Erst Dienstunfähig, jetzt BEM
Verfasst: 25. Okt 2016, 16:56
Hallo alle zusammen,
ich bin seit 2002 Beamtin im Strafvollzug in Bayern. Die damalige Amtsärztin hat mich für den Justizvollzugsdienst dienstunfähig geschrieben, jedoch mit dem Hinweis, dass ich in einem Gericht oder Staatsanwaltschaft arbeiten könnte.
Der Freistaat Bayern wollte das ich eine Ausbildung als Justizfachwirtin mache, was ich aber Aufgrund meiner Erkrankung nicht machen konnte.
Somit wurde ich im Jahr 2014 in Pension geschickt.
Ich habe eine Grad der Behinderung von 50%.
Im August diesen Jahres hatte ich erneut einen Termin bei einer anderen Amtsärztin. Diese stellte fest, dass ich für die tätigkeitsbezogene Verwendung (als JVA Beamtin) auf Dauer nicht einsetzbar bin. Ich könnte allerdings in einer minderwertigen Stelle Dienst leisten könnte. Jedoch besteht nach wie vor keine Möglichkeit eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Nun kam ein Schreiben meiner Dienststelle, dass diese vom Ministerium beauftragt worden sei, den möglichen Einsatz zunächst im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit mir im einem persönlichen Gespräch zu erörtern.
Ich bin nach wie vor bereit in einem Gericht tätig zu sein. In eine JVA kann ich gesundheitlich dienstlich keinen Dienst mehr leisten.
Nun meine Fragen.
Was kann ich tun?
Was bedeutet das jetzt überhaupt für mich?
Muss ich den Termin wahrnehmen oder kann ich denen das auch schriftlich mitteilen?
Hebt das 2. amtsärztliche Gutachten das erste auf oder zählt dies nur als Ergänzung.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
ich bin seit 2002 Beamtin im Strafvollzug in Bayern. Die damalige Amtsärztin hat mich für den Justizvollzugsdienst dienstunfähig geschrieben, jedoch mit dem Hinweis, dass ich in einem Gericht oder Staatsanwaltschaft arbeiten könnte.
Der Freistaat Bayern wollte das ich eine Ausbildung als Justizfachwirtin mache, was ich aber Aufgrund meiner Erkrankung nicht machen konnte.
Somit wurde ich im Jahr 2014 in Pension geschickt.
Ich habe eine Grad der Behinderung von 50%.
Im August diesen Jahres hatte ich erneut einen Termin bei einer anderen Amtsärztin. Diese stellte fest, dass ich für die tätigkeitsbezogene Verwendung (als JVA Beamtin) auf Dauer nicht einsetzbar bin. Ich könnte allerdings in einer minderwertigen Stelle Dienst leisten könnte. Jedoch besteht nach wie vor keine Möglichkeit eine weitere Ausbildung zu absolvieren.
Nun kam ein Schreiben meiner Dienststelle, dass diese vom Ministerium beauftragt worden sei, den möglichen Einsatz zunächst im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit mir im einem persönlichen Gespräch zu erörtern.
Ich bin nach wie vor bereit in einem Gericht tätig zu sein. In eine JVA kann ich gesundheitlich dienstlich keinen Dienst mehr leisten.
Nun meine Fragen.
Was kann ich tun?
Was bedeutet das jetzt überhaupt für mich?
Muss ich den Termin wahrnehmen oder kann ich denen das auch schriftlich mitteilen?
Hebt das 2. amtsärztliche Gutachten das erste auf oder zählt dies nur als Ergänzung.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.