Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvollzug

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dathvader0815
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Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvollzug

Beitrag von dathvader0815 »

Hallo zusammen,

ich bin jetzt 24 Jahre alt und im Sommer fertig mit meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Fachr. Anwendungsentwicklung.
Ich spiele mit dem Gedanken mich zu einer Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten zu bewerben, bei der Recherche zu den Voraussetzungen bin ich dann auf folgendes gestossen:
Für den Nachweis der schulischen Voraussetzungen genügt die Vorlage beglaubigter Abschriften oder Ablichtungen.Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, werden darüber hinaus benötigt:

eine Geburtsurkunde, von Verheirateten außerdem eine Eheurkunde, bei eingetragener Lebenspartnerschaft die Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie etwaige Geburtsurkunden von Kindern,
ein amtsärztliches Zeugnis, das über den Gesundheitszustand und die Tauglichkeit für den allgemeinen Vollzugsdienst Auskunft gibt,
eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staats-(amts-) anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist.
Es gab ein gerichtliches Strafverfahren gegen mich, und zwar war das Fahren ohne Fahrerlaubniss, als ich mit 16 mit einem zu schnellen Roller erwischt wurde.
Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit auf eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten?
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Mikesch
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Re: Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvol

Beitrag von Mikesch »

dathvader0815 hat geschrieben:Es gab ein gerichtliches Strafverfahren gegen mich, und zwar war das Fahren ohne Fahrerlaubniss, als ich mit 16 mit einem zu schnellen Roller erwischt wurde.
Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit auf eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten?
Ich würde die Jugendsünde -mehr war das nicht- wahrheitsgemäß erwähnen, denn da steht nichts von Fristen, schlicht ...war. Ich glaube nicht, dass man dir da einen Strick draus drehen wird, ist immerhin 8 Jahre her, das würde nicht mal mehr in einem pol. Führungszeugnis erwähnt.
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T-T-Aversion
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Re: Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvol

Beitrag von T-T-Aversion »

Zu dieser Bewerbung mußt Du ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Wenn Du willst kannst Du verlangen, dass vor Zustellung an die Juztitzbehörde Dir dieses Zeugnis gezeigt werden mußt. Erst dann entscheidest Du, ob dieses Zeugnis weitergeschickt wird.

Viele Bewerber tun dies.

Du solltest Dich mit Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister beschäftigen.
Falls Du verurteilt worden bist, wegen Fahrens OHNE Führerschein, dann könnte es sein, dass die Verurteilung zu einer noch nicht tilgungsreifen Eintragung geführt hat. Kann schonmal 15 Jahre dauern, also nicht ganz lebenslänglich. :shock:
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Bundesfreiwild
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Re: Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvol

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich denke, dass die wahrheitsgemässe Antwort über eine Jungensünden-Lappalie das Sinnvollste ist.

Das war halt eine blöd-pubertäre Sache, die zwar geahndet wurde, aber doch nun wirklich keinen Einfluss auf die Eignung des Erwachsenen als Beamter hat.
Verwicklungen in Drogen- oder Gewaltdelikte als Jugendlicher, da würden bei mir als Arbeitgeber eher die Glocken klingeln, aber doch nicht dann, wenn jemand als Teenager mit einem etwas frisierten Mopped unterwegs war und erwischt wurde.
Anstaltszauber
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Re: Trotz gerichtlichem Strafverfahren Bewerbung im Strafvol

Beitrag von Anstaltszauber »

dathvader0815 hat geschrieben:Es gab ein gerichtliches Strafverfahren gegen mich, und zwar war das Fahren ohne Fahrerlaubniss, als ich mit 16 mit einem zu schnellen Roller erwischt wurde.
Wie lautete das Urteil?

Gruß aus der Anstalt
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