Frühpension

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Roland
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Frühpension

Beitrag von Roland »

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage an das Forum: Am 01.11.2016 bin ich in den Vorruhestand geschickt worden und hatte von dem Zeitpunkt entsprechend ein ruhegehaltsfähiges Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 3411,33 €, davon 66,26 v. H. - 10,80 v. H.

Gegen die Zurruhesetzung habe ich geklagt und vor dem Verwaltungsgericht verloren. Rechtskräftig ist das Urteil seit dem 01.03.2018.

In der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 01.03.2018 stiegen meine ruhegeltsfähigen Dienstbezüge von 3411,33 € auf 3657,01 € brutto.

Jetzt habe ich vom LBV erneut eine Berechnung der Versorgungsbezüge zugeschickt bekommen, wo nun auf einmal wieder die rgf. Dienstbezüge von 3411,33 € zugrunde gelegt werden, also die vom 01.11.2016.

Ist das so korrekt bzw. kennt sich da jemand mit aus?

Ich habe trotz der Klage mein Ruhegehalt bekommen, also nicht meine vorherigen, vollen Dienstbezüge.

Gruß Roland
Roland
Beiträge: 3
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Re: Frühpension

Beitrag von Roland »

Danke für die Antwort. Meine rgf. Versorgungsbezüge haben sich insgesamt um 245,67 € erhöht. In dem heutigen Schreiben vom LBV steht, dass der Bescheid vom 16.11.2016 aufgehoben wird und ich eine neue Personalnummer bekomme. Diese habe ich aber schon seit 11/2016. Warum werden meine rgf. Bezüge dann weiter erhöht, wenn ich schon Versorgungsbezüge bekomme? Sind die Ruhebezüge nicht an die Bezüge zur aktiven Zeit gekoppelt, sprich werden die erhöht, erhöhen sich prozentual auch die Ruhebezüge? Und werden die Pensionen denn separat erhöht? Ich steig da nicht durch.
Roland
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2018, 16:48
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Re: Frühpension

Beitrag von Roland »

Ich habe auch noch ein Schreiben vom LBV vom Januar 2017 gefunden, worin steht

"Sehr geehrter Herr ...

ab dem 01.11.2016 (Beginn des Ruhestandes) bewilillige ich Ihnen den Familienzuschlag der Stufe ...

Der Buttobetrag des Familienzuschlags der Stufe ... beträgt ... und ist Bestandteil der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich Ihr Ruhegehalt errechnet."

Der Familienzuschlag, der in diesem Bescheid angegeben Ist, ist allerdings höher wie der, den sie jetzt berechnen. So verhält sich das auch bei der Struktur- und Polizeizulage.

Auch nach diesem Bescheid zu urteilen, war ich also schon pensioniert, zumal die Klage auch keine aufschiebende Wirkung hatte.

Meine Pension hat sich von 11/2016 bis März 2018 um rund 95 € netto erhöht. Jetzt stellen sie die Uhr quasi wieder auf Null und wollen noch 1600 € zurückbezahlt haben. Das komm ich nicht mit.
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tiefenseer
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Re: Frühpension

Beitrag von tiefenseer »

Wenn Du betreits geklagt hast, dann wirst du dich sicherlich auch von einem RA vertreten lassen haben.
Was sagt denn der Jurist dazu?

Was sagt denn Dein Versorgungsfestsetzungsbescheid, worauf sich sicherlich deine Klage beruft?
Gibt es Gründe, warum du nach Urteilsverkündung erneut einen V-Bescheid erhalten hast?
Hast Du letzteren mit dem ersten Bescheid verglichen?
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Unabhängige
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Re: Frühpension

Beitrag von Unabhängige »

Hallo,

wärst Du so nett, mal Kontakt zu uns aufzunehmen?

Bitte per PN an den Kollegen, danke ! Mod

Beste Grüße

Jörn
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