Hallo,
ich, 27 Jahre, bin Beamter auf Probe in der Kommunalverwaltung. Mein Traum ist es demnächst eine Auszeit zu nehmen und etwa 6 Monate im Ausland umherzureisen, um danach wieder in meinen alten Status zurückzukehren.
Sowohl ein Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge als auch ein Antrag auf ein Sabbatjahr als besondere Form der Teilzeitbeschäftigung wurden von der Dienststelle nachvollziehbar aus dienstlichen Gründen abgelehnt.
Nun bin ich ernsthaft am überlegen, ob ich ein Entlassungsgesuch stellen soll, um mich dann nach meiner Rückkehr nach Deutschland wieder bei versch. Dienstherren zu bewerben und bestenfalls ins Beamtenverhältnis zurückzukehren.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Vorhaben?
Was glaubt ihr, wie stehen die Chancen, dass ich aus der Arbeitslosigkeit wieder verbeamtet werde -gerade unter Berücksichtigung des demographischen Wandels? Zzt. gibt es in meinem Bundesland bereits recht viele Stellenausschreibungen, die meiner Qualifikation entsprechen. Zudem bin ich nicht ortsgebunden.
Fallen euch noch weitere Alternativen ein, um mein Vorhaben durchzuführen?
Entlassung-Auszeit-Verbeamtung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 2. Feb 2016, 10:55
- Behörde:
-
- Beiträge: 886
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Entlassung-Auszeit-Verbeamtung
Hallo Haudegen,
ich habe keine Erfahrung mit Entlassungsgesuchen und kann dir auch keine Chancen /Wahrscheinlichkeit nennen.
Allerdings frage ich mich, warum du die Phase als BaP nicht abwartest und den Sabbat-Antrag dann (evtl. nach nochmaliger Wartefrist, was rauszufinden sein müsste) stellst? Als BaL könntest du dann zukünftig in gewissen Abständen wiederholt ein Sabbat(halb)jahr ansparen. Wenn du deinen Beamtenstatus aufgibst, weißt du nicht, ob das je wieder möglich sein wird.
Wenn es Teil deines Traums ist, nach dem Sabbatjahr in deinen vorhandenen Status (vermutlich als BaL statt BaP) zurückzukehren, dann würde ich warten, bis der Status gesichert ist.
LG
ich habe keine Erfahrung mit Entlassungsgesuchen und kann dir auch keine Chancen /Wahrscheinlichkeit nennen.
Allerdings frage ich mich, warum du die Phase als BaP nicht abwartest und den Sabbat-Antrag dann (evtl. nach nochmaliger Wartefrist, was rauszufinden sein müsste) stellst? Als BaL könntest du dann zukünftig in gewissen Abständen wiederholt ein Sabbat(halb)jahr ansparen. Wenn du deinen Beamtenstatus aufgibst, weißt du nicht, ob das je wieder möglich sein wird.
Wenn es Teil deines Traums ist, nach dem Sabbatjahr in deinen vorhandenen Status (vermutlich als BaL statt BaP) zurückzukehren, dann würde ich warten, bis der Status gesichert ist.
LG
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Entlassung-Auszeit-Verbeamtung
Gering, ggf. als tariflich Beschäftigter. Im übrigen sagt die Anzahl der Stellenausschreibungen nichts bzgl. Deiner möglichen Chance genommen, geschweige denn, verbeamtet zu werden aus. Das ist eine Momentaufnahme und kann in einem Jahr wieder anders aussehen. Im übrigen wird der demografische Wandel überbewertet.Haudegen100 hat geschrieben: Was glaubt ihr, wie stehen die Chancen, dass ich aus der Arbeitslosigkeit wieder verbeamtet werde -gerade unter Berücksichtigung des demographischen Wandels? Zzt. gibt es in meinem Bundesland bereits recht viele Stellenausschreibungen, die meiner Qualifikation entsprechen. Zudem bin ich nicht ortsgebunden.
-
- Beiträge: 96
- Registriert: 25. Nov 2014, 17:38
- Behörde:
Re: Entlassung-Auszeit-Verbeamtung
Hallo,
ich würde vor dem Entlassantrag eher warnen - kann nicht rückgängig gemacht werden und hat massive Wirkungen.
Die Frage die ich mir stellen würde ist, warum lehnt die Dienststelle die Beurlaubung ab? Zumal du als Mitarbeiter bei der beschriebenen Konstellation ja sicher wieder kommen würdest, damit die ganze geschichte planbar ist...
Ich würde dir empfehlen mal ein paar Bewerbungen zu schreiben um den tatsächlichen Marktwert zu testen. Allerdings hat Bue Ice Ultra recht damit, dass sich auf dem arbeitsmarkt in kurzer Zeit einiges ändern kann (insbesondere wenn man regional/fachlich festgelegt ist).
ciao!
ich würde vor dem Entlassantrag eher warnen - kann nicht rückgängig gemacht werden und hat massive Wirkungen.
Die Frage die ich mir stellen würde ist, warum lehnt die Dienststelle die Beurlaubung ab? Zumal du als Mitarbeiter bei der beschriebenen Konstellation ja sicher wieder kommen würdest, damit die ganze geschichte planbar ist...
Ich würde dir empfehlen mal ein paar Bewerbungen zu schreiben um den tatsächlichen Marktwert zu testen. Allerdings hat Bue Ice Ultra recht damit, dass sich auf dem arbeitsmarkt in kurzer Zeit einiges ändern kann (insbesondere wenn man regional/fachlich festgelegt ist).
ciao!