ich bin jetzt 24 Jahre alt und im Sommer fertig mit meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Fachr. Anwendungsentwicklung.
Ich spiele mit dem Gedanken mich zu einer Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten zu bewerben, bei der Recherche zu den Voraussetzungen bin ich dann auf folgendes gestossen:
Es gab ein gerichtliches Strafverfahren gegen mich, und zwar war das Fahren ohne Fahrerlaubniss, als ich mit 16 mit einem zu schnellen Roller erwischt wurde.Für den Nachweis der schulischen Voraussetzungen genügt die Vorlage beglaubigter Abschriften oder Ablichtungen.Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, werden darüber hinaus benötigt:
eine Geburtsurkunde, von Verheirateten außerdem eine Eheurkunde, bei eingetragener Lebenspartnerschaft die Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie etwaige Geburtsurkunden von Kindern,
ein amtsärztliches Zeugnis, das über den Gesundheitszustand und die Tauglichkeit für den allgemeinen Vollzugsdienst Auskunft gibt,
eine Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staats-(amts-) anwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war bzw. ist.
Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit auf eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten?