Postzustellungen: Warum 2. Umschlag?

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Hanswurst I.
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Postzustellungen: Warum 2. Umschlag?

Beitrag von Hanswurst I. »

Guten Morgen!

Es ergibt sich zwar aus diversen Gesetzen, aber da steht leider nicht drin, warum das so ist:

Ein Dokument das per Postzzustellung befördert wird besteht aus dem Innenumschlag mit Dokument und Postzustellungsurkunde. Vor dem Verlassen des Amtes muss dieses in einen Außenumschlag gesteckt werden der ein kleines Fenster hat durch das im Idealfall nur der Ort des Empfänger wie z.B. "80333 München" zu lesen ist.

Welchen Sinn hat dieser äußere 2. Umschlag? Das Dokument ist doch bereits in einem verschlossenen Umschlag und die PZU selbst hinten in diesen seitlich reingesteckt, kann also auch eigentlich auch nicht rausfallen?

Ist das weil "des mach mer scho immer so" oder hat das einen echten Grund?

Mich erinnert das ein bisschen an die Legende (?) mit dem Geschütz im 2. Weltkrieg: Bei der Bedienung eines Geschützes im WWII ist aufgefallen, dass von den 8 Mann Bedienungspersonal immer einer nur rumstand und nix zu tun hatte. Die anderen luden nach, richteten aus und feuerten. Nur einer stand nur rum und hatte keine Aufgabe. Bis mal ein altgedienter Feldwebel, der bereits im ersten Weltkrieg dabei war, gesagt hat, dass der 8. Mann an dem Geschütz - das noch vom WWI stammte - der 8. Mann dazu da war, beim Feuern die damals noch benötigten Pferde zu halten damit die nicht durchgehen. Diese Tätigkeit war zwischen den Kriegen durch die fortschreitende Motorisierung entfallen und keiner merkte dass damit der 8. Mann nix mehr zu tun hat.

Mir kommt das fast so vor, wie wenn der äußere Umschlag irgendwie noch aus uralten Zeiten stammt und das einfach so weitergemacht wird. Oder hat jemand eine einleuchtende Erklärung ausser "weil das so im Gesetz steht"?
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Bananen-Willi
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Re: Postzustellungen: Warum 2. Umschlag?

Beitrag von Bananen-Willi »

Einen Grund haben Sie bereits selbst genannt, damit die Postzustellurkunde nicht rausfallen kann. Der andere mir bekannte Grund, neben den gesetzlichen, die man nicht erwähnen darf (ich später aber trotzdem machen werde ) :D , ist der übliche Datenschutz.

Der "gemeine" Postbote oder Transporteur oder wer auch sonst immer mit dem Brief zu tun hat, soll nicht wissen, wer eine Zustellung von wem erhält. Deswegen ist auf dem Außenumschlag nur der Bestimmungsort ersichtlich. Der Brief wird nun an den für diesen Bestimmungsort zuständigen Zustellstützpunk gebracht, wobei es dahin gestellt bleiben kann, ob dies nun die Post oder ein privater Zustelldienstleister ist. Sämtliche nunmehr mit dem Brief befassten Personen sind besonders verpflichtet, erst dort wird der Außenumschlag geöffnet und an den Zusteller, also die Person, die das Innenkuvert an den Empfänger übergibt und die Urkunde ausfüllt, übergeben. Dies ist im Regelfall nicht der Postbote, da eine Zustellung weitaus mehr ist als nur "Brief einwerfen", sondern eine Zusatzausbildung erfordert, so dass dies speziell geschulte und auf Zustellungen spezialisierte Mitarbeiter der Postunternehmen übertragen ist.

Ob das so sinnvoll oder noch zeitgemäß ist, muss vor dem Hintergrund, dass das Postgeheimnis ohnehin für jede an der Postsendung beteiligte Person gilt, jeder selbst feststellen. Meiner Meinung nach nicht.

