Justizvollzugszulage NRW

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cgrzenk
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Justizvollzugszulage NRW

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

die Justizvollzugszulage sollte ja in NRW wieder ruhegehaltsfähig gemacht werden.
Ist jemand über den aktuellen Sachstand informiert?
herr b
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Re: Justizvollzugszulage NRW

Beitrag von herr b »

Der BSBD NRW sagt dazu folgendes:

Die nunmehrige "rot grüne" Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag indes eine Neuregelung der Ruhegehaltfähigkeit u. a. dieser Stellenzulage zu Gunsten der betroffe­nen Bediensteten in Aussicht gestellt. Bei dieser Ankündi­gung ist es bislang geblieben

Diese Aussage stammt vom 06.09.2013! Was aktuelleres
dazu konnte ich bisher nicht finden.
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herr b
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Re: Justizvollzugszulage NRW

Beitrag von herr b »

Auszug aus dem Interview von ver.di mit unserem Justizminister.

T. : (...)Dabei soll auch das Zulagenwesen neu geordnet
und unmittelbar in einem neuen Landesbesoldungsgesetz geregelt
werden. Insofern bin ich optimistisch, dass auch die Ruhegehaltsfähigkeit
der sog. "Gitterzulage" wieder eingeführt werden wird.

Das ist das aktuellste zur Zeit.
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herr b
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Re: Justizvollzugszulage NRW

Beitrag von herr b »

Quelle: Internetseite BSBD NRW


Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ überfällig


In einem intensiven Meinungsaustausch zwischen Justizminister Thomas (SPD), Mitarbeitern seines Hauses und Vertretern der Landesleitung hat BSBD-Landesvorsitzender Peter die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen“ als überfällig angemahnt. Gleichzeitig regte er die Anhebung dieser Zulage auf das Niveau der „Polizeizulage“ an. Daneben standen Fragen der künftig benötigten Haftraumkapazitäten und der Umgang mit religiös motivierten Gewalttätern im Mittelpunkt der Diskussionen..

Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit u.a. für die „Gitterzulage“ ist seit der Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahre 2010 durch die rot-grünen Landesregierungen versprochen worden. Vermutlich aus Gründen der Kostenbegrenzung hatte man ursprünglich vorgesehen, dieses Problem gemeinsam mit der geplanten Dienstrechtsreform gesetzgeberisch umsetzen zu wollen. Nachdem sich diese Reform jedoch immer mehr verzögert, taucht nunmehr ein Glaubwürdigkeitsproblem auf. Es entsteht zum Nachteil für die Landesregierung der Eindruck, man wolle sich von einem Versprechen „klammheimlich“ verabschieden, zumal der Finanzminister weiter bei den Personalkosten sparen will.

Justizminister bekräftigt gegebene Zusage

Diesem Eindruck ist Justizminister Thomas nachdrücklich entgegengetreten. Er machte klar, dass die Zusage weiter Bestand habe. Nachdem sich die Dienstrechtsreform verzögere, sei die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Strafvollzug, Polizei und Feuerwehr jetzt Bestandteil einer Kabinettsvorlage geworden, um dieses Problem zeitnah einer Lösung zuzuführen. Der Minister betonte, dass gegebene Zusagen durch die Landesregierung auch definitiv eingehalten würden. Dies sei eine Frage der politischen Verlässlichkeit, die für die Landesregierung von elementarer Bedeutung sei.
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herr b
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Re: Justizvollzugszulage NRW

Beitrag von herr b »

Hier ist was aktuelles von der Seite des BSBD NRW

Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“: Endlich Bewegung

Seit dem Jahre 2010 hat die Landesregierung zugesagt, die Ruhegehaltsfähigkeit u.a. der „Gitterzulage“, die mit dem Versorgungsreformgesetz von 1998 beseitigt worden war, wieder gesetzlich zu verankern. Seither ist fast eine ganze Legislaturperiode ins Land gegangen, ohne dass der politischen Zusage eine gesetzliche Initiative gefolgt wäre. Erst jetzt hat die SPD-geführte Landesregierung mit dem Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes eine Lösung auch für dieses Problem entwickelt.

Der Entwurf u.a. eines Landesbesoldungsgesetzes sieht im § 91 Abs. 6 nun die Regelung vor, dass für alle Beamten und Versorgungsempfänger mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Ruhegehaltsfähigkeit wiederhergestellt wird, wenn sie die „Gitterzulage“ zehn Jahre lang bezogen haben, weil sie zulagenberechtigt dienstlich verwendet worden sind. Für die Höhe der Zulage ist der jeweilige Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand maßgebend.

Eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem Inkrafttreten der jetzt vorgesehenen Neuregelung ist nicht vorgesehen. Nach den gegenwärtigen Planungen soll Gesetz mit Wirkung vom 01. Juli 2016 Gesetzeskraft erlangen.

BSBD-Chef Peter zeigte sich erleichtert, dass die Politik jetzt endlich über die reine Zusicherung von Verbesserungen hinausgegangen sei. „Mit dem Gesetzentwurf wird ein Fehler des damaligen Bundesgesetzgebers korrigiert. Für die Strafvollzugsbediensteten bedeutet dies, wenn man von einer durchschnittlichen Dauer des Ruhestandes von rd. zwanzig Jahren ausgeht, eine Erhöhung des Lebensarbeitseinkommens um ca. 15.000 Euro“, freute sich der Gewerkschafter.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird der BSBD nachdrücklich für die Anhebung der Zulage mindestens auf das Niveau der „Polizeizulage“ eintreten. Diese Anhebung ist nach Einschätzung des BSBD geboten, um die typischen zusätzlichen Anforderungen der Arbeit im Strafvollzug finanziell abzugelten, die durch die allgemeine Ämterbewertung nicht erfasst werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entspricht die Regierung-Kraft einer langjährigen Forderung des BSBD und billigt den Strafvollzugsbediensteten, was anzuerkennen ist, erstmals wieder seit langer Zeit eine finanzielle Verbesserung zu, nachdem in den zurückliegenden Jahren stets Sonderopfer zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten eingefordert worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass die jetzt gefundene Regelung einen Trend hin zu einer stärker leistungs- und aufgabenangemessenen Besoldung begründet.
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