Stellenabwertung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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silvanus
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Stellenabwertung

Beitrag von silvanus »

Hallo

ich habe mich vor einigen Jahren auf eine Stelle mit der Besoldungsgruppe A13 beworben .
eine vom Dienstherrn veranlasste Stellenbewertung hat nun ergeben das die Stelle nach A12 zu bewerten ist ...

Habe ich da sowas wie Vertrauenschutz , kann ich die die Stellenbewertung einsehen .
oder habe ich die Möglichkeit/ Anspruch auf eine Neubewertung der Stelle durch einen alternativen Gutachter ?

Mein Vorgänger hat viele Jahre die Stelle als A13er ausgeführt. Die Aufgabengebiete sind deutlich mehr und umfangreicher geworden !

Danke im Voraus
Blue Ice Ultra
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Degradiert wirst Du nun nicht. Du solltest dann mal Kontakt zu dem Bereich aufnehmen der die Stellenbewertung veranlasst hat und um Einsicht in das Gutachten bitten. Ein direkter Auskunftsanspruch wäre mir im Moment aber unklar.

P.S.: Im Grundsatz hast Du als Beamter Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung. Das bedeutet das man Dich ggf. auf eine A13-Stelle umsetzen muss. Eine "nicht nur vorübergehende" Beschäftigung auf einer A12-Stelle ist im Grundsatz nicht zulässig.
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Baumschubser
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von Baumschubser »

Die Frage wäre ja, will man die Stelle nur deshalb verlassen, weil sie nun nach A12 bewertet ist? Wenn man selbst A13 hat und die konkrete Arbeit Spaß macht, ist das dann nicht schnurz?
sdh1807
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von sdh1807 »

Ich vermute mal der Threatstarter hat sich auf die Stelle beworben um dann auf A13 befördert zu werden und guckt nun in die Luft
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Mikesch
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von Mikesch »

sdh1807 hat geschrieben:Ich vermute mal der Threatstarter hat sich auf die Stelle beworben um dann auf A13 befördert zu werden und guckt nun in die Luft
Genau...
silvanus hat geschrieben:kann ich die die Stellenbewertung einsehen .
Bei uns gibt es einen Stellenplan mit Beschreibung, kann jeder einsehen, wird es überall geben...
silvanus hat geschrieben:habe ich die Möglichkeit/ Anspruch auf eine Neubewertung der Stelle durch einen alternativen Gutachter ?
Wohl kaum...
Wenn Du es nicht geschafft hast, dass Du auf der höher bewerteten Stelle auch befördert zu werden, hast Du halt Pech gehabt.
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ChristianDe
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von ChristianDe »

Hallo Leute,

ich stelle mich mal vor: Heiße Christian und komme aus Sachsen-Anhalt.
In diesem Land bin ich auch verbeamtet. Ich arbeite als Personalsachbearbeiter im Landesschulamt für Lehrer.
Dazu auch gleich mein Anliegen :)
Die Stelle als Personalsachbearbeiter ist mit A8 bewertet. Diese habe ich auch. Jedoch bin ich mir sicher, dass sie höher bewertet werden müsste. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da es eine aus dem Jahr 2005 gäbe.
1. Bin ich der Meinung, dass 12 Jahre eine lange Zeit und es sind in der Zeit aufgaben dazugekommen.
Daraufhin wollte ich die Bewertung einsehen, habe ich wieder eine Ablehnung bekommen, mit den Worten : " Diese werden regelmäßig nicht ausgehändigt und bleiben in der Organisationseinheit."
Ich habe leider keine Rechtsgrundlage gefunden für eine Einsicht. Aber es muss doch möglich sein. Klar über den Personalrat, aber ich persönlich möchte wirklich vergleichen können.
Man muss dazu sagen, dass unsere Personalstelle, die uns bearbeitet alles GD-Stellen sind. Des Weitern denke ich, dass unsere Personalstelle Angst hat, dass eine höhere Bewertung raus kommt. Das könnte teuer werden.
Was kann ich tun? Ich möchte es so nicht sitzen lassen.

Danke im Voraus für eure Antworten.

MFG
Christian
GFunkt
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Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
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Re: Stellenabwertung

Beitrag von GFunkt »

ChristianDe hat geschrieben: 5. Mai 2017, 13:28 ... Die Stelle als Personalsachbearbeiter ist mit A8 bewertet. Diese habe ich auch. Jedoch bin ich mir sicher, dass sie höher bewertet werden müsste. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da es eine aus dem Jahr 2005 gäbe.
...
Was kann ich tun? Ich möchte es so nicht sitzen lassen. ...
Nach der Rechtsprechung des BVerwG unterliegt die Bewertung von Dienstposten regelmäßig der Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, subjektive Rechte eines Beamten werden dabei nicht unmittelbar berührt. Deshalb ist ein Antrag auf Neubewertung eines Dienstpostens von vorneherein chancenlos. Die einzige Möglichkeit ist die, etwaige Ansprüche unmittelbar zu verfolgen, z.B. auf amtsangemessene Beschäftigung zu klagen. Ob das zum Erfolg führt, kann niemand vorhersehen, ich persönlich wäre da skeptisch. Ein solches Vorgehen könnte nach hinten losgehen, indem der Dienstherr den klagenden Beamten einfach auf eine Stelle umsetzt, wo kein gD tätig ist.
ChristianDe
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mai 2017, 13:16
Behörde: Landesschulamt

Re: Stellenabwertung

Beitrag von ChristianDe »

Hallo, Sorry für die späte Rückantwort. Danke dir für die aussagekräftigen Informationen. Ja das nimmt natürlich den Wind aus den Segeln, aber schon krass wie da die Personalstelle da mit uns umgeht. Die wissen ganz genau, dass es keine A8 ist. Dazu ist die Möglichkeit hier wegzukommen auch nicht so prall. Aufstieg stehen "natürlich" auch immer dienstliche Gründe entgegen. Hmm. Schwierige Kiste. Hätte wenigsten mal gern die Dienstpostenbewertung von 2005 gesehen.
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