freie Heilfürsorge Psychotherapie

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Teree
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freie Heilfürsorge Psychotherapie

Beitrag von Teree »

Hallo

Ich habe hier mal eine ganz allgemeine Frage zur freien Heilfürsorge.

Auszug aus der

Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei
(Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol)

§ 2
Umfang der freien Heilfürsorge

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendige und angemessene

1. vorbeugende Gesundheitsfürsorge,

2. ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie im Krankheitsfall,


Kann ein PVB (NRW) der seit einigen Monaten krank geschrieben und in psychiatrischer Behandlung ist, auf Anraten des behandelnden Arztes, eine Psychotherapie machen und diese ganz normal über die freie Heilfürsorge abrechnen lassen?

Laut o.g. Abs.2 ist dem so, meine Frage zielt mehr darauf ab, ob man den PäD vorher über eine beabsichtigte Therapie in Kenntnis setzen muss, bzw. wenn man das nicht macht, ob es dann möglicherweise zu Schwierigkeiten bei der Kostenabrechnung kommen könnte?

LG
Suzie
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Re: freie Heilfürsorge Psychotherapie

Beitrag von Suzie »

Hallo Teree,
Du kannst einfach zum Psychotherapeuten gehen (wenn Du das Glück hast, einen freien zu finden...). Du kannst bei mehreren vorstellig werden und bis zu je 5 "Probestunden" machen, um zu sehen, ob ihr miteinander auskommt.
DANN stellt der Therapeut einen Therapieantrag, der zum PÄD geschickt werden muss. Die Genehmigung hierfür bekommst Du dann meines Wissens und meiner Erfahrung nach völlig problemlos.
LG, Suzie
Teree
Beiträge: 36
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Re: freie Heilfürsorge Psychotherapie

Beitrag von Teree »

Hallo Suzie

Vielen Dank für die Information!

Ich habe noch erfahren, daß es ein Psychologischer Psychotherapeut (oder ein Facharzt) sein muss, Heilpraktiker
für Psychotherapie werden nicht von dem Kostenträger übernommen.

Gruß Teree
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