 2017, 22:38
von Ruheständler
...die Krankheit des Arbeitnehmers geht den Arbeitgeber nichts an. Ob es sich nur um einen Schnupfen handelt, ein Rückenleiden der Grund ist oder gar eine psychische Erkrankung die Ursache ist, darf die Firma nicht wissen. Würde ein Betriebsarzt die Diagnose stellen, steht der Mediziner prinzipiell in einem Interessenkonflikt zwischen dem Patienten und dem beauftragenden Unternehmen. Obwohl natürlich auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ein solches Dilemma erst gar nicht entstehen darf. Aus dem Grund darf der Betriebsarzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben. Krankschreiben dürfen nur Kassenärzte...
soviel zum Sachverhalt von Krankschreibungen,ich würde mich voll auf den Facharzt verlassen,seine Krankschreibung ist verbindlich dem Arbeitgeber gegenbüber und es dürfen Dir daraus keine Nachteile entstehen,ich würde dem Dienstherrn gegenüber an seine Fürsorgepflicht Dir gegenüber appelieren und darauf drängen das eine Tätigkeit im Einklang mit der Erkrankung eben zur Zeit nur im Tagesdienst zu leisten ist.
Gruß vom Ruheständler
Facharzt.gif
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Re: Beurteilung Betriebsarzt

Verfasst: 3. Aug 2017, 15:02
von Roland64
Dies ist meines Erachtens nicht so ganz richtig.

Wenn beispielsweise der Hausarzt (Facharzt) und der Amtsarzt gegenteiliges Diagnostizieren (Nachtdiensttauglich ja/nein) und das Ganze vor das Verwaltungsgericht geht,
wird in der Regel das Verwaltungsgericht dem Amtsarzt folgen.

Ich würde aufgrund des Facharztattestes nicht den Nachtdienst von vorneherein ablehnen, wenn der Amtsarzt das Gegenteil behauptet.
Was spricht gegen einen Arbeitsversuch im Nachtdienst? Wenn es gar nicht geht, dann wieder abmelden und ab nach Hause.

Re: Beurteilung Betriebsarzt

Verfasst: 7. Aug 2017, 17:09
von Didi
Ich hatte davor schon einmal dieses Problem einer Schlafapnoe und war beim Gesundheitsamt vor drei jahren die sagten damals Schichtdienstuntauglich in welcher Form auch immer es darf keine Schicht gearbeitet werden. Da hatte ich ein Attest vom Facharzt und vom Krankenhaus und jetzt wo ich beim Betriebsarzt war eine Abteilung meiner Dienststelle geht es obwohl ich vor kurzen ein aktuelles Attest erbracht habe von Facharzt und Professor im Krankenhaus. Der Gesundheitszustand ist der gleiche geblieben jetzt wie auch vor 3 Jahren wer hat nun recht das Gesundheitsamt oder der Betriebsarzt. Meine Anwältin meint auch man sollte ein drittes unabhängiges Gutachten anfordern. LG Didi