Der rechtliche Grund ist hier der ausschlaggebende. Nach Haftungsstreitigkeiten hat der BGH festgelegt, dass der Brief nicht mehr einfach zugestellt werden darf, sondern hierfür, uns zwar in jedem einzelnen Fall, ein Zustellauftrag an das Zustellunternehmen erteilt werden muss, damit sich die Post nicht mehr aus der Haftung nehmen kann, wenn sie die Zustellung verpfuscht. Der Außenumschlag stellt den Auftrag an das Postunternehmen dar, dort werden auch durch Ankreuzen Bedingungen nur für die Post geschaffen, beispielsweise die Weiterleitung betreffend oder ob mit Uhrzeit zugestellt werden muss etc., der innere Umschlag enthält das zuzustellende Schriftstück. Der Außenumschlag ist somit lediglich das praktikabelste Mittel, dass zunächst Auftrag und Schriftstück zusammenbleiben, später aber auch genauso einfach wieder getrennt werden können. Mit einfacher Beschriftung oder Bestempelung des Innenkuverts wäre keine Trennung möglich, ein Auftragsschreiben an jeden Brief heften wäre komplizierter.
Dipl_Finanzwirt
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Re: Postzustellungen: Warum 2. Umschlag?

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

@freshair :) Sehr gute Erklärung

@Bananen-Willi:
In deinem Post geht einiges durcheinander:
Die Deutsche Post AG ist ebenfalls ein Privatunternehmen. Alle Postunternehmen (müssen) in ihrem Lizenzgebiet Zustellungen durchführen (§ 33 PostG), dann sind sie als Beliehene tätig (d.h. Privatunternehmen mit hoheitlichen Aufgaben wie z.B. Schornsteinfeger)

Die Briefträger erstellen mit der Zustellungsurkunde eine öffentliche Urkunde und sollten entsprechend qualifiziert sein, aber alle mir bekannten Postunternehmen setzten ihr "normales" Personal dafür ein, manchmal mit einer Qualitätskontrolle bei den Urkunden.

Die Angaben wie zugestellt werden soll werden nach der ZPO nicht auf dem äußeren Umschlag, sondern auf der Zustellungsurkunde gemacht und auf dem *inneren* Umschlag wiederholt.

§ 176 ZPO spricht von einem verschlossenen Umschlag und einer vorbereiteten Zustellungsurkunde. Insoweit gibt es für den äußeren Umschlag keine gesetzliche Verpflichtung!

<klugscheißmodus off>

Die Urkunde muss nicht zwingend "eingesteckt" werden, sondern kann ja auch "lose" mit dem inneren Umschlag eingepackt werden. Selbst wenn der innere Umschlag eine entsprechende Lasche hat steht die Urkunde immer raus (damit man sie einfach rausziehen kann). Deswegen vermute ich mal, dass der äußere Umschlag schlicht und einfach dafür da ist, dass der Zustellungsauftrag automatisiert von der Post transportiert wird und gut durch die entsprechenden Maschinen läuft...

ciao!
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Bananen-Willi
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Re: Postzustellungen: Warum 2. Umschlag?

Beitrag von Bananen-Willi »

Dipl_Finanzwirt hat geschrieben: Die Angaben wie zugestellt werden soll werden nach der ZPO nicht auf dem äußeren Umschlag, sondern auf der Zustellungsurkunde gemacht und auf dem *inneren* Umschlag wiederholt.

§ 176 ZPO spricht von einem verschlossenen Umschlag und einer vorbereiteten Zustellungsurkunde. Insoweit gibt es für den äußeren Umschlag keine gesetzliche Verpflichtung!
Vielleicht hab ich wirklich etwas verwirrend geschrieben, du wirfst aber auch zwei Dinge durcheinander. § 176 ZPO regelt ausschließlich nur den Bereich Innenumschlag/Zustellurkunde. Der Außenumschlag ist wie von mir beschrieben der Auftrag an das Postunternehmen, ohne diesen wird kein Postunternehmen eine Zustellung durchführen.

Um also ganz unmissverständlich auf die Frage des TE zu antworten: Der Außenumschlag ist der zwingend erforderliche Auftrag an das Postunternehmen, den Innenumschlag nach den Vorschriften der ZPO zuzustellen. Dies ergibt sich aus § 168 Abs. 1 S. 3 ZPO i.V.m § 1 Nr. 3 ZustVV. Wenn das mal keine gesetzliche Verpflichtung ist, dann weiß ichs auch nicht :P
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