Hallo,
Golemsk hat geschrieben:
Vor vier Wochen bin ich aus der Reha Klinik entlassen worden und seitdem in einer Wiedereingliederung. mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß wie die Richtlinien der Wiedereingliederung sind.
Aus meiner eigenen Erfahrung um die Wiedereingleiderung wurde eine Vereinbarung geschlossen, wo die wesentlichen Inhalte:
Beginn und Ende der Maßnahme,
Einzelheiten über die verschiedenen Stufen,
ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende,
Gründe für einen Abbruch,
schriftlich fixiert wurden.
Sie sind die RICHTLINIEN für meine Wiedereingliederung.
Während dieser Zeit wurde die ganze Sache wegen neuerlichen Erkrankungen zwei mal verlängert.
Bei mir war es so, dass ich im Verlauf der Zeit Dinge machen wollte, die über die Vereinbarung hinaus gingen und die mir deshalb von meinen Vorgesetzten mit dem Verweis auf die Vereinbarung nicht gestattet wurden.
Es ist hier schon erwähnt worden und ich glaube es ist für Deine weitere Eingliederung elementar -
Du hast die Kontrolle und das Recht Dich zu wehren, wenn gegen die Vereinbarung gehandelt wird. Es ist für Dich auch unerheblich, ob Deine Vorgesetzten den Dienstabaluf nur mit Dir aufrecht erhalten können oder nicht.
Sie und nur sie verstoßen gegen dienstliche Vereinbarungen und gegebenenfalls gegen dienstliche Weisungen.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du weiterhin arbeitsunfähig.
Wenn Du merkst, dass das für Dich un Deine Gesundung nicht förderlich ist, würde ich das beim Amtsarzt ansprechen und ihn bitten darauf Einfluss zu nehmen.
Stimmt der Dienstherr solch einer Wiedereingliederung zu hat er sich auch daran zu halten.
Natürlich setzt das voraus, dass auch Du aktiv darauf Einfluss nimmst und die vereinabrten Dinge im Detail kennst.
Ich mutmaße mal aus Deiner Darstellung, dass da einiges an Wissen fehlt bzw. hier unvollständig dargelegt wurde.
Lass Dich gegebenenfalls durch Deinen PR beraten. Auch der Amtsarzt ist ein guter Ansprechpartner.
Gruß