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Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Verfasst: 12. Aug 2017, 15:19
von sabwo
Hallo zuammen, ich bin derzeit im Vorruhestand ( Beamtin auf Lebenszeit) und werde demnächst wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Wo muss mich dann mein neuer Arbeitgeber anmelden? Rentenversicherung? Sozialversicherung?Arbeitslosenversicherung? etc. Krankenversicherung muss er ja nicht, da ich ja beihileberechtigt bleibe und den Rest privat krankenversichert bin. Vieleb lieben Dank! Sabine

Re: Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Verfasst: 12. Aug 2017, 16:16
von sabwo
ja, dass ist es . dass einkommen liegt auch im bereich des sogenannten unschädlichen hinzuverdienstes.

Re: Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Verfasst: 12. Aug 2017, 18:08
von Torquemada
Dein Arbeitgeber (bzw. sein Lohnbüro/Steuerberater) weiss genau, wie er eine Beamtin in Ruhestand vor der Altersgrenze bei der GKV als zuständige Koordinierungs- und Einzugsstelle anmeden muss.
Im Zweifel wendet er sich an die Geschäftskundenberater der GKV.

Siehe hier Punkt 8

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... entner.pdf

Nebentätigkeiten können Tätigkeiten mit einem zeitlichen Aufwand von max. 20 bis 30 Stunden sein. Die KV- und PV-Pflicht entscheidet hier die GKV.