Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

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Klaus1717
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Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo liebe Kollegen

Eine Frage bezüglich der Abgeltung von Überstunden.
Bei uns im Fahrdienst kam es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass wie Gefangene Länder übergreifend als sogenannte Einzeltransporte,
aus jeweils unterschiedlichen Gründen, gefahren werden. .
Teilweise wurden und werden Touren von 600-fast 800 Kilometer (einfache Strecke)dabei zurück gelegt.
Uns wird dann am Übergabeort ein (möglichst preisgünstiges Hotelzimmer) gebucht .
Ihr könnt euch vorstellen, dass wir von morgens bis am nächsten Tag spät Nachmittags,bzw frühen Abend erst wieder zurück in unserer
Stammanstalt sind.
Wir bekommen nur die reine Fahrzeit als Überstunden (plus Übergabezeit des Gefangenen ) gutgeschrieben.
Fahren wir also 7 Std + 1 Std pi mal Daumen für die Übergabe bekommen wir obwohl 2 Tage weg von daheim ganze 0 Überstunden.
Wird es in eurer Anstalt (NRW) auch so gehandhabt ?
Viele Kollegen weigern sich mittlerweile solche Strecken zu fahren, da sie natürlich nicht bei Frau und Kind sein können und solche langen
Touren bei uns in keinster Weise ( ok paar Kröten Reisekosten) honoriert werden.
Würde mich hier über Antworten, insbesondere von den Fahrdienst erfahrenen Kollegen ,freuen.
Danke schon einmal im vorraus über evtl helfende Antworten.
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Hauseltr
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Hauseltr »

Eigentlich scheint das so in Ordnung zu sein.

Ob Dir allerdings Zulagen vom Arbeitgeber für die gesamte Reisezeit zustehen, kann ich nicht sagen. Das ist z.B. im Fahrdienst der DB so.

Für die gesamte Ausbleibezeit stehen dir aber zu: Verpflegungsmehraufwendungen (R 9.6 LStR 2015) oder auch Reisespesen werden diejenigen zusätzlichen Kosten bezeichnet, die ein Arbeitnehmer zu tragen hat, weil er sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann. Dafür gibt es Pauschalen.

Diese sind steuerlich absetzbar.
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Baumschubser
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Baumschubser »

Das ist in der Tat so, dass du nur die reine Arbeitszeit abgerechnet bekommst. Zusätzlich gibts die Unterkunft gratis und Verpflegungsmehraufwendungen erstattet.
Hanswurst I.
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Hanswurst I. »

Dienstreisen sind letztlich ähnlich wie Schulungen. Es gibt die Regelarbeitszeit gutgeschrieben sofern es nicht tatsächlich drüber hinausgeht.

Die "Reisekosten" sind auch keine Honorierung sondern lediglich der - knapp bemessene - Mehraufwand (auch Tagegeld genannt) für Verpflegung weil man ja so Dinge wie Kantine oder das günstige Essen zuhause nicht wahrnehmen kann. Für die 21€ die es bei uns für einen Tag bei mehrtägigen Reisen gibt kommt man nicht gerade weit je nachdem wo man ist. Zumal einem in Hotels das Frühstück ja angerechnet wird. Die schreiben dann 10€ auf die Rechnung und von den restlichen 11€ kannst dann abends eine Pizza Margharita mit nem kleinen Wasser dazu essen.
Klaus1717
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Klaus1717 »

Danke für eure Messages....... Muss zugeben, daß ich genau diese Antworten erwartet habe ( Okay statt der Margharita vielleicht noch 3 Scheiben Salami drauf)
Es wurde halt bei uns stark diskutiert, und was ich schade fand, dass bis in der Führungsspitze hinauf, keiner konkrete Aussagen machen kann.
Es wurde sogar in der AL Konferenz zum Thema gemacht (durch die Häufungen von Einzeltrsp )
Das Ergebnis will der Personalrat aber noch bekannt geben.
Hanswurs,Baumschubser und Hausertl....Danke für die Bemühung und alles Gute.
Sollte ich was erfahren schreib ichs hier noch.
Torquemada
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von Torquemada »

Es wäre zu überlegen, ob man diese Sache wirklich rechtlich bis oben hinauf als vereinbar mit Europarecht prüfen lässt. Da braucht man einen guten Anwalt und jahrelang Zeit. Aber was finnische Krankenschwestern und belgische Feuerwehrleute schaffen...
connigra
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Re: Einzeltransport mit Übernachtung keine Überstunden

Beitrag von connigra »

Hei,
der Verpflegungsmehraufwand, da passt was nicht, wird dir jeder Steuerberater sagen. Es gibt aber auch im Internet Tabellen. Einfach mal Verpflegungsmehraufwand bei Google eingeben.
über 24 Stunden unterwegs gibt es 24 Euro in Deutschland,oder
über 8 Stunden unterwegs 12 Euro.

Erhält man vom Arbeitgeber Frühstück wird der VMA um 4,80 € (20% vom 24 Stunden Tagessatz) gekürzt; für Mittag und Abendessen jeweils um 9,60 € (40%)
Egal was das Hotel für Beträge auf die Rechnung schreiben - meine obigen Kürzungen sind relevant.
Selbst wenn das Frühstück 25 Euro kostet, (mittlerweile sogar bei NH Hotels normal) , wird der VMA nur um 4,80 € gekürzt.
Habe ich Frühstück und Abendessen - muss ich nicht 2,40 € draufzahlen -(rein rechnerisch wäre ich dann ja bei 14,40 €), sondern bekomme halt nichts mehr an diesem Tag.
Glück für diejenigen, denen der Arbeitgeber VMA voll ausbezahlt: Pech für die, die es nur von der Steuer absetzen können.
Es gibt in der freien Wirtschaft ganz ganz viele Arbeitnehmer, die auch ständig unterwegs sind und nur die reinen Arbeitszeiten als Arbeitsstunden geschrieben bekommen. Wenn diese dann 2 Stunden auf irgend was warten müssen - PP.(persönliches Pech)
Von daher - ärgerlich solche
Ich kenne Fälle, die bekamen nur die Hälfte der Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wenn sie zu anderen Firmenstandorten fuhren.
Also nach oben ist immer noch Luft, auch wenn wir das manchmal nicht mehr nachvollziehen können.
v.g. conni
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