mit 43 in den Ruhestand

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Bundesfreiwild
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Re: mit 43 in den Ruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Danke für die Info.
c20xe
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Re: mit 43 in den Ruhestand

Beitrag von c20xe »

Hallo zusammen,
habe auch einen Minijob, der bei der Bundesknappschaft angemeldet ist. Bis dato muß ich nur einmal Jährlich dem Landesamt mitteilen, wie viel ich verdient habe... --> also die letzte Gehaltsmitteilung vom Arbeitgeber, woraus ersichtlich ist, wie hoch das gesamt Brutto lag.
Auf Lohnsteuerkarte 6 würde ich persönlich nicht gehen... unter dem Strich könnte ich (Auskunft 2006) bis zu 528 Euro Netto dazuverdienen... ABER der bürokratische Akt ist mir einfach zu viel Streß, von daher mach ich nur den Minijob (450 Euro Basis)

Gruß
c20xe
c20xe
Beiträge: 36
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Re: mit 43 in den Ruhestand

Beitrag von c20xe »

Hallo nochmals,
habe kurz vor Weihnachten beim Landesamt für Besoldung angerufen und mich bezüglich "Arbeiten auf Lohnsteuerkarte 6 " informiert... Hier wurde ich doch mal durchaus positiv überrascht... habe per Email dann folgende Berechnung bekommen: "1287 Euro Brutto im Monat..." Wenn ich dann die Krankenkassenbeitrag, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abziehe, könnte ich laut AOK Gehaltsrechner so um die 900 Euro NETTO verdienen.
Ist halt das doppelte vom Minijob...
Ich denke mal, wenn man sich auf Teilzeit bewirbt, kommt es besser beim Arbeitgeber an, wie wenn man sich nur auf Minijob bewirbt...
Vor allem kommt dann noch was in die Rentenkasse rein, insofern es in 25 Jahren noch eine staatliche Rente gibt ...
Ausser wenn man sich VIELLEICHT von der Renteneinzahlung befreien lassen könnte???? Dann wäre das Nettoeinkommen entsprechend höher ...(????)
Gruß
c20xe
aalfred
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Registriert: 13. Feb 2013, 11:47
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Re: mit 43 in den Ruhestand

Beitrag von aalfred »

Guten Tag,
mit 43 in den Ruhestand, das ist tatsächlich früh.
Welche Schritte mußten Sie einleiten, was gab es zu beachten bzgl. privater Versicherungen (Haftpflicht,Lebens, Rentenversicherungen etc. und ab wann haben Sie die Beihilfestelle und private Krankenversicherung darüber informiert? Im Vorfeld oder erst als sie die Urkunde erhalten haben ?

Gruß und eine positive Zukunftsperspektive
Aalfred
ich bins
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Re: mit 43 in den Ruhestand

Beitrag von ich bins »

aalfred hat geschrieben:Guten Tag,
mit 43 in den Ruhestand, das ist tatsächlich früh.
Welche Schritte mußten Sie einleiten, was gab es zu beachten bzgl. privater Versicherungen (Haftpflicht,Lebens, Rentenversicherungen etc. und ab wann haben Sie die Beihilfestelle und private Krankenversicherung darüber informiert? Im Vorfeld oder erst als sie die Urkunde erhalten haben ?

Gruß und eine positive Zukunftsperspektive
Aalfred
Ich musste keine Schritte einleiten, das hat die JVa getan. Bei mir ist der Fall aber so gelagert das ich einen Dienstunfall hatte. D.h. ich werde auf jeden Fall 71,75 % vom letzten Bruttogehalt bekommen. Im Moment klage ich aber gegen die Zurruhesetzung.
Das Versorgungsamt ( LBV ) wird von der JVA informiert, die machen dann die Ruhegeldberechnung. Beihilfe, sofern nicht Dienstunfallfogen, läuft genauso weiter.
Bei Eintritt in den Ruhestand ist aber die Kostenaufteielung von 70 % Beihilfe und 30 % Krankenkasse fix. Da ist dann die Krankenkasse zu informieren das man weniger an Sie bezahlen muß.
Sonstige Versicherungen sind aus meiner Sicht nicht zu informieren da sich ja nichts am Beamtensein verändert.
Die Zurruhesetzung wurde 1 Monat vorher angekündigt, danach kam die Urkunde. Bei mir war der 1 Monat wichtig um den Widerspruch gegen die Zurruhesetzung einzureichen.
Wenn man selbst in den Ruhestand gehen will ist es ungünstig wegen der Versorgungsabschläge - 10,8 %. Greift bei mir nicht wegen dem Dienstunfall.
Bei Dienstunfähigkeit aus anderem Grund sieht es genauso ungünstig aus wie bei der Selbstbeantragung....dann hat man nen großes Loch in der Kasse.

ich hoffe soweit die Fragen einigermaßen beantwortet zu haben. Falls noch Fragen bestehen....posten !

Gruß
ich
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