Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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ichbinsnur
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Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von ichbinsnur »

Hallo zusammen, bevor ich meine Frage stelle, möchte ich mich kurz vorstellen; Landesbeamter in S-H, 25-jähriges Jubiläeum seit zwei Jahren hinter sich. Angefangen als Wachtmeister, dann Austiegsbeamter mittlerer Dienst. Mittlerweile bin ich zu A8 befördert. Nun kommt das wesentliche; seit drei Jahren und einem längeren Ausfall wegen schwerer Depressionen bin ich zu 30 Grad schwerbehindert bzw. habe es zu 50 anerkennen lassen. Nach Amtsarzt bin ich nun in wiederholt in einer neuen Abteilung mit ständig wechselnden Aufgabenbereichen und habe nun erstmals, seit eineinhalb Jahren leider erkennen müssen, dass mich diese Krankheit im Griff hat und nicht ich sie. Egal, ich merke nur langsam, dass ich es mir kontinuierlich besch... geht, obwohl die Arbeitsleistungen gut sein sollen. Da bei uns in der Dienststelle wohl wie bei allen anderen nur noch Löchergestopfe existiert und ich wohl das Opferlamm bin, möchte ich eine wirklich für mich sehr wichtige Frage stellen, in der Hoffnung, dass jemand sie diese beantworten kann; Kann ich auf eigenen Wunsch einen Antrag auf Rückversetzung in den einfachen Dienst stellen? Dazu muss ich sagen, dass ich seinerzeit sehr glücklich im Wachtmeisterdienst war, aber damals die Optionen mit A3 bzw. 4 familientechnisch nicht sehr günstig waren. Meine Kinder, Haus mein Auto usw.....;-( Kurzum sehe ich für mich ein, dass es nur noch ein paar Möglichkeiten gibt, eh es komplett den Bach runtergeht; selbst den Dienst kündigen und Sozialfall werden - never ever, dafür habe ich , ohne Eigenlob, glaube ich zuviel geleistet; den Amtsarzt aussitzen, da meine Dienststelle über Leichen geht, Stellen sparen will/muss und mich solchen Fragen/ solch einer Behinderung überfordert ist oder ob es diese Möglichkeit gibt, sich in S-H, auf eigenen Wunsch zurückstufen zu lassen, ätzend...Oder Tor 3 ; die Variante, wenn es sie denn gibt, auf eigenen Wunsch eine Rückversetzung in den einfachen Dienst. Puh, vllt. alles blöd geschrieben, aber Geld ist für mich def. nicht alles. Ich möchte einfach nur Leben und wieder, wie die Jahre vorher, mit Spass zur Arbeit gehen. Das habe ich bislang immer getan und nichts schreckt mich mehr als eine vorzeitige Entlassung mit ungeahnten Dienstbezügen. Jedoch würde ich auch nicht mehr soweit gehen, das Land meiner Familie voranzustellen. Ich hoffe, Ihr habt eine gute Idee für mich, wie ich weiter vorangehen kann, zumal unser Personalrat ( dem ich auch noch...angehöre) sehr verwaltungsabteilungstechnisch eingeschränkt ist.......
Torquemada
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsc

Beitrag von Torquemada »

Wie sieht es denn mit der vierten Möglichkeit aus:

Dienstunfähigkeit mit Pension plus Nebenjob, den man sich selbst suchen kann?

Eventl kommt auch eine Teildienstfähigkeit in Frage.

Oder die dienstliche Rückstufung aus gesundheitlichen Gründen? Dann aber mit besseren finaziellen Konditionen.
ichbinsnur
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsc

Beitrag von ichbinsnur »

Danke Dir für die schnelle Antwort, um ehrlich zu sein, für mich ist fast jede Möglichkeit vorstellbar. Für meine Dienststelle leider nicht... Zumal ich sehr gerne zum Dienst gehe. Leider ist es bei uns von Dir als vierte Variante vom Landesbesolungsamt nicht möglich, sich ausrechnen zu lassen, was denn als "Frühpensionär" finanziell ohne Nebenjob rumkommen würde.. Ganz ehrlich, mir ist es alles egal, ich denke da nur an meine Familie und deren Absicherung. Von daher würde ich wirklich gerne mich zurückversetzen lassen, da ich mit A4/5 aktiv wohl finanziell besser stehen würde, wie mit A8 als schwerbehinderter in Frührente. Aber ob es diese Möglichkeit im Beamtenrecht gbt? Keine Ahnung, weder davon, noch was in den als Frühpensionär bekommen würde. Ich weiss nur, dass ich was die derzeitige Diensterfüllung angeht zwar gute Miene zum bösen Spiel machen kann, es aber bei mir wohl auf sicher schnell richtig den Bach runtergehen wird...
ichbinsnur
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von ichbinsnur »

Moin moin, sorry, dass ich mich nochmal melde, aber da ich wirklich einen guten Tip bzw. eine zündende Idee benötige, benötige ich guten Rat. Bei der "Variante 4", der dienstlichen Zurückstufung, wollte ich gerne mal nach dem Ablauf fragen bzw. was von mir veranlasst werden kann, oder welchen Anspruch ich darauf ggf. habe.
Meine Sorge ist, dadurch dass ich schon einmal fast ein Jahr durch diese Krankheit fehlte, die einfachste Variante seitens meiner Geschäftsleitung gewählt wird, nämlich der Amtsarzt. Was finanziell bei rumkommt, keine Ahnung. Ich würde wirklich gerne weiter arbeiten, kann es jedoch nicht mehr so, wie angedaht. Nach der damaligen Wiedereingliederung, wurde ich kurz danach hausinern in eine neue Abteilung versetzt und bekam denn auch gleich noch neue Aufgabengebiete dazu. Den Endeffekt merke ich nach monatelangem Verstellen gerade schmerzlich und für mich mehr wie bitter.Sicherlich ist der ÖD kein Wunschkonzert, aber ich merkte, dass ich dies alles durch die Krankheit nicht wirklich wuppen konnte und habe das Gefühl, dass ich eher als unbequem auf der Abschussliste stehe und dies auch so gewollt ist. Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht als Pensionärsschmarotzer gelten, sondern nur einfach wieder mit Spass zur Arbeit gehen. Wenn es mit Abstufungen oder Ortswechsel verbunden ist, kein Problem.
Für eine kurze und möglichst schnelle Rückmeldung wäre ich echt dankbar
Hanswurst I.
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von Hanswurst I. »

Ich würde mich auf keinen Fall aus dem mD freiwillig irgendwohin abstufen lassen. Weil wenn dienstunfähig, dann dürfte das auch für den einfachen Dienst gelten und nicht nur auf eine Laufbahn beschränkt.
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zeerookah
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von zeerookah »

Sehe ich genau so wie 'Hanswurst'. Du brauchst unbedingt jemand der sich mal länger mit dir darüber und deine Probleme unterhält.
ichbinsnur
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von ichbinsnur »

Erstmal vorab vielen Dank für Eure Antworten. Kurzum, ich bin mittlerweile mit allem bzw. jeder Tätigkeit einverstanden, sofern ich denn die Möglichkeit habe, noch im Dienst zu bleiben. Leider habe ich mehr und mehr das Gefühl, dass im Zuge der Sparmaßnahmen innerhalb des Landes definitiv mein Kopf rollen soll. Krankheit hin oder her. Ich möchte nur alle Möglichkeiten ausschöpfen, sofern es welche gibt, ehe ich denn für die Verwaltung tatsächlich bequem entsorgt werde und mit einer Frühpension mit ungeahnten finanziellen Folgen wegen einer Krankheit mir denn eher einen Strick kaufen sollte...Wie geschrieben, ich möchte weiterhin im Dienst bleiben. Ob nun als Beamter des mittleren Dienstes, als Beamter des einfachen Dienstes oder oder, ist mir wirklich völlig egal. Ich habe nur keinerlei Ahnung, was mich denn für den Fall der Fälle erwartet, bzw. welche Möglichkeiten ich habe. Diesbezüglich brauche ich weder auf Hilfe der Verwaltung noch des Personalrates zu hoffen. Einer Anfrage von mir, egal ob eine anderweitige Einsetzung orts- oder besoldungstechnisch ungebunden, wurde jedenfalls gleich damit beantwortet, dass eine Frühpensionierung das beste wäre....Für mich definitiv nicht
echterBAHNER
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von echterBAHNER »

Hast du Profesionelle Hilfe ? Wenn nein hol sie dir. Was du da vorhast geht komplett nach hinten los.
Ich gehe mal davon aus das in dem Punkt Bundes und Landesrecht das gleiche sein wird. Meine Tauglichkeitseinschränkungen ( ich bin Bundesbeamte) gelten für sämtliche Laufbahnen in die ich wechseln würde.
Hast du schon mal daran gedacht was passiert wenn du im einfachen Dienst Landestund dann Pensioniert wirst weil es da plötzlich auch nicht mehr geht? Denk mal an deine Familie und hol dir Profesionelle Hilfe und Rat. Auch der Weg zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht lohnt sich evtl mal. Das man Dir deine Pension nicht ausrechnen kann ist Blödsinn. Kann man immer.

