Festsetzung Stufe

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SchwarzeRobe
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Festsetzung Stufe

Beitrag von SchwarzeRobe »

Hallo,

Also mal kurz zur Vorgeschichte. Ich habe 2009-2011 mein Referendariat am Gymnasium absolviert und war in der Zeit Beamter auf Widerruf. Danach war ich an mehreren Schulen angestellt und wurde nach E13 bezahlt. Inzwischen wäre ich Stufe 3.
Da die Jobaussichten momentan nicht besonders gut sind, werde ich im Herbst 2016 ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt absolvieren.

Besteht irgendeine Chance darauf, dass ich später meine bisherigen Stufen angerechnet bekomme, oder fange ich sicher wieder bei Null (also 1) an?

Danke
Seller us M.
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von Seller us M. »

Keine Ahnung!
Das ist - wie so oft - abhängig vom anzuwendenden Recht. Wer soll denn der künftige Dienstherr sein?
SchwarzeRobe
Beiträge: 6
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von SchwarzeRobe »

Zukünftiger Dienstherr wird das Landesamt für Steuern.
Sollte ich mich wieder hocharbeiten müssen wäre es nicht schlimm, aber schöner wäre es natürlich, wenn ich etwas angerechnet bekäme. Schließlich mach ich ja einen großen Schritt zurück von E13 auf A9
Seller us M.
Beiträge: 27
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von Seller us M. »

Nein, das Landesamt für Steuern hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann deshalb auch kein Dienstherr sein. Dienstherr wird wohl der Freistaat Bayern werden. Damit richtet sich die Stufenzuordnung nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Bei der erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge erfolgt die Zuordnung zur ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe (Anfangsstufe). In Besoldungsgruppe A 9 ist das die Stufe 1. Die Stufe beginnt mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem die Ernennung wirksam wird. Ausgehend von diesem Zeitpunkt regeln sich der Zeitraum des Verbleibens in der Anfangsstufe sowie das Aufsteigen in den Stufen. Der Zeitpunkt des Beginns kann vorverlegt werden, teilweise von Amts wegen, teilweise auf Antrag. Beim Querlesen von Artikel 31 BayBesG habe ich aber keine Möglichkeit entdeckt, die Zeiten der hauptberuflichen Tätigkeiten im Schuldienst zu berücksichtigen.
SchwarzeRobe
Beiträge: 6
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von SchwarzeRobe »

Ok, trotzdem Danke. Ist ja auch nicht schlimm, mich hat es einfach nur mal interessiert.
Torquemada
Moderator
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von Torquemada »

Mich würde eher interessieren, warum die Übernahmemöglichkeit ins Beamtenverhältnis bei dir so schlecht sind. Vielleicht solltest du das Bundesland wechseln. Oder als Lehrer im Angestelltenverhältnis arbeiten.
Ein duales Studium nach dem Unistudium?
SchwarzeRobe
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Re: Festsetzung Stufe

Beitrag von SchwarzeRobe »

Gefragt? Nicht wirklich. Wobei, das hängt auch immer von der Fächerkombi ab und davon, welche Schulart man studiert hat. Die Berufsbezeichnung "Lehrer" ist ja nicht wirklich homogen.
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