Elterngeld

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A.Amlacher
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Beitrag von A.Amlacher »

Hallo zusammen,

eine Frage zur Bemessungsgrundlage: Normalerweise wird das Nettoeinkommen der letzen 12 Monaten vor Geburt zur Grunde gelegt und die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde , werden nicht mit einbezogen. Was ist wenn ich aber möchte, dass die Monate einbezogen werden weil sie für mich günstiger sind. Geht das ?
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