Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

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sabwo
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Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Beitrag von sabwo »

Hallo zuammen, ich bin derzeit im Vorruhestand ( Beamtin auf Lebenszeit) und werde demnächst wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Wo muss mich dann mein neuer Arbeitgeber anmelden? Rentenversicherung? Sozialversicherung?Arbeitslosenversicherung? etc. Krankenversicherung muss er ja nicht, da ich ja beihileberechtigt bleibe und den Rest privat krankenversichert bin. Vieleb lieben Dank! Sabine
sabwo
Beiträge: 4
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Re: Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Beitrag von sabwo »

ja, dass ist es . dass einkommen liegt auch im bereich des sogenannten unschädlichen hinzuverdienstes.
Torquemada
Moderator
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Re: Vorruhestand- Wiederaufnahme Arbeit-Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Beitrag von Torquemada »

Dein Arbeitgeber (bzw. sein Lohnbüro/Steuerberater) weiss genau, wie er eine Beamtin in Ruhestand vor der Altersgrenze bei der GKV als zuständige Koordinierungs- und Einzugsstelle anmeden muss.
Im Zweifel wendet er sich an die Geschäftskundenberater der GKV.

Siehe hier Punkt 8

https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... entner.pdf

Nebentätigkeiten können Tätigkeiten mit einem zeitlichen Aufwand von max. 20 bis 30 Stunden sein. Die KV- und PV-Pflicht entscheidet hier die GKV.
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