Familienpoltische Teilzeit als Probezeit gewertet?

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NEW123
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Familienpoltische Teilzeit als Probezeit gewertet?

Beitrag von NEW123 »

Hallo,
meine Frage ist, wenn ich Beamtin auf Probe bin und dann nach ein paar Monaten schwanger werde, daraufhin eventuell ein Beschäftigungsverbot bekomme und dann in Mutterschutz gehe, diese Zeiten werden ja als Probezeit gezählt.
Danach jedoch würde ich z.b ein Jahr in Elternzeit gehen, diese wird nicht als Probezeit gezählt, und daraufhin wenn möglich die restliche Probezeit würde ich dann durch die familienpolitische Teilzeit fertig machen wollen.
Wäre es möglich diese dann auch unter 50 Prozent zu machen und dass diese dann trotzdem als Probezeit gezählt wird oder muss es mind. 50 Prozent sein?
Ich habe Verschiedenes gehört und gelesen.

Da ich eventuell dann weiter weg komme und falls ich dann ein Kind habe, wüsste ich nicht ob es möglich wäre diese 50 Prozent zu arbeiten wenn ich ein einjähriges Kind zuhause habe und nicht bei ihm sein kann.

Frage 1: Wäre super wenn mir jemand da weiterhelfen könnte wie das mit der familienpoltischen Teilzeit ist ab wann die als Probezeit gezählt wird.

Frage 2: Und ist es auch möglich einen Versetzungsantrag zu stellen wenn man schwanger ist und eventuell im Beschätigungsverbot und wenn man in Elternzeit ist?



Frage 3: Eine andere Frage, unabhängig von dem oberen, wenn ich Antragsteilzeit beantrage von 70 Prozent kann ich dabei beantragen dass ich eine Woche arbeiten möchte und dann eine Woche dafür frei? Da es sich anders für mich nicht lohnen würde wegen Heimfahrt etc?


Vielen vielen lieben Dank schon mal für die Antworten.

Bundesland ist Bayern. Im Justizvollzug.
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