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Fragen zum Mahnverfahren: Privat gegen Gewerbe

Verfasst: 31. Mai 2013, 14:13
von bob
Vor etwa einem Monat habe ich bei einem Online-Shop eingekauft, aber nicht alle Sachen zugeschickt bekommen. Nach mehrfacher Aufforderung ist der Rest der Ware bis heute nicht geliefert wurde. Nun tendiere ich dazu, einen Mahnbescheid aufzusetzen, um an meine Forderung zu kommen. Sollte diese zunächst gerichtlich oder außergerichtlich vonstatten gehen? Bin dankbar über jeden Hinweis!

Re: Fragen zum Mahnverfahren: Privat gegen Gewerbe

Verfasst: 31. Mai 2013, 15:26
von bob
Hinsichtlich des Bescheids habe ich die Seite mahnbescheide.de gefunden. Ich denke, dass sich so ein Vordruck doch eignet, oder? Zumal dieser geprüft und ans zuständige Amtsgericht weitergeleitet wird?!

Re: Fragen zum Mahnverfahren: Privat gegen Gewerbe

Verfasst: 31. Mai 2013, 20:37
von Adler
Die 24,99 EUR kannst du dir sparen und das offizielle online-Mahnverfahren direkt nutzen.
http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/index.htm

Ich habe gute Erfahrungen damit.
Es heißt zwar "online"-Mahnverfahren, aber ähnlich wie mit der online-Einkommensteuererklärung, müsst du den Antrag doch ausdrucken, unterschreiben und hinschicken.

ca. 4 Tage bis zum Erlass des Mahnbescheides durch das Mahngericht.

Eine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren erhältst du mit der Bestätigung das der Mahnbescheid erlassen wurde.
Hast du Formfehler im Antrag oder ist der Mahnbescheid nicht zustellbar, verzögert das die ganze Sache.

Ich kreuze immer "Durchführung des streitigen Verfahrens" an, ansonsten widerspricht der andere nur dem Mahnbescheid und Ende.

Re: Fragen zum Mahnverfahren: Privat gegen Gewerbe

Verfasst: 1. Jun 2013, 11:53
von Anstaltszauber
bob hat geschrieben:Vor etwa einem Monat habe ich bei einem Online-Shop eingekauft, aber nicht alle Sachen zugeschickt bekommen. Nach mehrfacher Aufforderung ist der Rest der Ware bis heute nicht geliefert wurde. Nun tendiere ich dazu, einen Mahnbescheid aufzusetzen, um an meine Forderung zu kommen. Sollte diese zunächst gerichtlich oder außergerichtlich vonstatten gehen? Bin dankbar über jeden Hinweis!
Ein Mahnbescheid ist ein spezielles gerichtliches Verfahren nach §§ 688ff. ZPO. Ein Mahnbescheid ist nur zulässig, wenn der Anspruch die Zahlung einer Geldsumme zum Inhalt hat (§ 688 Abs. 1 ZPO). Fällt also vorliegend aus. Bleibt eine (private) Mahnung. Wenn Du schon gezahlt hast, dann kannst Du Rücktritt erklären und Dein Geld zurückverlangen. Da geht dann auch wieder ein Mahnbescheid.

Gruß aus der Anstalt.