Trennungsgeld

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Moderator: Moderatoren

Antworten
ZS-forever
Beiträge: 139
Registriert: 27. Nov 2005, 15:02
Behörde:

Trennungsgeld

Beitrag von ZS-forever »

Eine Bekannte hat jetzt im Strafvollzug in Bayern ihre Ausbildung begeonnen.

Wie sieht es hier mit Trennungsgeld aus? Sie ist verheiratet und hat eine eigene Wohnung.

Wird sie amtlich unentgeldlich untergebracht?
Bekommt sie Trennungsgeld, wenn ja, wieviel?
Bekommst sie Familienheimfahrten?

Beim Zoll kann ich alles mit ja beantworten, aber mit den Vorschriften in Bayern kenn ich mich leider gar nicht aus. :oops:
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Trennungsgeld

Beitrag von egyptwoman »

Also unentgeltlich bekommt sie die Unterkunft nicht, aber sie bekommt Trennungsgeld. Kann dir leider nicht mehr sagen wieviel das damals bei mir war, auf jedenfall habe ich trotz Zahlung der Unterkunft immer noch einiges rausbekommen. Die Kosten für die Unterkunft an den praktischen Ausbildungskosten halten sich da in Grenzen. Bsp. Ich habe für ein Zimmer in Landsberg 46 € im Monat bezahlt. Wenn sie die theoretische Ausbildung in Straubing an der Vollzugsschule macht muss sie das Zimmer und auch das Essen bezahlen (es besteht keine Möglichkeit sich vom Essen freizuhalten, wenn man in der Vollzugsschule wohnt). Kann mich aber gerne mal für dich umhören und dir Bescheid geben, wie hoch die Kosten sind. Ich glaube mich auch erinnern zu können das zwei Heimfahrten pro Monat bezahlt werden. Alles in allem zahlt sie aber nicht drauf.

egyptwoman
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Trennungsgeld

Beitrag von egyptwoman »

Schaust du hier: by.juris.de/by/TGV_BY_2002_rahmen.htm

egyptwoman
ZS-forever
Beiträge: 139
Registriert: 27. Nov 2005, 15:02
Behörde:

Re: Trennungsgeld

Beitrag von ZS-forever »

Juris kann ich leider nicht öffnen

Ich habe das hier gefunden http://www.lff.bayern.de/download/neben ... 3dedac.pdf

Zitat:
Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst steht Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung nur
noch im Ausnahmefall zu, sofern der Dienstherr ein besonderes dienstliches Interesse festgestellt hat.

Sie wohnt in Franken und muss zur praktischen Ausbildung nach München und in die SChule nach Straubing. Wenn ich das richtig lese, bekommt sie keine Familienheimfahrten, wenn ihr DO München zugewiesen wird?

Die Auskünfte der Dienststelle ist sehr dürftig bzw. nicht vorhanden.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Trennungsgeld

Beitrag von egyptwoman »

Solange sie sich in Ausbildung befindet, steht ihr auch Trennungsgeld zu, da ja München sicher nicht die einzige Ausbildungsstelle, ist. Ich habe die Ausbildung vor 11 Jahren gemacht, da war der erste praktische Ausbildungsort Landsberg und der zweite Nürnberg. Erst wenn sie fertig ist mit der Ausbildung wird ihr Dienstort München sein und dann bekommt sie auch kein Trennungsgeld mehr sondern muss dann in die Nähe ihres Dienstortes ziehen (war früher mal die sogenannte Residenzpflicht). Auch während der theoretischen Ausbildung an der Justizvollzugsschule in Straubing steht ihr Trennungsgeld zu. Habe nochmal in meinen Unterlagen damals nachgeschaut, ich habe da verheiratet 2 Heimfahrten gezahlt bekommen.
Am besten sie erkundigt sich mal in der Personalstelle, die haben dann auch die entsprechenden Vorschriften die sie ihr vorlegen können, aber generell gibt es während der Ausbildung Trennungsgeld.

egyptwoman
Antworten