Schnapp dir deine Familie, Rede, such dir Hilfe bei einem Arzt,nimm dir einen Fachanwalt zur Beratung.
Aber so weit runter Stufen ? Würde ich niemals machen.
Torquemada
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von Torquemada »

echterBAHNER hat geschrieben:.....hol dir Profesionelle Hilfe und Rat. Auch der Weg zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht lohnt sich evtl mal. ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,nimm dir einen Fachanwalt zur Beratung.
Richtig.
Hanswurst I.
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von Hanswurst I. »

ichbinsnur hat geschrieben:Wie geschrieben, ich möchte weiterhin im Dienst bleiben. Ob nun als Beamter des mittleren Dienstes, als Beamter des einfachen Dienstes oder oder, ist mir wirklich völlig egal. Ich habe nur keinerlei Ahnung, was mich denn für den Fall der Fälle erwartet, bzw. welche Möglichkeiten ich habe. Diesbezüglich brauche ich weder auf Hilfe der Verwaltung noch des Personalrates zu hoffen. Einer Anfrage von mir, egal ob eine anderweitige Einsetzung orts- oder besoldungstechnisch ungebunden, wurde jedenfalls gleich damit beantwortet, dass eine Frühpensionierung das beste wäre....Für mich definitiv nicht
Das wird der Dienstherr ganz anders sehen. Die Frühpensionierung ist (leider) absehbar. Hol raus was rauszuholen ist und bleib bis dahin auf jeden Fall im mittleren Dienst. Mach ja keine Spielchen mit irgendwelchen Runterstufungen. Sonst beißt Du Dir den Rest Deines Lebens in den Arsch in finanzieller Hinsicht. Das Letzte was Du und Deine Familie brauchen kannst sind auch noch finanzielle Sorgen zu haben.

Nimm die Frühpension - wenn sie sich nicht vermeiden lässt durch Genesung - als "Grundeinkommen" und such Dir was, was Dir liegt. Ein Hobby zum Beruf machen oder irgendwas anderes was Dich beschäftigt und Dir gut tut ohne Dich krank zu machen. Auf Deutsch gesagt: Scheiss auf das was war, wichtig ist das was kommt.
sdh1807
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von sdh1807 »

Wenn dir mitgeteilt wird das ein DU-Verfahren eingeleitet wird teile denen und dem Amtsarzt mit das ggf eine Weiterbeschäftigung im einfachen Dienst möglich wäre (du weißt wahrscheinlich am ehesten, ob bei euch was frei ist). Der Grundsatz ist Weiterbeschäftigung vor DU. Wenn du aus dienstlichen Gründen ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe bekommt könnte folgendes ziehen:
Bundesbesoldungsgesetz
§ 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes

Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, ist abweichend von § 19 das Grundgehalt zu zahlen, das dem Besoldungsempfänger bei einem Verbleiben in dem bisherigen Amt zugestanden hätte. Satz 1 gilt entsprechend bei einem Wechsel eines Beamten in das Dienstverhältnis eines Richters oder bei einem Wechsel eines Richters in das Dienstverhältnis eines Beamten. Veränderungen in der Bewertung des bisherigen Amtes bleiben unberücksichtigt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Amtszulagen, auch bei Übertragung einer anderen Funktion. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht im Fall des § 24 Absatz 6 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes sowie im Fall der Übertragung eines Amtes in einem Dienstverhältnis auf Zeit.
Also ich stelle mir hier einen mitfühlenden Amtsarzt vor, der dann attestiert "Verwendbar im einfachen Dienst als..."
Wenn du dann sagst damit würde ich leben können weil ich lieber arbeite als zu Haus zu bleiben könnte das passen
echterBAHNER
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von echterBAHNER »

sdh1807 hat geschrieben: Also ich stelle mir hier einen mitfühlenden Amtsarzt vor, der dann attestiert "Verwendbar im einfachen Dienst als..."
Wenn du dann sagst damit würde ich leben können weil ich lieber arbeite als zu Haus zu bleiben könnte das passen
Und wenn er dann im einfachem Dienst ist und aus welchem Grund auch immer er Dienstunfähig wird, Frühpensioniert wird oder regulär in Pension geht ist das finanzielle Desaster da.

