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Re: DU provozieren

Verfasst: 12. Mai 2016, 19:39
von Tina1980
Aber das mal nur nebenbei

Re: DU provozieren

Verfasst: 12. Mai 2016, 22:24
von matzeman
Tina1980 hat geschrieben:An alle.
Eigentlich wollte ich ja nur neutrale Aussagen ohne Bewertung. Aber da viele meine Frage falsch interpretieren werde ich doch konkret.
Bei mir ist es so, bei anderen Frauen im Vollzug vielleicht auch, das man ständig sexuelle Sprüche hört. Der ausschlaggebende Punkt ist der, das ich betatscht würde und mein LAV nur lapidar meinte, was soll er machen? Es steht Aussage gegen Aussage, und man müsse das aushalten.
Privat gegen die Person Anzeige erstatten-
Fertig.
Aber deswegen mit Dienstunfähigkeit in Pension zu gehen finde ich brutal überzogen-
Schon mal an nen Wechsel der Behörde gedacht?

Re: DU provozieren

Verfasst: 13. Mai 2016, 11:52
von Dienstunfall_L
Infos für Ratsuchende bei sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz)
https://www.hilfetelefon.de/information ... platz.html
http://www.gewaltgegenfrauen.de/beratun ... splatz.htm
https://www.igmetall.de/docs_0190617_Be ... 1e7bd1.pdf
http://www.frauenbeauftragte.uni-muench ... index.html
Laut und deutlich (in Mithörlautstärke für Dritte) äußern, der andere soll ... * unterlassen (z.B. * bei Angrabschen: "Nehmen Sie Ihre Hände von meinem Hintern, ich möchte das nicht!"). ^Ein zufällig eingeschaltetes Gerät könnte das Gespräch aufzeichen.^


Rechtliches zur sexuellen Belästigung (am Arbeitsplatz)
  • "Das AGG unterscheidet die allgemeine Belästigung, bei der bezweckt oder bewirkt wird, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (§ 3 Abs. 3 AGG), von der sexuellen Belästigung: ..."
    (https://www.verdi-bub.de/service/praxis ... eitsplatz/)
  • Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht, hat er seine Präventionspflichten nicht erfüllt ... .
    Übrigens: Ihr Arbeitgeber ist auch verpflichtet, Sie vor sexueller Belästigung durch Dritte, also z.B. durch Kunden, Lieferanten etc. zu schützen.
    http://www.weigmann-recht.de/arbeitsrec ... platz.html
http://www.juraforum.de/lexikon/sexuelle-belaestigung


@Tina
zu "neutrale Aussagen ohne Bewertung", die du erwartest:
Suchst du Rat, suchst du Infos, suchst du §§ ?
Du hast deine Situation "gewertet", wenn du aus ihr die Konsequenz "DU" ziehen willst.
Es gibt noch andere Möglichkeiten, sich dem für dich schädigenden Verhalten eines anderen / mehrerer zu "entziehen". Dazu siehe Infos oben.

LG

Re: DU provozieren

Verfasst: 13. Mai 2016, 12:37
von c20xe
Frauen sind KEIN Freiwild !!!!!!!
Strafanzeige gegen den Verursacher und notfalls gegen den LAV, über eine weibliche RA, stellen. Notfalls direkt ans JM wenden, sollte dort ebenfalls keine Reaktion festgestellt werden, direkt ans Bundesjustizministerium wenden (auch durch RA) .... Dienstaufsichtsbeschwerde gegen LAV stellen lassen... und gegen den Verursacher.
Als letzte Waffe "Alice Schwarzer" verwenden... die würde demjenigen aber die Genitalien lang ziehen... Spaß beiseite...
Durch solche ein Verhalten können persönlich aber ggaannzz gewaltige Probleme entstehen... --> Man kann an eine Person ranschauen, ABER nicht in einen hinein...

Re: DU provozieren

Verfasst: 13. Mai 2016, 12:45
von herr b
Ich kann Tina vollkommen nachvollziehen, sie geht den Weg des geringsten Wiederstands.
Normalerweise müsste ein Donnerwetter(nach entsprechenden Ermittlungen, sofern berechtigt)
los getreten werden, aber die Kollegen und Kolleginnen werden bei sowas i.d.R. allein
gelassen!


Meine Meinung, "das" System lässt Tina woh nicht anderes übrig.

@Tina, wenn du Redebedarf hast, PN!

Re: DU provozieren

Verfasst: 13. Mai 2016, 13:51
von Dienstunfall_L
herr b hat geschrieben:... Meine Meinung, "das" System lässt Tina woh nicht anderes übrig.
Doch. Andere Möglichkeiten, die "das" System "übrig lässt", stehen oben.

Dauerhafte DU (sofern es dazu käme) bedeutet starke finanzielle Einbußen.
Es gibt andere Wege als die eigene finanzielle Lebensplanung wegen eines strafbaren Verhaltens anderer über den Haufen zu werfen. Das Interesse der Geschädigten ist zu schützen und laut Gesetz schützenswert.