Frage zur Familienpolitischen Teilzeit.

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Kohlenschaufler
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Behörde: Justizvollzug

Frage zur Familienpolitischen Teilzeit.

Beitrag von Kohlenschaufler »

Hallo Kollegen,

den o.g. Titel, darf man wie folgt verstehen :D

Ich habe 95% Familienpolitische Teilzeit beantragt und vom Ministerium genehmigt bekommen.

152 Stunden im Monat muss ich dann erbringen. Jede dritte Woche frei (mit den 32 Stunden am Wochenende). So habe ich mir das zumindest gedacht.

Diese Teilzeit kann man auch im Block nehmen. Sprich, man arbeitet die Stunden rein und nimmt sich dann eine Woche frei...

Meine Frage ist nun, ob ich die Stunden welche ich am Wochenende arbeite / ansammle (momentan 32 am Wochenende pro Monat), auch mit in diese Freie Woche investieren kann.
Laut unserem Leiter ist dies bei MIR nicht möglich. Aus welchen Gründen auch immer... bei anderem Dienstältere Kollegen ist es möglich. Ein "Begründung" ist, dass die Wochenendstunden etwas anderes wären.

Habt ihr dafür eine Vorschrift parat, wo diese Begründung unterstreicht oder widerlegt?

Bundesland ist Bayern.


Danke.
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