Man, hol dir ärztliche Hilfe, geh im mittlerem Dienst in Frühpension und such dir in dem Bereich einen Nebenjob. Alles andere wird dich finanziell ruinieren. Überleg dir mal was du deiner Famillie da Geldtechnisch zumutest.
sdh1807
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von sdh1807 »

echterBAHNER hat geschrieben:Und wenn er dann im einfachem Dienst ist und aus welchem Grund auch immer er Dienstunfähig wird, Frühpensioniert wird oder regulär in Pension geht ist das finanzielle Desaster da.
Sie hätten lesen sollen, was ich zitiert habe, dann hätten Sie nicht so ein Zeug geschrieben.
Denn das ist eben der Fall in dem das nicht passiert.
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

(1) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind
1.
das Grundgehalt,
2.
der Familienzuschlag (§ 50 Abs. 1) der Stufe 1,
3.
sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind,
4.
Leistungsbezüge nach § 33 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, soweit sie nach § 33 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes ruhegehaltfähig sind,
die dem Beamten in den Fällen der Nummern 1 und 3 zuletzt zugestanden haben oder in den Fällen der Nummer 2 nach dem Besoldungsrecht zustehen würden; sie werden mit dem Faktor 0,9901*) vervielfältigt. Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Satz 2 gilt entsprechend bei eingeschränkter Verwendung eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes. § 78 des Bundesbesoldungsgesetzes ist nicht anzuwenden.
(2) Ist der Beamte wegen Dienstunfähigkeit auf Grund eines Dienstunfalls im Sinne des § 31 in den Ruhestand getreten, so ist das Grundgehalt der nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Absatz 3 oder 5 maßgebenden Besoldungsgruppe nach der Stufe zugrunde zu legen, die er bis zum Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze hätte erreichen können.
(3) Ist ein Beamter aus einem Amt in den Ruhestand getreten, das nicht der Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn oder das keiner Laufbahn angehört, und hat er die Dienstbezüge dieses oder eines mindestens gleichwertigen Amtes vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht mindestens zwei Jahre erhalten, so sind ruhegehaltfähig nur die Bezüge des vorher bekleideten Amtes. Hat der Beamte vorher ein Amt nicht bekleidet, so setzt die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem für das Beamtenversorgungsrecht zuständigen Minister oder mit der von diesem bestimmten Behörde die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bis zur Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe fest. In die Zweijahresfrist einzurechnen ist die innerhalb dieser Frist liegende Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, soweit sie als ruhegehaltfähig berücksichtigt worden ist.
(4) Absatz 3 gilt nicht, wenn der Beamte vor Ablauf der Frist infolge von Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, in den Ruhestand getreten ist.
(5) Das Ruhegehalt eines Beamten, der früher ein mit höheren Dienstbezügen verbundenes Amt bekleidet und diese Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten hat, wird, sofern der Beamte in ein mit geringeren Dienstbezügen verbundenes Amt nicht lediglich auf seinen im eigenen Interesse gestellten Antrag übergetreten ist, nach den höheren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des früheren Amtes und der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 gelten entsprechend. Das Ruhegehalt darf jedoch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Amtes nicht übersteigen.
(6) Verringern sich bei einem Wechsel in ein Amt der Besoldungsordnung W die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet sich das Ruhegehalt aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des früheren Amtes und der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit, sofern der Beamte die Dienstbezüge des früheren Amtes mindestens zwei Jahre erhalten hat; hierbei ist die zum Zeitpunkt des Wechsels in die Besoldungsordnung W erreichte Stufe des Grundgehaltes zugrunde zu legen. Auf die Zweijahresfrist wird der Zeitraum, in dem der Beamte Dienstbezüge aus einem Amt der Besoldungsordnung W erhalten hat, angerechnet. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Wichtig ist hier aber: nicht auf eigenen Antrag, dienstlich oder gesundheitlich ein niedrigeres Amt scheint so nicht problematisch
echterBAHNER
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von echterBAHNER »

Ich habe den passenden Absatz auch gelesen. Nur gilt hier dann der Passus das drauf eigenen Wunsch in eine niedriger dotierte Struktur gewechselt hat. Damit verliert er nach dem oben zitierten Auszug seine Pensionsansprüche komplett da ich mal davon ausgehe das er länger als 2 Jahre im einfachen Dienst verbleibt.

ich habe übrigens alle Beiträge gelesen,darum kloppe ICH nicht solche Kommentare wie " scheint nicht problematisch" raus. Der Kollege schrieb ganz deutlich das er auf EIGENEN Wunsch überlegt zu wechseln.
Thust
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Re: Rückversetzung in den einfachen Dienst auf eigenen Wunsch

Beitrag von Thust »

Und wieder haben Sie nicht richtig gelesen.

Eine Verwendung im einfachen Dienst auf Empfehlung des Amtsarztes, ist nicht gleichbedeutend mit "auf eigenen Wunsch".
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